Markgraftum Brandenburg-Ansbach: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Zu allgemeiner Thematik rund um die [http://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburg-Ansbach Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.''' | '''Zu allgemeiner Thematik rund um die [http://de.wikipedia.org/wiki/Brandenburg-Ansbach Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.''' | ||
Der Markgraf war einer der drei Herren ''in'' Fürth, zur Zeit der [[Dreiherrschaft]], und ab 1796 war der König von Preußen, als deren Erbe der alleinige Herr ''von'' Fürth. | Der Markgraf war einer der drei Herren ''in'' Fürth, zur Zeit der [[Dreiherrschaft]], und ab 1796 war der [[Königreich Preußen|König von Preußen]], als deren Erbe der alleinige Herr ''von'' Fürth. | ||
Fürth war dem ''Oberamt Cadolzburg'' als obere administrative Ebene unterstellt. | Fürth war dem ''Oberamt Cadolzburg'' als obere administrative Ebene unterstellt. |
Version vom 26. Juli 2008, 19:20 Uhr
Die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach (oder auch "Fürstentum Ansbach") war ein reichsunmittelbares Territorium im fränkischen Reichskreis, das von der Nebenlinien der Markgräflich Brandenburgische Familie aus dem Hause Hohenzollern regiert wurde.
Zu allgemeiner Thematik rund um die Markgrafschaft Brandenburg-Ansbach sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.
Der Markgraf war einer der drei Herren in Fürth, zur Zeit der Dreiherrschaft, und ab 1796 war der König von Preußen, als deren Erbe der alleinige Herr von Fürth.
Fürth war dem Oberamt Cadolzburg als obere administrative Ebene unterstellt.
Der oberste Vertreter des Markgrafen in Fürth war der Geleitshauptmann, seinen Dienstsitz hatte er im Geleitshaus um unteren Marktplatz.