Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (Textersetzung - „Querverweise“ durch „Siehe auch“)
K (Textersetzung - „Quellen“ durch „Einzelnachweise“)
Zeile 32: Zeile 32:
* [[Sühnekreuz]]
* [[Sühnekreuz]]


== Quellen ==
== Einzelnachweise ==
* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-378/715_read-9212/ im Netz]
* Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - [http://www.fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-378/715_read-9212/ im Netz]



Version vom 8. Mai 2014, 12:01 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 16 Naturdenkmäler:

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Siehe auch

Einzelnachweise

  • Flächennutzungsplan der Stadt Fürth - im Netz
  • Bericht aus den FN vom 17.März 2007