Stadtjugendring Fürth: Unterschied zwischen den Versionen

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== Weblinks ==
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* Stadtjugendring Fürth [https://sjr-fuerth.de online]
* Stadtjugendring Fürth [https://sjr-fuerth.de Homepage]


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Version vom 6. Dezember 2021, 15:57 Uhr

Stadtjugendring Fürth Logo.jpg

Der Stadtjugendring Fürth, kurz SJR Fürth, ist eine Gliederung des Bayerischen Jugendrings K.d.ö.R., zugleich die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände, -gemeinschaften und -initiativen in Fürth. Sein Zweck ist die Interessensvertretung von Kindern und Jugendlichen in Fürth. Seine Geschäftsstelle befindet sich in der Fronmüllerstraße 34 und er wird vertreten durch seine Vorsitzende Corinna Kruckenberg. Stellvertretende Vorsitzende ist Melanie Herzog-Gebsattel. Jochen Krüger ist Geschäftsführer.

Gegründet wurde er offiziell am 5. Dezember 1947. Damals war der Name noch Kreisjugendring Fürth-Stadt. 1970 erfolgte die Umbenennung in Stadtjugendring Fürth. Die Vollversammlung ist sein wichtigstes Organ. Diese wird zwei Mal im Jahr durch die/den Vorsitzende*n einberufen. Stand 2021 umfasst die Vollversammlung 56 Delegierte, die von den Mitgliedsvereinen und -verbänden entsendet werden. Der ehrenamtliche Vorstand besteht aus neun Personen.

Geschichte

Am 6. November 1945 erreicht den damaligen Oberbürgermeister Dr. Bornkessel ein Brief der amerikanischen Militärregierung, dass ein Jugendkomitee für den Stadtkreis Fürth innerhalb von vier Tagen zu gründen ist:

"1. Die Militär-Regierung wünscht, dass die Jugend organisiert wird. Dies soll auf freiwilligen Gruppen aufgebaut werden für den Zweck der Förderung auf kulturellen, religiösen und erholenden Gebieten. Im allgemeinen erstrecken sich diese Gruppen auf Jungens und Mädchen im Alter zwischen 10 und 18 Jahren. [...] Alle Gruppen werden darauf hinarbeiten, eine erfolgreiche Entwicklung der demokratischen Ideen möglich zu machen, die Unabhängigkeit des Denkens und Ideale des fairen Spieles, der Toleranz und Ehrlichkeit zu entwickeln. 2. Um diese Politik ausführen zu können, ist es nötig, dass besondere Jugendkomitees für den Stadt- und Landkreis Fürth gebildet werden, die die Jugendorganisationen einführen und kontrollieren. [...]"

Dr. Bornkessel übertrug diese Aufgabe zeitig an das Stadtjugendamt, bzw. dem Schulrat Albert Schorer. Im Dezember 1945 wurden im Rahmen einer Tagung der Oberbürgermeister und Landräte alle Jugendkomitees zu Jugendausschüssen umfunktioniert, um den bald geformten demokratischen Charakter auch im Namen Rechnung zu tragen. 1946 übernahm dann der Stadtjugendamtsleiter Kalthäusser die Position als Vorsitzender des Kreisjugendausschusses. Politische Parteien sind schon damals aus diesen Ausschüssen ausgeschlossen worden. Der Kreisjugendausschuss Fürth-Stadt sollte "in allen Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, einschl. der Jugendpflege und Jugendbewegung dem Oberbürgermeister beratend zur Seite stehen und gewisse Gruppen von Tätigkeiten unter dessen Aufsicht selbstständig erledigen".

Nachdem bereits am 2. Mai 1946 der Jugendring Nürnberg gegründet wurde, erreichte den Oberbürgermeister kurz darauf ein Bittschreiben der Sozialistischen Erziehungsbewegung, ebenso einen Jugendring Fürth in Gestalt eines Unterausschusses des Jugendamts zu bilden. Dr. Bornkessel bildete zunächst den Jugendausschuss im Mai 1946 und veröffentlichte dazu im Mitteilungsblatt der Stadt am 22. Mai 1946 die damit verknüpfte Aufforderung an alle " im Stadtkreis neu erstandenen Jugendbünde und Jugendvereine, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, sich der schulpflichtigen und schulentlassenen Jugend zum Zwecke der Freizeitgestaltung anzunehmen und die in Gruppen gesammelten, ihnen anvertrauten Jugendlichen zu führen[...]", Lizenzierungen beim Jugendausschuss einzureichen. Dazu mussten diese die von der Militär-Regierung aufgestellten Grundsätze der neuen Jugenderziehung anerkennen und durchführen:

Mitteilungsblatt-Jugendausschuss.png

1. Beseitigung jeglichen nationalsozialistischen und militaristischen Gedankengutes aus der Arbeit an und mit der Jugend. 2. Erziehung zum sozial denkenden, freiheitlich gesinnten demokratischen Staatsbürger und zur Pflege demokratischer Betätigung. 3. Erziehung im Geiste des Weltfriedens und der Völkerverständigung zur Wahrheitsliebe und Gerechtigkeit. 4. Erziehung zur Duldung in allen weltanschaulichen und religiösen Fragen.

Politische Tätigkeit der Jugendgruppen war untersagt.

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