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Version vom 24. Juli 2024, 12:04 Uhr
Die Sondertagesstätte am Förderzentrum Süd konnte im Juni 2005 in die neuen Räume in der JakobWassermann-Straße 6a umziehen. Im November des Jahres wurde eine fünfte Gruppe gebildet, in der Tagestätte am Förderzentrum Oberasbach eröffnete bereits zuvor im September eine zusätzlichen Gruppe. Dennoch waren nicht alle Nachfragen zu befriedigen. Eine im September 2004 in den Wohnstätten gegründete Arbeitsgruppe stellte 2005 ihre Deklaration „Die Rechte behinderter Heimbewohner“ vor. Der Arbeitskreis, bestehend aus jeweils drei Bewohnern, Familienangehörigen und Mitarbeitern, erarbeitete auf Grundlage des Heimgesetzes eine plakative Urkunde zu den Rechten behinderter Heimbewohner. Das 10-Punkte-Programm wurde im Rahmen einer Feierstunde der Presse und zahlreichen interessierten Gästen vorgestellt. Der Leistungsstützpunkt konnte trotz schwieriger Gesamtsituation (Wegfall des Hauptsponsors, Mittelkürzung durch den BVS) und der damit verbundenen Verkleinerung der Kader und Kürzung der Lehrgänge zahlreiche Erfolge vermelden. So erreichten die Sportler bei Wettkämpfen des Behindertensportvereins und des Leichtathletik-Verbandes sieben bayerische Meisterschaften und mehrere deutsche Jahresbestzeiten: Trotz einer Verkleinerung der Truppe nahmen sechs Athleten des Stützpunktes an den Internationalen Deutschen Meisterschaften teil, die eher kleine Mannschaft errang zweimal den Titel „Deutscher Meister“, drei zweite Plätze und einen dritten Platz. Bei dem FußballLänderpokal 2005 für Menschen mit Behinderung erreichte die Bayernauswahl mit drei Spielern von der Lebenshilfe-Hallemann Schule den zweiten Platz. Dr. Thomas Jung und Hermann Braun feierten ihr 10jähriges Amtsjubiläum als 1. und 2. Vorsitzende der Lebenshilfe. Seit dem gemeinsamen Amtsantritt 1995 wurden Projekte mit einem finanziellen Volumen von immerhin 24 Millionen Euro realisiert, obwohl die Bedingungen bei Amtsantritt angesichts der verschlechterten sozialen bzw. sozialpolitischen Rahmenbedingungen nicht gerade rosig aussahen. Dennoch zeigte die Lebenshilfe gerade in den folgenden Jahren eine rasante Finanzentwicklung. Lag die Bilanzsumme 1994 bei umgerechnet 8,3 Millionen Euro, so wurde sie 2004 mit 29,1 Millionen Euro beziffert – eine Steigerung von 250 Prozent. Vorsitzender Dr. Thomas Jung zum Jubiläum: „Bei all den Zahlenspielereien darf man aber nicht vergessen, dass es hier um Menschen geht“. Wichtiger als die Zahlen sei, „… dass die Lebenshilfe mehr als 1000 Menschen mit Behinderung eine Heimat und/oder eine Beschäftigung gibt.“
3. Gesetzesänderungen und WoGe Gala Nach der Fertigstellung aller Umbaumaßnahmen konnte die Zirndorfer Außenstelle der Hallemann-Schule im Januar 2006 eingeweiht werden.
Im Jahre 2006 ging der Integrationspreis an Michel Gosselin (links) und den „Behinderten-Club“ OASIS in Oberasbach, vertreten durch Gerhard Hable und Karin Keller (rechts).
Der Integrationspreis der Lebenshilfe ging 2006 an Michel Gosselin, Direktor des Fürther Hotels Mercure Nürnberg West, und an den „Behinderten-Club“ Oasis in Oberasbach. Michel Gosselin erhielt die Auszeichnung für sein „persönliches und außergewöhnliches Engagement für den Behindertensport“ (Dr. Thomas Jung). Gerade dem Bereich Sport komme im Blick auf die soziale Integration behinderter Menschen ein hoher Stellenwert zu. Der „Behinderten-Club“ OASIS galt seit 1983 als regelmäßiger Treff für behinderte und nicht behinderte Jugendliche und Erwachsene. Im Laufe des Jahres 2006 nahm sich auch der bayerische Landtag der prekären Situation bzgl. fehlender Wohnheimplätze bei steigendem Bedarf an. Letztendlich änderte dies jedoch nichts an der unveränderten Priorität der Haushalts-Sanierung. Vor diesem Hintergrund forderten sowohl Politik wie auch Sozialleistungsträger die durchgreifende Verwirklichung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“. Deswegen war angesichts dieser Situation damit zu rechnen, dass seitens der Sozialhilfeträger vermehrt die Option einer ambulanten Versorgung geprüft werden würde. Lebenshilfe-Geschäftsführer Werner Winter wies angelegentlich auf die Grenzen der ambulanten Versorgung hin: „Ambulant unterstütztes Wohnen für Menschen mit einer geistigen Behinderung setzt beim Betreffenden u.a. voraus, dass er keiner Rund-um-die-Uhr Betreuung bzw. Beaufsichtigung bedarf, dass er sicher und sachgerecht mit Telefon, Elektro- und Haushaltsgeräten umgehen kann, dass er fähig ist, Gefahren rechtzeitig zu erkennen und bei Bedarf eigenständig Hilfe herbeiholen kann, sich weitestgehend an Absprachen und Vereinbarungen hält, umfassend zeitlich und örtlich orientiert ist und insbesondere in ausreichendem Maß über Motivation verfügt, sein Leben weitestgehend selbstständig und eigenverantwortlich zu managen.“ Die Lebenshilfe entwickelte einen dementsprechenden Assistenzdienst, der auch bei der Realisation des individuellen Eingliederungsanspruchs mithilfe eines sogenannten
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