Urkunden von Konrad dem Frommen: Unterschied zwischen den Versionen

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Drei '''Urkunden von Konrad dem Frommen''' (''Konrad IV.'', * um 1220 + 1314), Burggraf von Nürnberg und Graf von Abenberg und Zollern sind für die Geschichte von Fürth sehr bedeutend.
Drei '''Urkunden von Konrad dem Frommen''' (''Konrad IV.'', * um 1220 gest. 1314), Burggraf von Nürnberg und Graf von Abenberg und Zollern sind für die Geschichte von Fürth sehr bedeutend.


Die Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] gaben die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück.
Die Urkunden von [[1303]], [[1307]] und [[1314]] gaben die Vogteirechte über Fürth an das [[Bistum Bamberg]] zurück.

Version vom 1. Oktober 2014, 22:30 Uhr

Drei Urkunden von Konrad dem Frommen (Konrad IV., * um 1220 gest. 1314), Burggraf von Nürnberg und Graf von Abenberg und Zollern sind für die Geschichte von Fürth sehr bedeutend.

Die Urkunden von 1303, 1307 und 1314 gaben die Vogteirechte über Fürth an das Bistum Bamberg zurück.

Die wichtigste dieser Urkunden war die von 1314, in der festgelegt wurde das die Abgaben nicht erhöht werden dürften. Auf dieses Recht pochten die Fürther bis zum Ende der Dreiherrschaft, danach konnten sie es nicht mehr geltend machen.

Die Zollern hatten die Vogteirechte um 1200 von den Grafen von Abenberg geerbt. Diese hatten die Vogtei Fürth vom Bistum Bamberg übertragen bekommen.

Der Bruder von Burggraf Konrad Burggraf Friedrich und in der Folgezeit weiterhin die Familie der Burggrafen, die nachmaligen Markgrafen von Brandenburg-Ansbach, erkannten diese Rückschenkung niemals an.

Daraus entstanden dann Streitigkeit über den Besitz Fürth.