Naturdenkmäler (Überblick): Unterschied zwischen den Versionen

Aus FürthWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Zeile 16: Zeile 16:
* [[Zwei Eichen in Weikershof]]
* [[Zwei Eichen in Weikershof]]
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]
* [[Eiche an der Schwefelquelle]]
* [[Eiche am Roggenweg]]
* [[Zwei ortsbildprägende Eichen in Unterfürberg]]
* [[Rotbuche an der Feldstraße]]
* [[Rotbuche an der Feldstraße]]
* [[Eiche am Gebäude 72]] der ehemaligen [[William-O.-Darby Barracks]]
* [[Eiche am Gebäude 72]] der ehemaligen [[William-O.-Darby Barracks]]

Version vom 23. Februar 2020, 08:08 Uhr

Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.


Fürther Naturdenkmäler

In der Stadt Fürth gibt es aktuell 14 Naturdenkmäler:

Ehemalige Naturdenkmäler

Städtische Verantwortlichkeiten

Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.

Strafen

Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.

Siehe auch

Weblinks

  • Stadt Fürth - Verordnung zum Schutz von Naturdenkmälern im Stadtgebiet Fürth (Na-turdenkmalverordnung - NDV) vom 16. April 1999 - online abrufbar

Einzelnachweise