COVID-19-Schnellteststandorte: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 22. März 2021, 00:18 Uhr
Ab dem 19. März 2021 konnte sich die Bevölkerung kostenlos an sog. Schnellteststandorten durch Fürther Apotheken auf eine COVID-19-Infektion testen lassen. Hierzu wurden eigens, in Zusammenarbeit mit der Stadt Fürth und der GesundheitsregionPLUS an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet sog. Schnellteststandorte aufgebaut, meist in gemieteten Baucontainern.
Folgende Standorte boten den Service an:
- Friedrich-Apotheke (Friedrichstraße 12): keine Anmeldung erforderlich
- Hirsch-Apotheke (Rudolf-Breitscheid-Straße 1): keine Anmeldung bzw. Terminvereinbarung online oder telefonisch
- Malzböden-Apotheke (Schwabacher Straße 106): Anmeldung online
- ABF-Apotheke (Gebhardtstraße 28): ab Montag, 22. März; Anmeldung online
- Ronhof-Apotheke (Ronhofer Weg 18): Anmeldung online
Bürgermeister Markus Braun gab in einer Pressemitteilung gegenüber der Presse bekannt: Wir freuen uns sehr, dass die Heilberufe hier einen wichtigen Platz in unserer kommunalen Teststrategie einnehmen und dezentral in einzelnen Stadtteilen Testmöglichkeiten vor Ort anbieten. Gerade auch im Hinblick auf mögliche Öffnungsstrategien in der Zukunft, unter anderem im Bereich Handel, Kultur, Sport und Gastronomie, werden Schnelltests mit Zertifikat noch eine ganz wichtige Rolle spielen. Überdies versuchen wir die Apotheken auch in die Teststrategie für Schülerinnen und Schüler an unseren Schulen einzubinden, da wir die Vorgaben des Freistaates Bayern hier für unzureichend erachten. Die Erfahrungen gerade der vergangenen Wochen zeigen, dass wir diese Dinge so weit wie möglich mit allen Beteiligten vor Ort selbst in die Hand nehmen müssen, um zu guten Lösungen zu kommen.[1]
Siehe auch
Lokalberichterstattung
- Luisa Degenhardt: Kostenlose Schnelltests: Diese Fürther Apotheken bieten den Service. In: Fürther Nachrichten vom 19. März 2021 - online abrufbar
Einzelnachweise
- ↑ Pressemitteilung der Stadt Fürth: Kommunale Teststrategie erweitert - Apotheken als dezentrale Schnelltestmöglichkeit vor Ort, PM vom 20. März 2021 / 80/21