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Das "'''Reglement für gemeine Judenschafft'''" war ein Privileg der [[Fiorda#Geschichte|Jüdischen Gemeinde Fürth]], das diese [[1719]] mit dem [[Bistum Bamberg|Dompropst von Bamberg]] ausgehandelt hatten.
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Das "'''Reglement für gemeine Judenschafft'''" war ein Privileg der [[Fiorda#Geschichte|Jüdischen Gemeinde Fürth]], das diese 1719 mit dem [[Bistum Bamberg|Dompropst von Bamberg]] ausgehandelt hatten.
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Einmalig in der damaligen Zeit.
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Das Reglement schrieb alte Rechte der Fürther Juden fest. Die wichtigsten Rechte waren:
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* Alle religiösen Freiheiten wurden bestätigt: Freier Synagogenbau, freie Wahl des Rabbiners und anderer Gemeindebediensteter.
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* Als Kaufleute wurden die Juden gleichgestellt.
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* Die Gemeinde durfte die Neuaufnahme von Gemeindemitgliedern selbst regeln (Vermögensnachweis über 5.000 Reichstaler und ein Leumundszeugnis). Die Gemeinde führte die Schutzgelder an den Herrn ab.
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* Die Jüdische Gemeinde durfte zwei stimmberechtigte Vertreter in die Gemeindeversammlung schicken.
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Das im Jahre 1719 vereinbarte "Reglement für gemeine Judenschafft" (gemein = allgemein) zwischen der Dompropst von Bamberg und der Jüdische Gemeinde Fürth, regelte darin genau alle Rechte und Pflichten der hier lebenden Juden.
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Der Dompropst verfasste das 39 Bestimmungen umfassende Regelwerk gemeinsam mit zwei Vertretern der Gemeinde Fürth.
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Diese Privileg wurde der Jüdischen Gemeinde Fürth dann auch am [[2. März]] [[1719]] vom Dompropst [[Otto Philipp Freiherr von Guttenberg| Otto Philipp von Guttenberg]] erteilt.
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Die nachfolgenden Dompröpste versuchen zwar die Rechte einzuschränken oder ganz abzuschaffen, aber die Jüdische Gemeinde kämpfte um ihre Rechte vor dem [[Reichskammergericht]] in Wetzlar. Es ist aber nichts bekannt über einen Richterspruch.
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Und so hatte es Bestand, bis [[1820]] das Bayerische Judenedikt in Fürth durchgesetzt wurde.
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Das "Reglement für gemeine Judenschafft" war einmalig zur damaligen Zeit!
    
[[Kategorie: Fürth Urkunden]]
 
[[Kategorie: Fürth Urkunden]]
Anonymer Benutzer