Georg Simon Eckart: Unterschied zwischen den Versionen

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Am 22. Oktober 1878 ersuchte er um Verleihung des Fürther Bürgerrechts. Die Auskunft über Vorstrafen beim zuständigen Bezirksamt Uffenheim ergab, dass Eckart vom Bezirksgericht Fürth am 29. Dezember 1877 wegen Körperverletzung zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden war. Der Stadtmagistrat wies das Gesuch mit Beschluss vom 7. November 1878 ab, weil zum einen nach Artikel 13 der Gemeindeordnung<ref>Gemeindeordnung vom 29. April 1869 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10482416?page=28,29 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> der gesetzliche Mindestaufenthalt von 2 Jahren nicht erreicht war, zum anderen aber wegen der vorjährigen Gefängnisstrafe eine solche Ehrung nicht angezeigt erschien.<ref name="18a-E243">„Acten des Stadtmagistrats Fürth – Betreff: Eckart, Georg Simon Zimmermeister v. Windsheim. – Bürgerrechtsgesuch 1878”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/E 243</ref>
Am 22. Oktober 1878 ersuchte er um Verleihung des Fürther Bürgerrechts. Die Auskunft über Vorstrafen beim zuständigen Bezirksamt Uffenheim ergab, dass Eckart vom Bezirksgericht Fürth am 29. Dezember 1877 wegen Körperverletzung zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden war. Der Stadtmagistrat wies das Gesuch mit Beschluss vom 7. November 1878 ab, weil zum einen nach Artikel 13 der Gemeindeordnung<ref>Gemeindeordnung vom 29. April 1869 - [https://www.digitale-sammlungen.de/de/view/bsb10482416?page=28,29 Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek]</ref> der gesetzliche Mindestaufenthalt von 2 Jahren nicht erreicht war, zum anderen aber wegen der vorjährigen Gefängnisstrafe eine solche Ehrung nicht angezeigt erschien.<ref name="18a-E243">„Acten des Stadtmagistrats Fürth – Betreff: Eckart, Georg Simon Zimmermeister v. Windsheim. – Bürgerrechtsgesuch 1878”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/E 243</ref>


Zum 30. Januar 1882 gab er sein Zimmergewerbe auf. Laut Rapport von Polizeisoldat Fahmüller vom 9. Januar 1883 war die Familie Eckart ohne Anzeige (wohl vor Allerheiligen 1882) aus Fürth abgereist.<ref name=„FB-Eckart"/> Georg Eckart zog wieder nach Windsheim, wo er heimatberechtigt war. Er starb dort im Haus Nr. 39 (heute Schäfergasse 6) im Alter von 55 Jahren an Lungenentzündung.<ref name="Bsttg-GS"/>
Zum 30. Januar 1882 gab er sein Zimmergewerbe auf. Laut Rapport von Polizeisoldat Fahmüller vom 9. Januar 1883 war die Familie Eckart ohne Anzeige (wohl vor Allerheiligen 1882) aus Fürth abgereist.<ref name="FB-Eckart"/> Georg Eckart zog wieder nach Windsheim, wo er heimatberechtigt war. Er starb dort im Haus Nr. 39 (heute Schäfergasse 6) im Alter von 55 Jahren an Lungenentzündung.<ref name="Bsttg-GS"/>


== Adressen ==
== Adressen ==

Version vom 25. August 2024, 09:22 Uhr

Georg Simon Eckart (geb. 29. April 1839 in Windsheim[1]; gest. 17. Mai 1894 in Windsheim[2]) war ein zeitweise in Fürth tätiger Zimmermeister.

Leben

Er erblickte als zweiter unehelicher Sohn der Anna Barbara Schmidt (1810–1855), Tochter des bereits verstorbenen Windsheimer Messerschmiedemeisters Georg Christian Schmidt das Licht der Welt. Taufpate war Georg Simon Stöckert aus Leutershausen. Als Vater bekannte sich der Zimmergeselle und Schuhmachermeister Johann ‚Martin‘ Ludwig Eckart (1810–1883).[1] Als Georg Eckart sechs Jahre alt war heirateten seine Eltern, sodass er „per subsequens matrimonium“ (Legitimation durch nachfolgende Ehe) als eheliches Kind legitimiert wurde. Nach zehn Jahren, im September 1855, starb seine Mutter im Alter von 44 Jahren und hinterließ sechs minderjährige Kinder. Der Vater ging daher im Januar 1856 eine zweite Ehe mit Anna Margaretha Hügelschaffer (1819–1891) ein.

Eckart erlernte das Zimmerhandwerk. Ab 14. Februar 1867 leistete er für 5 Jahre und 4 Monate als Einsteher Militärdienst im 15. Infanterie-Regiment in Neuburg a. d. Donau. Dabei nahm er wohl am Deutsch-Französischen Krieg teil. Während der Dienstzeit, von Juli bis September 1871, kam er nach Fürth und übte für kurze Zeit ein selbständiges Geschäft aus. Später war er zeitweise bei der Spiegelfabrik Bach in der Bahnhofstraße (1875 umbenannt in Königswarterstraße) in Arbeit, dann nahm er wieder die selbstständige Geschäftsausübung auf. Um 1872 ging Eckart nach Poppenreuth, Ende des Jahre 1877 kehrte er nach Fürth zurück.[3]

Am 22. Oktober 1878 ersuchte er um Verleihung des Fürther Bürgerrechts. Die Auskunft über Vorstrafen beim zuständigen Bezirksamt Uffenheim ergab, dass Eckart vom Bezirksgericht Fürth am 29. Dezember 1877 wegen Körperverletzung zu 10 Tagen Gefängnis verurteilt worden war. Der Stadtmagistrat wies das Gesuch mit Beschluss vom 7. November 1878 ab, weil zum einen nach Artikel 13 der Gemeindeordnung[4] der gesetzliche Mindestaufenthalt von 2 Jahren nicht erreicht war, zum anderen aber wegen der vorjährigen Gefängnisstrafe eine solche Ehrung nicht angezeigt erschien.[5]

Zum 30. Januar 1882 gab er sein Zimmergewerbe auf. Laut Rapport von Polizeisoldat Fahmüller vom 9. Januar 1883 war die Familie Eckart ohne Anzeige (wohl vor Allerheiligen 1882) aus Fürth abgereist.[3] Georg Eckart zog wieder nach Windsheim, wo er heimatberechtigt war. Er starb dort im Haus Nr. 39 (heute Schäfergasse 6) im Alter von 55 Jahren an Lungenentzündung.[2]

Adressen

Einzelnachweise

  1. 1,0 1,1 Kirchenbücher Bad Windsheim, Taufen 1838–1859, S. 28
  2. 2,0 2,1 Kirchenbücher Bad Windsheim, Bestattungen 1893–1916, S. 19
  3. 3,0 3,1 Familienbogen Eckart, Georg Simon; StadtAFÜ Sign.-Nr. A. 4. 5
  4. Gemeindeordnung vom 29. April 1869 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
  5. 5,0 5,1 „Acten des Stadtmagistrats Fürth – Betreff: Eckart, Georg Simon Zimmermeister v. Windsheim. – Bürgerrechtsgesuch 1878”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18 a/E 243
  6. Adressbuch von 1879