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Version vom 6. Oktober 2022, 14:02 Uhr
Zehnte Periode (1873).
413
Schillerstr. Nr. 13, das Hofgebäude des Bäckermeisters Michael Balbierer, ebend. Nr. 4, die Schupfe des Schreinermeisters Jul. Anschütz, Mathildenstr. Nr. 18 und eine Kegelbahn der Wittwe Luise Rös, Theaterstr. Nr. 19; am 15. Januar das Fabrik gebäude der Cichorienfabrikanten Gebr. Scheuer, Theaterstr. Nr. 36o, nebst dem Kegelhause des Wirthes Thomas Wörner, Theaterstr. Nr. 38. Der Brand bei Scheuer war um Mitter nacht im Maschinenraum der Cichorenfabrik entstanden, hatte auch den Trockenraum ergriffen und richtete bereits an den Gebäulichkeiten und den aufgespeicherten Vorräthen arge Ver wüstungen an, als es dem schnellen und energischen Ein greifen der Feuerwehr gelang, das wüthende Element zu bän digen. Hiebei bot der Kessel, welcher zu platzen drohte, beson dere Gefahr; da wagte sich ein Feuerwehrmann kühn in den brennenden Kesselraum, öffnete das Sicherheitsventil und be seitigte die Gefahr. Es war dies der Kupferschmied Fritz Kißkalt, der sich bei dieser heroischen That leider starke Brand wunden zuzog. Alle Ehre ihm und seinen wackern Kameraden! In der Magistratssitzung vom 16. Januar stellte der Ma gistratsrath Lieser den Antrag, das bisher bestehende Verhältniß mit dem Getreideverein zu lösen und somit auch das Getreide magazin selbst nach vorhergegangener Kündigung der freien Benützung der Stadt zu übergeben. Der Verein könne auch ohne Magazin fortbestehen und nach wie vor seine segensreiche Thätigkeit entfalten. Derselbe könne gar nicht mehr in Folge der eingetretenen Verkehrsverhältniffe in die Lage kommen, das Magazin zur Aufspeicherung zu benützen und bezeichnete es als höchst ungerecht, wenn die Stadt unter diesen Umständen das Magazin, anstatt dasselbe anderweitig zu verwerthen, noch länger mit einem jährlichen Verluste von 700 fl. Zinsen unentgeltlich einer Gesellschaft überläßt, die dasselbe nicht brauche und in ihrem Fortbestände auch bei Entziehung des Magazins in keiner Weise gehindert sei. Dieser Ansicht traten auch alle übrigen Mitglieder des Magistrates bis auf zwei bei. Es wurde be schlossen, zunächst erst durch eine Kommission mit dem Ver
waltungsrathe des Magazins in Verbindung zu treten, um den selben von der Nothwendigkeit der Rückgabe zu überzeugen. Sollte es der Kommission nicht gelingen, eine freiwillige Ab
tretung zu erwirken, so solle die Kündigung erfolgen.