Bürgeramt: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Wartezeiten in den Bürgerämtern können jeweils online abgerufen werden. | Die Wartezeiten in den Bürgerämtern können jeweils online abgerufen werden. | ||
Die aktuellen Wartezeiten finden Sie hier: [ | Die aktuellen Wartezeiten finden Sie hier: [https://www.fuerth.de/Home/fuerther-rathaus/rathauswegweiser/Wartezeiten-im-Buergeramt.aspx Wartestandsanzeige im Bürgeramt Süd] | ||
Die Bürgerämter geben insgesamt bekannt, dass es an Tagen mit sehr starkem Andrang (vor allem kurz vor bzw. während der Schulferien) zur vorzeitigen Schließung des jeweiligen Bürgeramtes kommen kann. Die angegebenen Öffnungszeiten stellen keine verbindlichen Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Dienstleistungen dar. Sie müssen zum Beispiel aus Gründen des Arbeitsschutzes, bei Bedarf oder im Einzelfall verkürzt werden. | Die Bürgerämter geben insgesamt bekannt, dass es an Tagen mit sehr starkem Andrang (vor allem kurz vor bzw. während der Schulferien) zur vorzeitigen Schließung des jeweiligen Bürgeramtes kommen kann. Die angegebenen Öffnungszeiten stellen keine verbindlichen Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Dienstleistungen dar. Sie müssen zum Beispiel aus Gründen des Arbeitsschutzes, bei Bedarf oder im Einzelfall verkürzt werden. | ||
== Siehe auch == | == Siehe auch == |
Aktuelle Version vom 22. Juli 2019, 11:28 Uhr
Das Bürgeramt bei der Stadt Fürth, ehemals Einwohnermeldeamt, hat in Fürth drei Standorte:
- Bürgeramt Nord - Stadelner Hauptstraße 96, 90765 Stadeln
- Bürgeramt Mitte - Rathaus Königstraße 86, 90762 Fürth
- Bürgeramt Süd - Schwabacher Straße 170, 90763 Fürth
Bürgeramt Nord[Bearbeiten]
Das Bürgeramt Nord in Stadeln bietet den Bürgern Fürths ein umfangreiches Serviceangebot an, das sich nicht nur an die Bevölkerung im Fürther Norden richtet. Alle Fürtherinnen und Fürthern können dort Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Ziel ist, durch diese dezentrale Stelle einen besseren Service und mehr Kundennähe zu realisieren.
Das Bürgeramt Nord hilft bei folgenden Angelegenheiten gerne weiter:
- An-, Ab-, Ummeldungen
- Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderausweisen sowie vorläufigen Ausweisen
- Meldebescheinigungen
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Biotüten und gelbe Säcke
Die Verwaltung der städtischen Friedhöfe Stadeln und Vach wird von der Friedhofsverwaltung Fürth erledigt.
Öffnungszeiten:
- Öffnungszeiten:
- Dienstag von 8 bis 12 und 14 bis 18 Uhr
- Donnerstag von 8 bis 12 Uhr
Kontakt:
- Telefon: (0911) 974-2394
- Fax: (0911) 974-2398
Bürgeramt Mitte[Bearbeiten]
Das Bürgeramt Mitte befindet sich im Rathaus. Seinen Betrieb nahm es am 2. Januar 2019 auf, und dient als Anlaufstelle für Bürger*innen der Stadt Fürth, allerdings nur mit vorheriger Terminabsprache. In dieser Dienststelle können primär Personalausweise und Reisepässe beantragt und abgeholt werden.
Kontakt:
- Telefon: (0911) 974-2390
- Mail: ewo(at)fuerth.de
Bürgeramt Süd[Bearbeiten]
Das Bürgeramt Süd in Südstadt bietet ebenfalls den Bürgern Fürths ein umfangreiches Serviceangebot an, das sich nicht nur an die Bevölkerung im Fürther Süden richtet. Alle Fürtherinnen und Fürthern können dort Dienstleistungen in Anspruch nehmen.
Das Bürgeramt Nord hilft bei folgenden Angelegenheiten gerne weiter:
- An-, Ab-, Ummeldungen
- Beantragung von Personalausweisen, Reisepässen, Kinderausweisen sowie vorläufigen Ausweisen
- Meldebescheinigungen
- Führungszeugnisse
- Beglaubigungen
- Fundsachen
Öffnungszeiten:
- Montag: 8 bis 18 Uhr
- Dienstag: 8 bis 12 Uhr
- Mittwoch: 7.30 bis 12 Uhr
- Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
- Freitag: 7.30 bis 12 Uhr
Kontakt:
- Telefon: (0911) 974-2387
- Fax: (0911) 974-2366
Wartezeiten[Bearbeiten]
Die Wartezeiten in den Bürgerämtern können jeweils online abgerufen werden.
Die aktuellen Wartezeiten finden Sie hier: Wartestandsanzeige im Bürgeramt Süd
Die Bürgerämter geben insgesamt bekannt, dass es an Tagen mit sehr starkem Andrang (vor allem kurz vor bzw. während der Schulferien) zur vorzeitigen Schließung des jeweiligen Bürgeramtes kommen kann. Die angegebenen Öffnungszeiten stellen keine verbindlichen Zusicherungen hinsichtlich der Verfügbarkeit von Dienstleistungen dar. Sie müssen zum Beispiel aus Gründen des Arbeitsschutzes, bei Bedarf oder im Einzelfall verkürzt werden.