Bearbeiten von „Ernst Beeg

Warnung: Du bist nicht angemeldet. Deine IP-Adresse wird bei Bearbeitungen öffentlich sichtbar. Melde dich an oder erstelle ein Benutzerkonto, damit Bearbeitungen deinem Benutzernamen zugeordnet werden. Ein eigenes Benutzerkonto hat eine ganze Reihe von Vorteilen.

Die Bearbeitung kann rückgängig gemacht werden. Bitte prüfe den Vergleich unten, um sicherzustellen, dass du dies tun möchtest, und veröffentliche dann unten deine Änderungen, um die Bearbeitung rückgängig zu machen.

Aktuelle Version Dein Text
Zeile 1: Zeile 1:
{{Person
{{Person
|Bild=Ernst Beeg.jpg
|Vorname=Ernst
|Vorname=Ernst
|Nachname=Beeg
|Nachname=Beeg
|Geschlecht=männlich
|Geschlecht=männlich
|Geburtsdatum=1842/01/20
|Geburtsjahr=1841
|Geburtsort=Ansbach
|Todesjahr=1920
|Todesdatum=1920/10/19
|Todesort=Nürnberg
|Todesort=Nürnberg
|Beruf=Jurist; Rechtsrat
|Beruf=Jurist
}}
}}
{{Funktion
{{Funktion
|Funktion=2. Bürgermeister
|Funktion=2. Bürgermeister
|Funktion von=1901/11/21
|Funktion von=1901/11/06
|Funktion bis=1911
|Funktion bis=1911
}}
}}
Zeile 20: Zeile 18:
|Funktion bis=1911
|Funktion bis=1911
}}
}}
{{Auszeichnung
Hofrat und Rechtsrat [[Ernst Beeg]] war [[2. Bürgermeister]] der Stadt Fürth von [[1901]] bis [[1911]]. Auf Wunsch des [[1. Bürgermeister]]s [[Theodor Kutzer]] wurde die Stelle des [[2. Bürgermeister]]s wieder besetzt, die seit [[1863]] nicht mehr besetzt war. Am [[6. November]] [[1901]] wurde der Rechtsrat Ernst Beeg zum [[2. Bürgermeister]] gewählt.
|Auszeichnung=Königlich bayerischer Hofrat
|Verleihung am=1910/01/01
}}
[[Ernst Beeg]] (geb. [[20. Januar]] [[1842]] in Ansbach; gest. [[19. Oktober]] [[1920]] in Nürnberg) war Hofrat und zunächst von [[1873]] bis [[1901]] Rechtsrat der Stadt Fürth, ehe er von [[1901]] bis [[1911]] [[2. Bürgermeister]] der Stadt Fürth wurde. Auf Wunsch des [[1. Bürgermeister]]s [[Theodor Kutzer]] wurde die seit [[1863]] unbesetzte Stelle des [[2. Bürgermeister]]s wieder ausgeübt. Am [[6. November]] [[1901]] wurde der Rechtsrat Ernst Beeg zum [[2. Bürgermeister]] gewählt.


Beeg hatte als Assessor seinen Dienst am [[8. Mai]] [[1873]] bei der Stadt Fürth angetreten. Bereits wenige Monate später (am [[26. August]] [[1873]]) wurde er zum rechtskundigen Magistratsrat ernannt. Sein Wirkungsbereich im [[Magistrat]] umfasste die städtischen Finanzen, das Kassen- und [[Stiftungen|Stiftungswesen]], sowie die Vermögensverwaltung. Weiterhin war er für das [[Wasserwerk]], das Verkehrswesen und die Armenpflege zuständig. Beeg wurde - laut [[Fürth von A bis Z (Buch)|Schwammbergers Fürth von A-Z]] - als "strenger Mann" bezeichnet.  
Beeg hatte als Assessor seinen Dienst am [[8. Mai]] [[1873]] bei der Stadt Fürth angetreten. Bereits wenige Monate später (am [[26. August]] [[1873]]) wurde er zum rechtskundigen Magistratsrat benannt. Sein Wirkungsbereich im [[Magistrat]] umfasste die städtischen Finanzen, das Kassen- und Stiftungswesen, sowie die Vermögensverwaltung. Weiterhin war er für das Wasserwerk, das Verkehrswesen und die Armenpflege mit zuständig. Beeg wurde - laut [[Fürth von A bis Z (Buch)|Schwammbergers Fürth von A-Z]] - als "strenger Mann" bezeichnet.  


Im Alter von 70 Jahren trat Beeg in den Ruhestand, und verbrachte den Rest seines Lebens in Nürnberg.  
Im Alter von 70 Jahren trat Beeg in den Ruhestand, und verbrachte den Rest seines Lebens in Nürnberg.  
== Ehrungen ==
Ernst Beeg wurde am [[1. Januar]] [[1910]] zum königlich-bayerischen Hofrat ernannt.


== Literatur ==
== Literatur ==
Zeile 39: Zeile 30:
* [[Magistrat]]
* [[Magistrat]]
* [[2. Bürgermeister]]
* [[2. Bürgermeister]]
* [[Beeg]] (Namensklärung)
 
{{Folgenleiste
{{Folgenleiste
|AMT=2. Bürgermeister
|AMT=2.Bürgermeister
|ZEIT= [[1901]] - [[1911]]
|ZEIT= [[1901]]- [[1911]]
|VORGÄNGER= [[Johann Martin Meyer]]
|VORGÄNGER= Johann [[Martin Mayer]]
|NACHFOLGER= Johann [[Georg Zorn]]
|NACHFOLGER= Johann [[Georg Zorn]]
}}
}}


 
{{DEFAULTSORT:Beeg, Ernst}}
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Politik]]
[[Kategorie:Bürgermeister]]
[[Kategorie:Bürgermeister]]

Bitte beachte, dass alle Beiträge zu test von anderen Mitwirkenden bearbeitet, geändert oder gelöscht werden können. Reiche hier keine Texte ein, falls du nicht willst, dass diese ohne Einschränkung geändert werden können.

Du bestätigst hiermit auch, dass du diese Texte selbst geschrieben hast oder diese von einer gemeinfreien Quelle kopiert hast (weitere Einzelheiten unter Test:Urheberrechte). ÜBERTRAGE OHNE GENEHMIGUNG KEINE URHEBERRECHTLICH GESCHÜTZTEN INHALTE!

Abbrechen Bearbeitungshilfe (wird in einem neuen Fenster geöffnet)