Johann Gran: Unterschied zwischen den Versionen

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Johann Caspar Gran (genannt "Johann Gran") besuchte von 1823 bis 1831 die Werktagsschule, wurde 1831 konfirmiert und ging bis zum Mai 1835 in die Sonntagsschule.<ref>Schulzeugnis der "Königl. Localinspection" vom 30. April 1831 mit nachgetragenem Attest des Pf. Zellfelder, K. Pfarramt [[wikipedia:Großhaslach|Großhaslach]] vom 21. April 1846</ref> Von der Kgl. Regierung von Mittelfranken wurde Gran von der Wehrpflicht (damals [[wikipedia:Konskription|Konskription]] genannt) mit Entlassungsschein vom 16. Oktober 1840 befreit. In der Zeit vom 22. Juni 1840 bis zum 7. März 1842 absolvierte er in Fürth seine Lehre in der "Maurerprofession" beim Meister Gran, seinem älteren Bruder, der auch Johann Caspar hieß, aber allgemein [[Caspar Gran]] genannt wurde.<ref>Lehrbrief des "Johann Kaspar Gran" vom 7. März 1842, unterzeichnet vom Vereinsvorsteher Johann Georg Schmiedt, Zimmermeister, dem Lehrmeister C. Gran, dem Vereins-"Kommisär" [[Eduard Köppel|Koeppel]], Rechtsrat und dem Stadtmagistrat mit Unterschrift [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]]</ref>
Johann Caspar Gran (genannt "Johann Gran") besuchte von 1823 bis 1831 die Werktagsschule, wurde 1831 konfirmiert und ging bis zum Mai 1835 in die Sonntagsschule.<ref>Schulzeugnis der "Königl. Localinspection" vom 30. April 1831 mit nachgetragenem Attest des Pf. Zellfelder, K. Pfarramt [[wikipedia:Großhaslach|Großhaslach]] vom 21. April 1846</ref> Von der Kgl. Regierung von Mittelfranken wurde Gran von der Wehrpflicht (damals [[wikipedia:Konskription|Konskription]] genannt) mit Entlassungsschein vom 16. Oktober 1840 befreit. In der Zeit vom 22. Juni 1840 bis zum 7. März 1842 absolvierte er in Fürth seine Lehre in der "Maurerprofession" beim Meister Gran, seinem älteren Bruder, der auch Johann Caspar hieß, aber allgemein [[Caspar Gran]] genannt wurde.<ref>Lehrbrief des "Johann Kaspar Gran" vom 7. März 1842, unterzeichnet vom Vereinsvorsteher Johann Georg Schmiedt, Zimmermeister, dem Lehrmeister C. Gran, dem Vereins-"Kommisär" [[Eduard Köppel|Koeppel]], Rechtsrat und dem Stadtmagistrat mit Unterschrift [[Franz Joseph von Bäumen|Baeumen]]</ref>


Anschließend ging er auf Wanderschaft, wobei sich Gran ausweislich seines Wanderbuchs in der Zeit von März 1842 bis Mai 1846 mit Fürth, Erlangen und Ansbach auf die Region beschränkte.<ref>Wanderbuch für "Johann Kaspar Gran", ausgestellt vom Königl. Landgericht Ansbach vom 26. März 1842 nach allerhöchster Verordnung vom 16. März 1808 (siehe Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, S. 680/681 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/3341220/ft/bsb10345152?page=354 Online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek])</ref> Zuletzt war er ab 10. März 1846 als Geschäftsführer bei der Mauerermeisterswitwe Anna Maria Müller, geb. Ettlinger in Fürth beschäftigt, die nach dem Tod ihres Ehemanns [[Friedrich Müller|Georg Friedrich Müller]] (gest. am 11. November 1844) die am 16. Januar 1824 erteilte Gewerbekonzession weiter ausübte. Die Witwe Müller, die drei minderjährige Kinder zu versorgen hatte, war auch Eigentümerin eines ansehnlichen Anwesens mit den Häusern 148 und 149 in der Schlehengasse (I. Stadtbezirk, III. Stadtdistrikt; alte Hs.-Nr. 487 und 488, siehe historische Karte im [https://v.bayern.de/38Dgg BayernAtlas], im Bereich der heutigen Rosenstraße 37).<ref>Protokoll Vorausregulierung Müller des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 14.12.1844, als Erwerbsurkunde ausgefertigt und genehmigt am 24.01.1845</ref><ref>[[Adressbuch 1846]], S. 8</ref>
Anschließend ging er auf Wanderschaft, wobei sich Gran ausweislich seines Wanderbuchs in der Zeit von März 1842 bis Mai 1846 mit Fürth, Erlangen und Ansbach auf die Region beschränkte.<ref>Wanderbuch für "Johann Kaspar Gran", ausgestellt vom Königl. Landgericht Ansbach vom 26. März 1842 nach allerhöchster Verordnung vom 16. März 1808 (siehe Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, S. 680/681 - [http://opacplus.bsb-muenchen.de/title/3341220/ft/bsb10345152?page=354 Online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek])</ref> Zuletzt war er ab 10. März 1846 als Geschäftsführer bei der Mauerermeisterswitwe Anna Maria Müller, geb. Ettlinger in Fürth beschäftigt, die nach dem Tod ihres Ehemanns [[Friedrich Müller|Georg Friedrich Müller]] (gest. am 11. November 1844) die am 16. Januar 1824 erteilte Gewerbekonzession weiter ausübte. Die Witwe Müller, die drei minderjährige Kinder zu versorgen hatte, war auch Eigentümerin eines ansehnlichen Anwesens mit den Häusern 148 und [[Schlehenstraße 3 (ehemals)|Schlehengasse 149]] (I. Stadtbezirk, III. Stadtdistrikt; alte Hs.-Nr. 487 und 488, siehe historische Karte im [https://v.bayern.de/38Dgg BayernAtlas], im Bereich der heutigen Rosenstraße 37).<ref>Protokoll Vorausregulierung Müller des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 14.12.1844, als Erwerbsurkunde ausgefertigt und genehmigt am 24.01.1845</ref><ref>[[Adressbuch 1846]], S. 8</ref>


Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.<ref name="Aufnahmegesuch"/><ref>Fürther Tagblatt vom 03.06.1846, Nr. 88/1846, S. 378 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00392/pct:51.82895,48.9154,44.1525,5.06146/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.<ref>Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00537/pct:2.26687,26.12156,45.33745,4.233/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref>
Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.<ref name="Aufnahmegesuch"/><ref>Fürther Tagblatt vom 03.06.1846, Nr. 88/1846, S. 378 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00392/pct:51.82895,48.9154,44.1525,5.06146/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref> Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.<ref>Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - [https://api.digitale-sammlungen.de/iiif/image/v2/bsb10503858_00537/pct:2.26687,26.12156,45.33745,4.233/full/0/default.jpg online abrufbar]</ref>

Version vom 30. Juli 2023, 11:53 Uhr

Johann Caspar Gran (geb. am 2. Juni 1817 in Bruckberg[1], gest. am 16. Dezember 1870 in Fürth[2][3]) war ein Fürther Baumeister und Architekt.

Sein Vater Johann Paul Gran war Maurermeister und Gemeindevorsteher in Bruckberg.

Leben

Johann Caspar Gran (genannt "Johann Gran") besuchte von 1823 bis 1831 die Werktagsschule, wurde 1831 konfirmiert und ging bis zum Mai 1835 in die Sonntagsschule.[4] Von der Kgl. Regierung von Mittelfranken wurde Gran von der Wehrpflicht (damals Konskription genannt) mit Entlassungsschein vom 16. Oktober 1840 befreit. In der Zeit vom 22. Juni 1840 bis zum 7. März 1842 absolvierte er in Fürth seine Lehre in der "Maurerprofession" beim Meister Gran, seinem älteren Bruder, der auch Johann Caspar hieß, aber allgemein Caspar Gran genannt wurde.[5]

Anschließend ging er auf Wanderschaft, wobei sich Gran ausweislich seines Wanderbuchs in der Zeit von März 1842 bis Mai 1846 mit Fürth, Erlangen und Ansbach auf die Region beschränkte.[6] Zuletzt war er ab 10. März 1846 als Geschäftsführer bei der Mauerermeisterswitwe Anna Maria Müller, geb. Ettlinger in Fürth beschäftigt, die nach dem Tod ihres Ehemanns Georg Friedrich Müller (gest. am 11. November 1844) die am 16. Januar 1824 erteilte Gewerbekonzession weiter ausübte. Die Witwe Müller, die drei minderjährige Kinder zu versorgen hatte, war auch Eigentümerin eines ansehnlichen Anwesens mit den Häusern 148 und Schlehengasse 149 (I. Stadtbezirk, III. Stadtdistrikt; alte Hs.-Nr. 487 und 488, siehe historische Karte im BayernAtlas, im Bereich der heutigen Rosenstraße 37).[7][8]

Nachdem Johann Gran vom "Königlichen Regierungs-Bau-Bureau Ansbach" für das am 2. März 1846 "recht gut" bestandene Bauhandwerker-Examen die "Examinations-Note" vom 1. April 1846 bekam, die ihn zur selbstständigen Ausübung des Mauerergewerbes befähigte, stellte er zusammen mit Anna Maria Müller am 11. Mai 1846 beim Magistrat der Kgl. Bayr. Stadt Fürth ein Bürgeraufnahme- und Verehelichungsgesuch.[1][9] Gran legte seine Zeugnisse vor, Müller erklärte ihren Verzicht auf ihre Konzession zu Gunsten von Gran und beide gaben an, sich verheiraten zu wollen. Als Heiratsgut brachte Müller 1.944 Gulden (f.) 1 ½ Kreuzer (x.) in die Ehe, während Gran eine standesgemäße Ausstattung an Effekten und Handwerkszeug sowie ein Barvermögen von 400 f. von seinem Vater beisteuerte. Nach Prüfung durch die zuständigen Gremien (Vorsteher des Maurer- und Zimmergewerbes, Armenpflegschaftsrat, Gemeindebevollmächtigte, Information der Öffentlichkeit durch vierwöchigen Aushang) fasste der Stadtmagistrat am 6. Juli 1846 den Beschluss, dem Bewerber die Konzession zum Betrieb des Mauerergewerbes zu erteilen, die Bürgeraufnahme und die Verehelichung mit der Witwe Müller zu gestatten. Ihm wurde der Beschluss am nächsten Tag eröffnet. Gran hatte eine Aufnahmegebühr von 15 Gulden zu entrichten; weiter verpflichtete er sich, 48 x. Aversum (= Abfindung, Ablösung) zur Straßenbeleuchtung zu zahlen, jährlich dazu einen Beitrag von 36 x. zu leisten und wöchentlich 6 x. Almosen zu erbringen. Die öffentliche Bekanntmachung der Bürgeraufnahme erfolgte am 9. Juli per Anschlag und auch durch Zeitungsbericht des "Fürther Tagblatts" vom 31. Juli 1846.[10]

Schon kurz darauf, am 10. August 1846, kam die Tochter Maria Sophia Magdalena Gran zur Welt, die am 1. September 1872 Gottfried Adam Schildknecht heiratete. Die Ehe blieb kinderlos, die Tochter starb im Alter von 38 Jahren am 29. September 1884.[11] Sein Sohn Johann Leonhard Gran, genannt Leo Gran, wurde am 11. Juni 1851 geboren.

Johann Gran starb im Alter von 53 Jahren an Lungentuberkulose.[3]

Werke

 ObjektArchitektBauherrBaujahrAkten-Nr.Baustil
Blumenstraße 15WohnhausJohann GranPaulus Walde1853D-5-63-000-123Neurenaissance
Klassizismus
Blumenstraße 17WohnhausJohann GranJakob Hahn1853D-5-63-000-125Klassizismus
Blumenstraße 27WohnhausJohann Gran1852D-5-63-000-133Klassizismus
Blumenstraße 37; Theaterstraße 20Wohnhaus in EcklageJohann Gran
Konrad Jordan
Ludwig Denk1856D-5-63-000-1349Klassizismus
Hirschenstraße 42WohnhausJohann Gran
Konrad Waiz
Johann Bartholomäus Untermeier1854D-5-63-000-442Klassizismus
Kapellenstraße 9WohnhausJohann Gran
Johann Michael Zink
Friedrich Müller
Simon Roth
Johann Georg Roth1830
1863
D-5-63-000-536
Marienstraße 9WohnhausJohann Gran1869D-5-63-000-802Klassizismus
Maxstraße 22WohnhausJohann Gran1866D-5-63-000-897Klassizismus
Moststraße 1Wohnhaus
Geschäftshaus
Johann GranKonrad Bloedel1859D-5-63-000-918
Ottostraße 11Mietshaus in EcklageJohann Gran1869D-5-63-000-1057Klassizismus
Ottostraße 13MietshausJohann Gran1867D-5-63-000-1059Klassizismus
Rosenstraße 15WohnhausJohann Gran1861D-5-63-000-1144Klassizismus
Rosenstraße 8WohnhausJohann GranKatharina Wening1860D-5-63-000-1137Klassizismus
Rudolf-Breitscheid-Straße 12WohnhausJohann GranJohann Linz1861D-5-63-000-1157Klassizismus

Außerdem:

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Stadtmagistrat Fürth: Akte über Bürgeraufnahmegesuch des Maurergesellen Johann Caspar Gran aus Bruckberg, Kgl. Landg. Ansbach, StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/G 75
  2. Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 21.12.1870, Nr. 305/1870, S. 3 - online abrufbar
  3. 3,0 3,1 Fürther neueste Nachrichten für Stadt und Land (Fürther Abendzeitung) vom 28.12.1870, Nr. 311/1870, S. 3 - online abrufbar
  4. Schulzeugnis der "Königl. Localinspection" vom 30. April 1831 mit nachgetragenem Attest des Pf. Zellfelder, K. Pfarramt Großhaslach vom 21. April 1846
  5. Lehrbrief des "Johann Kaspar Gran" vom 7. März 1842, unterzeichnet vom Vereinsvorsteher Johann Georg Schmiedt, Zimmermeister, dem Lehrmeister C. Gran, dem Vereins-"Kommisär" Koeppel, Rechtsrat und dem Stadtmagistrat mit Unterschrift Baeumen
  6. Wanderbuch für "Johann Kaspar Gran", ausgestellt vom Königl. Landgericht Ansbach vom 26. März 1842 nach allerhöchster Verordnung vom 16. März 1808 (siehe Königlich-Baierisches Regierungsblatt 1808, S. 680/681 - Online-Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek)
  7. Protokoll Vorausregulierung Müller des Kgl. Kreis- und Stadtgerichts Fürth vom 14.12.1844, als Erwerbsurkunde ausgefertigt und genehmigt am 24.01.1845
  8. Adressbuch 1846, S. 8
  9. Fürther Tagblatt vom 03.06.1846, Nr. 88/1846, S. 378 - online abrufbar
  10. Fürther Tagblatt vom 31.07.1846, Nr. 121/1846, S. 5 - online abrufbar
  11. Zinnfiguren - Bleifiguren; Firmengeschichten: Schildknecht, Conrad & Sohn - Fürth - online

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