Georg Michael Weber: Unterschied zwischen den Versionen

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Mitte November 1866 beantragte Weber beim Stadtmagistrat ein Patent für ein Wandergewerbe in Mittelfranken. Er wollte sich als gelernter Schlosser während der Wintermonate einen Nebenerwerb durch Umherziehen mit Sägefeilen, Kessel- und Pfannenflicken sowie Hafenbinden (Flicken von Geschirr, Töpfen, Kübeln mit Draht) verschaffen. Die ersuchte Genehmigung wurde ihm am 4. Januar 1867 erteilt. Nach Ablauf von zwei Jahren bat er Anfang Dezember 1868 für die folgende Zeit um Abänderung des Patents, nunmehr beabsichtigte er nur noch das Sägefeilen durch Umherziehen zu betreiben, dafür aber neben Mittelfranken nun auch in der Oberpfalz und in Oberfranken. Die Erlaubnis wurde ihm fünf Tage später auf die Dauer eines Jahres erteilt.
Mitte November 1866 beantragte Weber beim Stadtmagistrat ein Patent für ein Wandergewerbe in Mittelfranken. Er wollte sich als gelernter Schlosser während der Wintermonate einen Nebenerwerb durch Umherziehen mit Sägefeilen, Kessel- und Pfannenflicken sowie Hafenbinden (Flicken von Geschirr, Töpfen, Kübeln mit Draht) verschaffen. Die ersuchte Genehmigung wurde ihm am 4. Januar 1867 erteilt. Nach Ablauf von zwei Jahren bat er Anfang Dezember 1868 für die folgende Zeit um Abänderung des Patents, nunmehr beabsichtigte er nur noch das Sägefeilen durch Umherziehen zu betreiben, dafür aber neben Mittelfranken nun auch in der Oberpfalz und in Oberfranken. Die Erlaubnis wurde ihm fünf Tage später auf die Dauer eines Jahres erteilt.


Georg Michael Weber verstarb als Witwer im Alter von 65 Jahren im [[Altes Krankenhaus|Hospital]].<ref name=„KB-Bsttg“/> Seine Ehefrau war am 3. August 1880 gestorben.
Georg Michael Weber verstarb als Witwer im Alter von 65 Jahren im [[Altes Krankenhaus|Hospital]].<ref name="KB-Bsttg"/> Seine Ehefrau war am 3. August 1880 gestorben.


== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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Version vom 18. Januar 2024, 23:49 Uhr

Georg Michael Weber (geb. 25. Juli 1818 in Schweinsdorf[1]; gest. 1. Februar 1884 in Fürth[2]) war ein Fürther Maurer.

Leben

Er kam als zweites uneheliches Kind der Dienstmagd Anna Barbara Weber (1788–1847) in Schweinsdorf, dort im Haus mit damaliger Nr. 25, zur Welt. Taufpaten waren vier ledige Bauernsöhne aus Burghausen.[1] Im Alter von 11 Jahren kam er nach Burgbernheim, dort heiratete seine Mutter am 26. April 1830 den geschiedenen Schlossermeister Johann Wendel Kapfer (1773–1847), der nun sein Stiefvater war. Zwei Jahre später schloss Weber die Werktagsschule ab, am 10. Juni 1832 wurde er in der St.-Johannes-Kirche konfirmiert.[3]

Weber erlernte das Schlosserhandwerk, wohl bei seinem Stiefvater. Die Sonntagsschule besuchte er teils in Burgbernheim, teils in Fürth. Der Grund für den Schulbesuch in Fürth könnte in einem längeren Arbeitsaufenthalt des Stiefvaters gelegen haben. Vom Militärdienst wurde der 6 Fuß, 3 Zoll und 1 Linie (1,83 m) große Weber zunächst zurückgestellt, auch später nicht zum Dienst einberufen, sodass ihn der Rekrutierungsrat der kgl. Regierung von Mittelfranken schließlich mit Entlassungsschein vom 20. August 1841 bei Zahlung einer Stempelgebühr von 6 Gulden (f.), 15 Kreuzern (x.) und 2 Pfennigen von der Verpflichtung zum aktiven Dienst befreite.

Er ging nach Windsheim und arbeitete dort als Schlossergeselle. Hier lernte Weber seine spätere Ehefrau Maria Barbara Koerber (geb. 22. Februar 1819 in Windsheim) kennen. Sie war die Tochter des bereits 1833 verstorbenen Metzgermeisters Johann Michael Koerber aus Windsheim und seiner Ehefrau Anna Margaretha, geborene Horn, die als Witwe den Schmiedemeister Johann Caspar Reichert geheiratet hatte. Mit Maria Barbara Koerber, die als Tagelöhnerin arbeitete, hatte er drei außereheliche, zu Windsheim geborene Kinder:

  • Johann Leonhard Koerber (geb. 30. Juni 1844)
  • Johann Wilhelm Friedrich Koerber (geb. 5. April 1846)
  • Johann Michael Koerber (geb. 16. März 1848)

Wie Weber später zum Maurergesellen wurde ist derzeit nicht bekannt, auch der genaue Zeitpunkt seines Zuzugs mit Familie nach Fürth nicht. Seit 1855 waren sowohl er als auch seine Partnerin beim Maurermeister Caspar Gran in Arbeit. Als Maurer verdiente Weber täglich 1 f. 12 x., Koerber erhielt täglich 34 bis 36 x.

Am 11. März 1864 gingen er und seine Verlobte, beide nun 45 Jahre alt, zum Fürther Stadtmagistrat. Weber stellte ein Gesuch um Ansässigmachung als Insasse und Maurergeselle sowie um Verehelichung. Sie übergaben eine Reihe von Dokumenten, darunter ein Attest des Magistrats Windsheim, das für die drei Kinder im Fall der Verheiratung der Mutter die Beibehaltung ihres Heimatrechts in Windsheim bestätigte. Weiter gaben sie unter Vorlage von Belegen an, Mitglied bei 4 Krankenunterstützungskassen zu sein und über ein erspartes, bei der Sparkasse angelegtes Vermögen von jeweils 75 f., zusammen 150 f., zu verfügen. Der anschließend vor Amt gerufene Maurermeister Gran erklärte, die Angaben zur Beschäftigung entsprechen vollkommen der Wahrheit, zeigte seine vollste Zufriedenheit über seine langjährigen Arbeitnehmer und sicherte in Folge die dauernde Anstellung zu.

Fünf Tage später lehnte der Armenpflegschaftsrat das Gesuch mit der Begründung ab, dass Weber und seine Verlobte kaum das Barvermögen zur Bestreitung der Niederlassungskosten hätten, beide sich bereits im vorgerückten Lebensalter befinden und somit zu erwarten wäre, dass sie nicht mehr lange arbeitsfähig bleiben würden. Auch die Gemeindebevollmächtigten sprachen sich gegen eine Aufnahme aus, sodass der Stadtmagistrat das Gesuch am 24. März abwies. Weber erneuerte sein Gesuch am 7. Mai, legte neue Haftscheine der Sparkasse über 50 f. vor und wies darauf hin, dass ihre andauernde Beschäftigung von über 9 Jahren bei einem Meister von bewiesener Brauchbarkeit zeugen. Diesmal stimmte der Armenpflegschaftsrat für das Gesuch, aber bei den Gemeindebevollmächtigten erregten die neu beigebrachten Ersparnisse in nicht ganz 8 Wochen lebhafte Bedenken, weshalb sie sich ein für allemal dagegen erklärten. Trotz zweiter Abweisung wagte Weber am 2. Juli ein wiederholtes Gesuch und erklärte u. a., dass er die letzten 50 f. bereits vorher bar besessen hatte, um die Kosten für die Ansässigmachung und Verehelichung bestreiten zu können. Dieses mal stimmten beide gemeindlichen Kollegien für die Aufnahme, zuvor hatten die Gemeindebevollmächtigten Erkundigungen über den Leumund eingeholt und den Vermögensnachweis geprüft. Der Stadtmagistrat erteilte mit Beschluss vom 21. Juli 1864 die Erlaubnis zur Ansässigmachung als Insasse und zur Verehelichung. Als Auswärtiger hatte Georg Michael Weber die Aufnahmegebühr I. Klasse in Höhe von 12 f. zu entrichten. Zugleich hatte er sich zu gemeindlichen Leistungen zu verpflichten; so gab er als Geschenke zum Hospital und zur Straßenbeleuchtung jeweils 30 x., als Jahresbetrag zur Straßenbeleuchtung 42 x. und als wöchentliches Almosen 4 x. Das Insassendekret und das Kopulationsattest wurden am 28. Juli ausgestellt.[4]

Georg Michael Weber und Anna Barbara Koerber wurden am 22. August 1864 in der Kirche St. Michael vom Pfarrer Röder getraut. Trauzeuge war der Maurergeselle Georg Seidel.[5] Ihre drei Söhne wurden damit „per subsequens matrimonium“ (Legitimation durch nachfolgende Ehe) als eheliche Kinder legitimiert und führten nun den Familiennamen Weber.

Als im Herbst 1865 der älteste Sohn Johann Leonhard Weber zur Konskription kam, fiel dem II. Rechtsrat Aldinger auf, dass das Heimatrecht der Weber’schen Kinder auf Grundlage des Windsheimer Attestes rechtlich bedenklich geregelt war. Nach juristischer Prüfung, auch durch den I. Rechtsrat Sigmund von Haller, wurde festgestellt, dass sie nunmehr nicht der Windsheimer, sondern der Fürther Gemeinde angehörten.

Mitte November 1866 beantragte Weber beim Stadtmagistrat ein Patent für ein Wandergewerbe in Mittelfranken. Er wollte sich als gelernter Schlosser während der Wintermonate einen Nebenerwerb durch Umherziehen mit Sägefeilen, Kessel- und Pfannenflicken sowie Hafenbinden (Flicken von Geschirr, Töpfen, Kübeln mit Draht) verschaffen. Die ersuchte Genehmigung wurde ihm am 4. Januar 1867 erteilt. Nach Ablauf von zwei Jahren bat er Anfang Dezember 1868 für die folgende Zeit um Abänderung des Patents, nunmehr beabsichtigte er nur noch das Sägefeilen durch Umherziehen zu betreiben, dafür aber neben Mittelfranken nun auch in der Oberpfalz und in Oberfranken. Die Erlaubnis wurde ihm fünf Tage später auf die Dauer eines Jahres erteilt.

Georg Michael Weber verstarb als Witwer im Alter von 65 Jahren im Hospital.[2] Seine Ehefrau war am 3. August 1880 gestorben.

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Kirchenbücher Schweinsdorf, Taufen 1723–1830, S. 348/349
  2. 2,0 2,1 Kirchenbücher St. Michael, Bestattungen 1883–1889, S. 79
  3. Kirchenbücher Burgbernheim, Konfirmationen 1832–1908, S. 2
  4. „Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend das Schutzaufnahms-Gesuch des Maurergesellen Georg Michael Weber von Schweinsdorf. 1864”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/W 198
  5. Kirchenbücher St. Michael, Trauungen 1858–1865, S. 200