Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 8. Mai 2007, 13:40 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es 16 Naturdenkmäler, darunter unter anderem:

  • vier Eichen an der Kapellenruh im Rednitzgrund (seit 1864)
  • Linde am Kirchenweg
  • Stadelner Kiefer beim Steinkreuz
  • Ulme in der Parkstraße
  • Linde an der Martersäule bei der Christ-König-Kirche (seit 1856)
  • Steinbrüche im Stadtwald auf dem sog. "Cadolzburger Höhenzug"

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Quelle

  • Bericht aus den FN vom 17.März 2007