Diskussion:Flurdenkmale: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
In wie weit zählen denn die Denkmäler im Stadtpark (z.B. Königswarter, Bernet, Schiller, usw.) zu den Flurdenkmalen? Oder der Gedenkstein für die Errichtung der Jubiläumsanlage im Gleisdreieck an der Parkstraße? Gibt es überhaupt eine Liste in der Stadtverwaltung (Stadtgartenamt o.Ä.) wo solche Sachen erfasst sind oder müssen wir die wieder selber machen? --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 13:54, 29. Nov. 2014 (CET) | In wie weit zählen denn die Denkmäler im Stadtpark (z.B. Königswarter, Bernet, Schiller, usw.) zu den Flurdenkmalen? Oder der Gedenkstein für die Errichtung der Jubiläumsanlage im Gleisdreieck an der Parkstraße? Gibt es überhaupt eine Liste in der Stadtverwaltung (Stadtgartenamt o.Ä.) wo solche Sachen erfasst sind oder müssen wir die wieder selber machen? --[[Benutzer:Doc Bendit|Doc Bendit]] ([[Benutzer Diskussion:Doc Bendit|Diskussion]]) 13:54, 29. Nov. 2014 (CET) | ||
: Laut Definition zählt das nicht dazu. Schon das Denkmal am Zusammenfluss ist ein Grenzfall | : Laut Definition zählt das nicht dazu. Schon das Denkmal am Zusammenfluss ist ein Grenzfall. --[[Benutzer:Vidicon|Vidicon]] ([[Benutzer Diskussion:Vidicon|Diskussion]]) 19:54, 29. Nov. 2014 (CET) |
Version vom 29. November 2014, 19:54 Uhr
In wie weit zählen denn die Denkmäler im Stadtpark (z.B. Königswarter, Bernet, Schiller, usw.) zu den Flurdenkmalen? Oder der Gedenkstein für die Errichtung der Jubiläumsanlage im Gleisdreieck an der Parkstraße? Gibt es überhaupt eine Liste in der Stadtverwaltung (Stadtgartenamt o.Ä.) wo solche Sachen erfasst sind oder müssen wir die wieder selber machen? --Doc Bendit (Diskussion) 13:54, 29. Nov. 2014 (CET)
- Laut Definition zählt das nicht dazu. Schon das Denkmal am Zusammenfluss ist ein Grenzfall. --Vidicon (Diskussion) 19:54, 29. Nov. 2014 (CET)