Johann von Pappenheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Johann von Pappenheim war vor seiner Poppenreuther Zeit Pfarrer in Großgründlach gewesen, wo ihm das „''Badhalten und Weinschenken in seinem Haus''“ verboten wurde. Auch solle er sich nicht mit „''leichtfertigen Weibspersonen''“ einlassen. Daraufhin wurde er nach Poppenreuth am 22. November 1543 versetzt.  
Johann von Pappenheim war vor seiner Poppenreuther Zeit Pfarrer in Großgründlach gewesen, wo ihm das „''Badhalten und Weinschenken in seinem Haus''“ verboten wurde. Auch solle er sich nicht mit „''leichtfertigen Weibspersonen''“ einlassen. Daraufhin wurde er nach Poppenreuth am 22. November 1543 versetzt.  


Bekannt ist noch sein Sterbejahr: 1548<ref>Andreas Würfel: „Diptycha ecclesiarum in oppidis eet pagis ... Verzeichnis und Lebensbeschreibungen der Herren Geistlichen, welche seit der gesegneten Reformation biß hierher, sowohl in den Städtlein als auf den Dorfpfarren Nürnbergischen Gebiets gedienet“. Nürnberg, 1759 - [https://books.google.de/books?id=hYNOAAAAcAAJ&pg=PA501&dq=Christian+Kettwig,+Diptycha,+Poppenreuth,&hl=de&sa=X&ved=0ahUKEwiDlJzZourSAhXsKJoKHQXdDuYQ6AEIGjAA#v=onepage&q=Christian%20Kettwig%2C%20Diptycha%2C%20Poppenreuth%2C&f=false online abrufbar]</ref>
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Aktuelle Version vom 23. Januar 2024, 03:57 Uhr

Johann von Pappenheim (auch Johann von Eybach) (geb. ; gest. 1548) gehört zu den Pfarrern der reformatorischen Umbruchsepoche in Poppenreuth. Äußeres Kennzeichen dafür ist die jeweils kurze Verweildauer auf einer Pfarrstelle.

Leben und Wirken[Bearbeiten]

Johann von Pappenheim war vor seiner Poppenreuther Zeit Pfarrer in Großgründlach gewesen, wo ihm das „Badhalten und Weinschenken in seinem Haus“ verboten wurde. Auch solle er sich nicht mit „leichtfertigen Weibspersonen“ einlassen. Daraufhin wurde er nach Poppenreuth am 22. November 1543 versetzt.

Bekannt ist noch sein Sterbejahr: 1548[1]

Siehe auch[Bearbeiten]

Einzelnachweise[Bearbeiten]

  1. Andreas Würfel: „Diptycha ecclesiarum in oppidis eet pagis ... Verzeichnis und Lebensbeschreibungen der Herren Geistlichen, welche seit der gesegneten Reformation biß hierher, sowohl in den Städtlein als auf den Dorfpfarren Nürnbergischen Gebiets gedienet“. Nürnberg, 1759 - online