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Unter Karl Wilhelm Friedrich, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, wurde [[1754]] eine '''Feuerassekuranz''', die früheste in Süddeutschland, gegründet.<ref>Günther Schuhmann: ''"Karl Wilhelm Friedrich"'' in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 223 [http://www.deutsche-biographie.de/pnd118818252.html online]</ref><ref>Konrad Frohn: ''"Die Feuer-Assekuranz für Baiern: mit erläuternden Tabellen"'', 1800, S. 8. - [https://books.google.de/books?id=ZeJAAAAAcAAJ&dq=feuerassekuranz&hl=de&source=gbs_navlinks_s online-Digitalisat]</ref>
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Unter Karl Wilhelm Friedrich, Markgraf von Brandenburg-Ansbach, wurde [[1754]] eine '''Feuerassekuranz''', die früheste in Süddeutschland, gegründet.<ref>Günther Schuhmann: ''"Karl Wilhelm Friedrich"'', in: Neue Deutsche Biographie 11 (1977), S. 223 - [http://www.deutsche-biographie.de/pnd118818252.html online]</ref><ref>Konrad Frohn: ''"Die Feuer-Assekuranz für Baiern: mit erläuternden Tabellen"'', 1800, S. 8 - [https://books.google.de/books?id=ZeJAAAAAcAAJ&dq=feuerassekuranz&hl=de&source=gbs_navlinks_s online-Digitalisat]</ref>
    
Deshalb gab es auch in Fürth schon recht früh eine Gebäude-Brandversicherung.
 
Deshalb gab es auch in Fürth schon recht früh eine Gebäude-Brandversicherung.
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Im "Handbuch für Kaufleute: für die Jahre 1785 und 1786" wird gelobt: "Durch die wohlthätigen Verfügungen seines weisen Regenten, nimmt Fürth auch, an der Feuer-Assekuranzkasse, welche sich über das ganze Anspachische erstreckt; so daß der Hauseigenthümer auch von dieser Seite außer Sorgen seyn kann, und versichert ist, 14 Tage nach erlittenem Unglück, seinen Schaden aufs beste ersetzt zu erhalten."<ref>''"Handbuch für Kaufleute: für die Jahre 1785 und 1786, Band 1"'' S. 119. - [https://books.google.de/books?id=WWBeAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q=F%C3%BCrth&f=false online-Digitalisat]</ref>
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Im "Handbuch für Kaufleute: für die Jahre 1785 und 1786" wird gelobt: "Durch die wohlthätigen Verfügungen seines weisen Regenten, nimmt Fürth auch, an der Feuer-Assekuranzkasse, welche sich über das ganze Anspachische erstreckt; so daß der Hauseigenthümer auch von dieser Seite außer Sorgen seyn kann, und versichert ist, 14 Tage nach erlittenem Unglück, seinen Schaden aufs beste ersetzt zu erhalten."<ref>''"Handbuch für Kaufleute: für die Jahre 1785 und 1786, Band 1"'', S. 119 - [https://books.google.de/books?id=WWBeAAAAcAAJ&printsec=frontcover&hl=de&source=gbs_ge_summary_r&cad=0#v=onepage&q=F%C3%BCrth&f=false online-Digitalisat]</ref>
    
==Einzelnachweise==
 
==Einzelnachweise==
 
<references />
 
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