Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

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* [[Siebzehn Eichen]] beidseitig des [[Michelbach]]tals
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* [[Eiche am rekonstruierten Grabhügel]] in [[Burgfarrnbach]]
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* [[Stadelner Kiefer ]] in [[Stadeln]] (nicht mehr vorhanden)
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* [[Eiche am ehemaligen Hey`schen Hof]] in Burgfarrnbach
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* [[Linde an der Martersäule]]
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* [[Linde am Kirchenweg]] in [[Oberfürberg]] (nicht mehr vorhanden)
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* [[Eiche am Gebäude 72]] der ehemaligen [[William-O.-Darby Barracks]]
* [[Eiche am Gebäude 72]] der ehemaligen [[William-O.-Darby Barracks]]
* Rotbuche an der [[Feldstraße]]
* Zwei Eichen an der [[Jahnstraße 3]]


== Städtische Verantwortlichkeiten ==
== Städtische Verantwortlichkeiten ==

Version vom 5. März 2019, 14:21 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 16 Naturdenkmäler:

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Siehe auch

Einzelnachweise