Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Ehrenzeichen für Verdienste im Ehrenamt''' des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.
Das '''Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten''' wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.


Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.
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== Träger ==
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== Weblinks ==
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Version vom 23. August 2017, 13:49 Uhr

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjährige hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen.

Das Ehrenzeichen wird vom Ministerpräsidenten verliehen. Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Staatsregierung, die Regierungspräsidenten, Landräte und die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte.

Jedermann kann bei den Kreisverwaltungsbehörden, Regierungen, Bayerischen Staatsministerien und der Bayerischen Staatskanzlei Anregungen auf Verleihung eines Ordens formlos einreichen.

Träger

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten Verleihung Bemerkung Bild
Karl Albert 1995
Christine Conrad 2022
Gunda Eckardt
Walter Frank (NaturFreunde) April 2013
Ingrid Haas Januar 2018 Ingrid Haas 2013.jpg
Rudi Hirschmann 2018
Gisela Homberger 2015
Hans Kurt Hussong 2023 Hans Kurt Hussong 2023.jpg
Bernd Jesussek März 2024 Bernd Jesussek Juli 2021.jpg
Aydin Kaval 21. Dezember 2015 Aydin Kaval 2015.jpg
Ingrid Lamatsch 2009
Richard Linz 2023
Hans-Peter Müller
Reiner Pfeiffer 26. März 2008
Ernst-Wolfgang Plischke April 2013
Jutta Pscherer 2015
Christa Rezac 2009
Rudolf Schmid 2023
Christian Weigert April 2013
Meta Zill 2014 2023-04-04 Meta Zill.jpg


Weblinks

Bilder