Diskussion:Auto Tetik: Unterschied zwischen den Versionen
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==Dahinter- oder danebenliegend?== | |||
Laut Karte beim Artikel [[Karolinenstraße 70 (ehemals)]] bilden die Hausnummern 68 bis 74 eine Neben- resp.Stichstraße, die von der Hauptader Karolinenstraße abzweigt. Da die genannten Grundstücke allesamt gleichberechtigten Zugang zu dieser Stichstraße haben, müssen sie im Sinne des Wegerechtes nebeneinander liegen - auch wenn sich das aus rein optischer Betrachtersicht abhängig vom jeweiligen Blickwinkel anders darstellen mag. Dahinterliegende Grundstücke, die nicht direkt einen Straßenzugang haben, erhalten in der Regel Hausnummern mit einem nachgestellten Buchstaben z.B. Nr. 70a. | |||
Da ich überhaupt keinen Bock auf einen sinnfreien Editwar habe, werde ich im Artikel alles so lassen, wie es aktuell ist! Natürlich bin ich an einer Aufklärung interessiert und gehe gerne eine Wette auf "Bier- oder Kaffeebasis" ein, dass o.a. Grundstücke nebeneinander liegen und hier der Terminus "hintereinanderliegend" irreführend ist. | |||
Grüße --[[Benutzer:Gustav moenus|Gustav moenus]] ([[Benutzer Diskussion:Gustav moenus|Diskussion]]) 19:16, 27. Dez. 2023 (CET) |
Version vom 27. Dezember 2023, 19:16 Uhr
Betr. Besonderheit Hausnr. 70 oder 72
Zu dieser Angelegenheit habe ich mich bereits geäußert unter Diskussion:Karolinenstraße 70 (ehemals), denn ich bin der Auffassung, dass sich die Sachlage mit der Nummerierung anders darstellt. Im Laufe der langen Zeitspanne in der diese Straße existiert haben sich unterschiedliche Nutzungen der Areale ergeben, was offensichtlich eine Veränderung in Grundstückseinteilung und -nummerierung ergeben hat.
Doch um eine Redundanz zu vermeiden verweise ich auf o.a. Diskussionsseite. --Gustav moenus (Diskussion) 14:58, 15. Dez. 2023 (CET)
Dahinter- oder danebenliegend?
Laut Karte beim Artikel Karolinenstraße 70 (ehemals) bilden die Hausnummern 68 bis 74 eine Neben- resp.Stichstraße, die von der Hauptader Karolinenstraße abzweigt. Da die genannten Grundstücke allesamt gleichberechtigten Zugang zu dieser Stichstraße haben, müssen sie im Sinne des Wegerechtes nebeneinander liegen - auch wenn sich das aus rein optischer Betrachtersicht abhängig vom jeweiligen Blickwinkel anders darstellen mag. Dahinterliegende Grundstücke, die nicht direkt einen Straßenzugang haben, erhalten in der Regel Hausnummern mit einem nachgestellten Buchstaben z.B. Nr. 70a. Da ich überhaupt keinen Bock auf einen sinnfreien Editwar habe, werde ich im Artikel alles so lassen, wie es aktuell ist! Natürlich bin ich an einer Aufklärung interessiert und gehe gerne eine Wette auf "Bier- oder Kaffeebasis" ein, dass o.a. Grundstücke nebeneinander liegen und hier der Terminus "hintereinanderliegend" irreführend ist. Grüße --Gustav moenus (Diskussion) 19:16, 27. Dez. 2023 (CET)