Maximilian Nüchterlein: Unterschied zwischen den Versionen

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Dr. jur. '''Maximilian Nüchterlein''' (geb. [[17. Juni]] [[1913]] in Fürth, gest. [[9. Oktober]] [[1990]] in Nürnberg) war Jurist und Mitglied des Bayerischen Senats.
Dr. jur. '''Maximilian Nüchterlein''' (geb. [[17. Juni]] [[1913]] in Fürth, gest. [[9. Oktober]] [[1990]] in Nürnberg) war Jurist und Mitglied des Bayerischen Senats.

Aktuelle Version vom 29. Januar 2024, 00:48 Uhr

Dr. jur. Maximilian Nüchterlein (geb. 17. Juni 1913 in Fürth, gest. 9. Oktober 1990 in Nürnberg) war Jurist und Mitglied des Bayerischen Senats.

Leben und Wirken[Bearbeiten]

Maximilian Nüchterlein besuchte die Volksschule und das humanistisches Gymnasium in Fürth und legte 1932 sein Abitur ab. Anschließend studierte er an der Ludwig-Maximilians-Universität München und an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) von 1932 bis 1935 Rechtswissenschaft als Stipendiat der Stiftung Maximilianeum. Während seines Studiums wurde er Mitglied der nichtschlagenden Studentenverbindung Akademischer Gesangsverein München (AGV). 1935 legte Nüchterlein sein erstes Staatsexamen ab, 1940 sein zweites Staatsexamen, obwohl er bereits seit 1939 zum Kriegsdienst eingezogen war. Sein Thema zur Promotion in Erlangen lautete: Das Verhältnis der Rechtsmängelhaftung zu anderen Rechtsbehelfen, unter besonderer Berücksichtigung des Verhältnisses der Rechtsmängelhaftung beim Kauf zur Irrtumsanfechtung nach § 119 II BGB. Während des 2. Weltkrieges kam er in Gefangenschaft und kehrte erst 1946 wieder aus der Kriegsgefangenschaft zurück.

1947 trat er als Mitarbeiter in eine Nürnberger Anwaltskanzlei ein. Er wurde 1949 zum Landgerichtsrat (heute Richter am Landgericht) ernannt. 1953 wurde er Oberlandesgerichtsrat am Oberlandesgericht Nürnberg. Ab 1962 leitete er als Senatspräsident einen Senat des Oberlandesgerichtes und wurde 1965 Vizepräsident des Oberlandesgerichtes. Nüchterlein war von 1970 bis zum 30. April 1978 Präsident des Oberlandesgerichts Nürnberg und von 1977 bis 1978 stellvertretender Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Bayerischer Senat[Bearbeiten]

Vom 1. Mai 1978 bis zum 31. Juli 1987 war er Mitglied des Bayerischen Senats. In den Bay. Senat kam Nüchterlein als Vertreter der Gruppe der Religionsgemeinschaften. Seit 1959 war er Mitglied der Landessynode der Evang.-luth. Kirche in Bayern und seit 1966 Mitglied der Landessynanodalausschusses.

Dr. Nüchterlein war während seiner Mitgliedschaft im Senat in folgenden Ausschüssen:

  • Ausschuss für Kulturpolitik (Senat) (1. Juni 1978) Mitglied 1978/1979
  • Wahlprüfungsausschuss (Senat) (1. Juni 1978) Mitglied 1978/1987
  • Rechts- und Verfassungsausschuss (Senat) (1980) Mitglied 1980/1987
  • Hauptausschuss (Senat) (10. November 1983) Mitglied 1983/1983
  • Wahlprüfungsausschuss (Senat) (1984) 1. stv. Vorsitzender 1984/1987

Auszeichnungen[Bearbeiten]

Literatur[Bearbeiten]

  • Helga Schmöger: Der Bayerische Senat - Biographisch-statistisches Handbuch 1947 - 1997. Droste Verlag Düsseldorf, 1998, S. 230