Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

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== Fürther Naturdenkmäler ==
== Fürther Naturdenkmäler ==


In der Stadt Fürth gibt es 16 Naturdenkmäler, darunter unter anderem:
In der Stadt Fürth gibt es aktuell 15 Naturdenkmäler (für weitere zwanzig Bäume wurde in einem Gutachten im Auftrag der Stadt 2019 die Unterschutzstellung empfohlen):
* vier Eichen an der [[Kapellenruh]] im Rednitzgrund (seit [[1864]])
* [[Achtzehn Eichen]] beidseitig des [[Michelbach]]tals
* Linde am Kirchenweg
* [[Eiche im Schloßgarten von Burgfarrnbach]]
* Stadelner Kiefer beim [[Sühnekreuz|Steinkreuz]]
* [[Eiche am ehemaligen Hey`schen Hof]] in Burgfarrnbach
* Ulme in der Parkstraße
* [[Linde an der Martersäule]]
* Linde an der [[Martersäule]] bei der [[Christkönig-Kirche]] (seit [[1856]])
* [[Vier Eichen an der Kapellenruh]] im Rednitzgrund
* Steinbrüche im [[Stadtwald]] auf dem sog. "Cadolzburger Höhenzug"
* [[Eiche in Ritzmannshof]]
* 17 Eichen beidseitig des Michelbachtales westlich des Main-Donau-Kanals
* [[Ulme an der Parkstraße]] in [[Dambach]]
* [[Eiche am Ronhof]]
* [[Steinbrüche im Stadtwald]]
* [[Zwei Eichen in Weikershof]]
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]
* [[Zwei ortsbildprägende Eichen in Unterfürberg]]
* [[Rotbuche an der Feldstraße]]
* [[Eiche auf dem ehemaligen W.O. Darby-Kasernengelände]]
* [[Zwei Eichen in der Jahnstraße 3]]
 
==Ehemalige Naturdenkmäler==
* [[Eiche an der Unterfarrnbacher Straße]] (nur noch Torso, abgestorben)
* [[Linde am Kirchenweg]] in [[Oberfürberg]] (nicht mehr vorhanden, durch Pflügarbeiten so schwer beschädigt dass eingegangen)
* [[Stadelner Kiefer]] in [[Stadeln]] (nicht mehr vorhanden, gefällt wegen Altersschwäche)


== Städtische Verantwortlichkeiten ==
== Städtische Verantwortlichkeiten ==
Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die '''Untere Naturschutzbehörde''' des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.
Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die '''Untere Naturschutzbehörde''' des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem [[Grünflächenamt]].


== Strafen ==
== Strafen ==
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.


== Quelle ==
==Siehe auch==
* Bericht aus den [[Fürther Nachrichten|FN]] vom 17.März [[2007]]
* [[Sühnekreuz]]
* [[Kutzerlinde]]
 
== Weblinks ==
* Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - [https://www.fuerth.de/Portaldata/1/Resources/FuertherRathaus/Ortsrecht/64_5_naturdenkmalverordnung.pdf online abrufbar]
 
== Einzelnachweise ==
* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [https://www.fuerth.de/Home/stadtentwicklung/planen-und-bauen/flaechennutzungsplan/Flaechennutzungsplan-der-Stadt-Fuerth-mit-integriertem-Landschaftsplan.aspx im Internet]
 
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Verwaltung]]
[[Kategorie:Naturdenkmäler]]
[[Kategorie: Naturdenkmäler|*]]

Version vom 23. Februar 2020, 08:36 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 15 Naturdenkmäler (für weitere zwanzig Bäume wurde in einem Gutachten im Auftrag der Stadt 2019 die Unterschutzstellung empfohlen):

Ehemalige Naturdenkmäler

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Siehe auch

Weblinks

  • Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Naturdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online abrufbar

Einzelnachweise