Seite:Fronmüller Chronik.pdf/43: Unterschied zwischen den Versionen
(→Nicht korrekturgelesen: Die Seite wurde neu angelegt: „Dritte Periode (1500-1515.) 29 Straße einen Bauern erschlugen, sich bewaffnet zur Wehre setzten, als man sie verhaften wollte und bei dieser Gelegenheit dem…“) |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
(Eine dazwischenliegende Version desselben Benutzers wird nicht angezeigt) | |||
Seitenstatus | Seitenstatus | ||
- | + | Korrekturgelesen | |
Textkörper (einzufügen): | Textkörper (einzufügen): | ||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Dritte Periode (1500-1515.) | {{BuchKopf||Dritte Periode (1500-1515.)|29}} | ||
Straße einen Bauern erschlugen, sich bewaffnet zur Wehre setzten, als man sie verhaften wollte und bei dieser Gelegenheit dem Amtmann Oberndorfer einige Finger abhieben. {{fnFC|108}} Zu Anfang des 16. Jahrhunderts häuften sich die Fälle, in welchen einerseits der Domprobst, andererseits der Rath von Nürnberg Eingriffe wagten in die Kriminaljustiz des Markgrafen, was zu einer Menge von Streitigkeiten und Neckereien zwischen den drei Parteien Veranlassung gab. So sehen wir im Jahre {{Datum|1501}} Hans von Seckendorf Amtmann zu Cadolzburg sich bei dem Rath von Nürnberg beklagen, daß der Leichnam eines in Fürth Ermordeten | |||
nach Nürnberg geschafft und dadurch die Fraischrechte des Markgrafen verletzt worden sind. Im gleichen Jahre sehen wir den Bischof Veit I. das Begehren an Nürnberg stellen, einen dahin geschafften Leichnam wieder herauszugeben, um seine Rechte zu wahren. Heinrich Stieber, probsteilicher Amtmann in Herzogenaurach, verlangte die Auslieferung eines gewissen Gurt, der eine Mordthat verübt hatte und von den Nürnbergern in die Stadt gebracht worden war, damit die Bamberger Obrigkeit nicht geschmälert werde. Ein Zeugenverhör, welches damals über die Ausübung der Fraisch veranstaltet wurde, fiel zu Gunsten Nürnbergs aus. Georg ll., Bischof von Bamberg, begehrte {{Datum|1507}} vom Rathe von Nürnberg, die Fraischpfänder wieder herauszugeben, die derselbe in Folge einer Mordthat von Fürth mitnehmen ließ, damit sie nach Herzogenaurach, wohin die fraischliche Obrigkeit zu Fürth gehöre, überantwortet werden mögen. In gleichem Jahre und {{Datum|1508}} fanden wieder Differenzen zwischen Nürnberg | |||
Straße einen Bauern erschlugen, sich bewaffnet zur Wehre setzten, | und dem Markgrafen wegen Abnahme von Fraischpfändern in Fürth statt. {{fnFC|109}} Am {{Datum|5. Januar 1508}} kam der Bischof Lorenz von Bibra nach Nürnberg, wo Anton Tetzel im Namen der Stadt mit ihm wegen der Fraisch zu Fürth unterhandeln mußte, welche sich Bamberg angeeignet und Fraischpfänder genommen | ||
als man sie verhaften wollte und bei dieser Gelegenheit dem | hatte. {{fnFC|110}} In demselben Jahre zeigten die Bambergischen Amtsleute an, daß sie in Fürth in Knoblauch's Wirthschaft einen Dieb gefangen und nach Herzogenaurach gebracht haben, auch ihn nicht mehr herausgeben, da die fraischliche Obrigkeit nur ihrem Herrn zuständig sei. Kunz Faulhuber, domprobsteilicher Amtsverweser in Herzogenaurach, brach am Vorabend des Palmsonntags {{Datum|1508}} mit Bewaffneten in Fürth ein, ließ die Gefängnisse erbrechen und einen Gefangenen, der eines in Mannhof | ||
Amtmann Oberndorfer einige Finger abhieben. | |||
des 16. Jahrhunderts häuften sich | |||
einer Menge von Streitigkeiten und Neckereien zwischen den drei | |||
Parteien Veranlassung gab. So sehen wir im Jahre 1501 Hans | |||
von Seckendorf Amtmann zu Cadolzburg sich bei dem Rath von | |||
Nürnberg beklagen, daß der Leichnam eines in Fürth Ermordeten | |||
nach Nürnberg geschafft und dadurch die Fraischrechte des | |||
Bischof Veit I. das Begehren an Nürnberg stellen, einen dahin | |||
geschafften Leichnam wieder herauszugeben, um seine Rechte zu | |||
wahren. Heinrich Stieber, probsteilicher Amtmann in Herzogenaurach, verlangte die Auslieferung eines gewissen Gurt, der eine | |||
Mordthat verübt hatte und von den Nürnbergern in die Stadt | |||
gebracht worden war, damit die Bamberger Obrigkeit nicht | |||
Ausübung der Fraisch veranstaltet wurde, fiel zu Gunsten | |||
Rathe von Nürnberg, die Fraischpfänder wieder herauszugeben, | |||
die derselbe in Folge einer Mordthat von Fürth mitnehmen ließ, | |||
damit sie nach Herzogenaurach, wohin die fraischliche Obrigkeit | |||
zu Fürth gehöre, überantwortet werden mögen. In gleichem | |||
Jahre und 1508 fanden wieder Differenzen zwischen Nürnberg | |||
und dem Markgrafen wegen Abnahme von Fraischpfändern in | |||
Fürth statt. | |||
von Bibra nach Nürnberg, wo Anton Tetzel im Namen der | |||
Stadt mit ihm wegen der Fraisch zu Fürth unterhandeln mußte, | |||
welche sich Bamberg angeeignet und Fraischpfänder genommen | |||
hatte. | |||
Dieb gefangen und nach Herzogenaurach gebracht haben, auch | |||
ihn nicht mehr herausgeben, da die fraischliche Obrigkeit nur | |||
ihrem Herrn zuständig sei. Kunz Faulhuber, domprobsteilicher | |||
Amtsverweser in Herzogenaurach, brach am Vorabend des | |||
Aktuelle Version vom 17. September 2024, 14:48 Uhr
Dritte Periode (1500-1515.) | 29 |
Straße einen Bauern erschlugen, sich bewaffnet zur Wehre setzten, als man sie verhaften wollte und bei dieser Gelegenheit dem Amtmann Oberndorfer einige Finger abhieben. 108) Zu Anfang des 16. Jahrhunderts häuften sich die Fälle, in welchen einerseits der Domprobst, andererseits der Rath von Nürnberg Eingriffe wagten in die Kriminaljustiz des Markgrafen, was zu einer Menge von Streitigkeiten und Neckereien zwischen den drei Parteien Veranlassung gab. So sehen wir im Jahre 1501 Hans von Seckendorf Amtmann zu Cadolzburg sich bei dem Rath von Nürnberg beklagen, daß der Leichnam eines in Fürth Ermordeten nach Nürnberg geschafft und dadurch die Fraischrechte des Markgrafen verletzt worden sind. Im gleichen Jahre sehen wir den Bischof Veit I. das Begehren an Nürnberg stellen, einen dahin geschafften Leichnam wieder herauszugeben, um seine Rechte zu wahren. Heinrich Stieber, probsteilicher Amtmann in Herzogenaurach, verlangte die Auslieferung eines gewissen Gurt, der eine Mordthat verübt hatte und von den Nürnbergern in die Stadt gebracht worden war, damit die Bamberger Obrigkeit nicht geschmälert werde. Ein Zeugenverhör, welches damals über die Ausübung der Fraisch veranstaltet wurde, fiel zu Gunsten Nürnbergs aus. Georg ll., Bischof von Bamberg, begehrte 1507 vom Rathe von Nürnberg, die Fraischpfänder wieder herauszugeben, die derselbe in Folge einer Mordthat von Fürth mitnehmen ließ, damit sie nach Herzogenaurach, wohin die fraischliche Obrigkeit zu Fürth gehöre, überantwortet werden mögen. In gleichem Jahre und 1508 fanden wieder Differenzen zwischen Nürnberg und dem Markgrafen wegen Abnahme von Fraischpfändern in Fürth statt. 109) Am 5. Januar 1508 kam der Bischof Lorenz von Bibra nach Nürnberg, wo Anton Tetzel im Namen der Stadt mit ihm wegen der Fraisch zu Fürth unterhandeln mußte, welche sich Bamberg angeeignet und Fraischpfänder genommen hatte. 110) In demselben Jahre zeigten die Bambergischen Amtsleute an, daß sie in Fürth in Knoblauch's Wirthschaft einen Dieb gefangen und nach Herzogenaurach gebracht haben, auch ihn nicht mehr herausgeben, da die fraischliche Obrigkeit nur ihrem Herrn zuständig sei. Kunz Faulhuber, domprobsteilicher Amtsverweser in Herzogenaurach, brach am Vorabend des Palmsonntags 1508 mit Bewaffneten in Fürth ein, ließ die Gefängnisse erbrechen und einen Gefangenen, der eines in Mannhof