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Am 12. August befahl ein Rathserlaß, unterzeichnet von VolkHamer, Rathsschreiber, das Mandat soll nach Speyer geschickt und die Gesandten zum fleißigen Sollicitiren aufgefordert wer­den. Zwei Tage später ging ein Schreiben an Thomas und Philipp Löffelholz in Speyer ab, mit dem Auftrage, die Ein­gabe an den Kaiser (Maximilian II.) zu übergeben. Am 20. be­richteten die Nürnberger Gesandten über ihre Audienz bei dem
 
Kaiser, dec die Sache in Ueberlegung ziehen wolle. Sie Über­ gaben die Beschwerdeschrift und erwähnten, daß der Domprobstschon 1561 sich feindlich gegen Nürnberg benommen habe. Wirk­lich erfolgte am 25. der Befehl des Kaisers an den Bischof von Bamberg, bei Vermeidung schwerer Strafe und Ungnade und einer Buße von 60 Aß löthigen Goldes, Band und Eisen wieder an Ort und Stelle zu bringen, Alles in vorigen Stand zu
Am 12. August befahl ein Rathserlaß, unterzeichnet von VolkHamer, Rathsschreiber, das Mandat soll nach Speyer geschickt
setzen und sich fernerer Uebergriffe zu enthalten. Maximilian II. war gegen den Bischof überhaupt ungünstig gestimmt. Bei seiner Anwesenheit in Nürnberg in demselben Jahre hatte er am 8. Juni alle Fürsten zum Frühmal eingeladen, mit einziger Ausnahme des Bischofs, der dann in aller Frühe und Stille
und die Gesandten zum fleißigen Sollicitiren aufgefordert wer­
wegritt, verstimmt über den schlechten nnd ungnädigen Bescheid, den er wegen einer übel aufgenommenen Werbung erhalten hatte.— Der am 12. September in Nürnberg angekommene Kaiserliche Kammergerichtsbote Hans Baumann berichtete, das Kaiserliche Mandat an den Bischof Veit abgegeben, aber keine Antwort erhalten zu haben. Der Rath beschloß hierauf am am 14. September, der Kammerbote sollte vier Gulden Reiseentschädigung bekommen und die Hauptleute in Fürth sollten wissen lassen, wann die Bamberger Band und Eisen zurückbringen würden. Sie sollten die Rückgabe solange verzögern bis der Syndikus mit dem Notar von Nürnberg gekommen sei. Dann solle die Sache so öffentlich als möglich verhandelt werden.
den. Zwei Tage später ging ein Schreiben an Thomas und
Diese Vorsicht war unnöthig, denn der Bischof dachte noch lange nicht an Restitution. Am 2. Oktober beschloß der Rath, daß, da die „Bamberger bis jetzt nicht parirt", die Gesandten in Speyer zu weiterem Vorgehen bei dem Kaiser zu instruiren seien und am 12. Oktober wurde „die Supplikation" des Rathes pro
Philipp Löffelholz in Speyer ab, mit dem Auftrage, die Ein­
oxoontione mundati poenuli8 an denselben abgesendet. Die Ge­sandten berichteten, sie hätten die Supplikation an den ReichshofVicekanzler Doktor Weber überantwortet; der bischöfliche Ge­-[]
gabe an den Kaiser (Maximilian II.) zu übergeben. Am 20. be­
richteten die Nürnberger Gesandten über ihre Audienz bei dem
Kaiser, dec die Sache in Ueberlegung ziehen wolle. Sie Über­
gaben die Beschwerdeschrift und erwähnten, daß der Domprobst
schon 1561 sich feindlich gegen Nürnberg benommen habe. Wirk­
lich erfolgte am 25. der Befehl des Kaisers an den Bischof von
Bamberg, bei Vermeidung schwerer Strafe und Ungnade und
einer Buße von 60 Aß löthigen Goldes, Band und Eisen wieder
an Ort und Stelle zu bringen, Alles in vorigen Stand zu
setzen und sich fernerer Uebergriffe zu enthalten. Maximilian II.
war gegen den Bischof überhaupt ungünstig gestimmt.
Bei
seiner Anwesenheit in Nürnberg in demselben Jahre hatte er
am 8. Juni alle Fürsten zum Frühmal eingeladen, mit einziger
 
Ausnahme des Bischofs, der dann in aller Frühe und Stille
wegritt, verstimmt über den schlechten nnd ungnädigen Bescheid,
den er wegen einer übel aufgenommenen Werbung erhalten
hatte.— Der am 12. September in Nürnberg angekommene
Kaiserliche Kammergerichtsbote Hans Baumann berichtete, das
Kaiserliche Mandat an den Bischof Veit abgegeben, aber keine
Antwort erhalten zu haben. Der Rath beschloß hierauf am
am 14. September, der Kammerbote sollte vier Gulden Reiseentschädigung bekommen und die Hauptleute in Fürth sollten
wissen lassen, wann die Bamberger Band und Eisen zurückbringen
würden. Sie sollten die Rückgabe solange verzögern bis der
Syndikus mit dem Notar von Nürnberg gekommen sei. Dann
solle die Sache so öffentlich als möglich verhandelt werden.
Diese Vorsicht war unnöthig, denn der Bischof dachte noch lange
nicht an Restitution. Am 2. Oktober beschloß der Rath, daß,
da die „Bamberger bis jetzt nicht parirt", die Gesandten in
Speyer zu weiterem Vorgehen bei dem Kaiser zu instruiren seien
und am 12. Oktober wurde „die Supplikation" des Rathes pro
oxoontione mundati poenuli8 an denselben abgesendet. Die Ge­
sandten berichteten, sie hätten die Supplikation an den ReichshofVicekanzler Doktor Weber überantwortet; der bischöfliche Ge­

Version vom 25. Juli 2024, 12:23 Uhr

Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Vierte Periode (1570). 43

Am 12. August befahl ein Rathserlaß, unterzeichnet von VolkHamer, Rathsschreiber, das Mandat soll nach Speyer geschickt und die Gesandten zum fleißigen Sollicitiren aufgefordert wer­den. Zwei Tage später ging ein Schreiben an Thomas und Philipp Löffelholz in Speyer ab, mit dem Auftrage, die Ein­gabe an den Kaiser (Maximilian II.) zu übergeben. Am 20. be­richteten die Nürnberger Gesandten über ihre Audienz bei dem Kaiser, dec die Sache in Ueberlegung ziehen wolle. Sie Über­ gaben die Beschwerdeschrift und erwähnten, daß der Domprobstschon 1561 sich feindlich gegen Nürnberg benommen habe. Wirk­lich erfolgte am 25. der Befehl des Kaisers an den Bischof von Bamberg, bei Vermeidung schwerer Strafe und Ungnade und einer Buße von 60 Aß löthigen Goldes, Band und Eisen wieder an Ort und Stelle zu bringen, Alles in vorigen Stand zu setzen und sich fernerer Uebergriffe zu enthalten. Maximilian II. war gegen den Bischof überhaupt ungünstig gestimmt. Bei seiner Anwesenheit in Nürnberg in demselben Jahre hatte er am 8. Juni alle Fürsten zum Frühmal eingeladen, mit einziger Ausnahme des Bischofs, der dann in aller Frühe und Stille wegritt, verstimmt über den schlechten nnd ungnädigen Bescheid, den er wegen einer übel aufgenommenen Werbung erhalten hatte.— Der am 12. September in Nürnberg angekommene Kaiserliche Kammergerichtsbote Hans Baumann berichtete, das Kaiserliche Mandat an den Bischof Veit abgegeben, aber keine Antwort erhalten zu haben. Der Rath beschloß hierauf am am 14. September, der Kammerbote sollte vier Gulden Reiseentschädigung bekommen und die Hauptleute in Fürth sollten wissen lassen, wann die Bamberger Band und Eisen zurückbringen würden. Sie sollten die Rückgabe solange verzögern bis der Syndikus mit dem Notar von Nürnberg gekommen sei. Dann solle die Sache so öffentlich als möglich verhandelt werden. Diese Vorsicht war unnöthig, denn der Bischof dachte noch lange nicht an Restitution. Am 2. Oktober beschloß der Rath, daß, da die „Bamberger bis jetzt nicht parirt", die Gesandten in Speyer zu weiterem Vorgehen bei dem Kaiser zu instruiren seien und am 12. Oktober wurde „die Supplikation" des Rathes pro oxoontione mundati poenuli8 an denselben abgesendet. Die Ge­sandten berichteten, sie hätten die Supplikation an den ReichshofVicekanzler Doktor Weber überantwortet; der bischöfliche Ge­-[]