Vogtei: Unterschied zwischen den Versionen
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Der historische Begriff Vogt (auch Voigt) ist abgeleitet vom mhd. vog(e)t, voit, und letztlich entlehnt aus lat. advocātus‚ der Hinzu-/Herbeigerufene. Er bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adeligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Der Vogt regierte und richtete als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Er hatte den Vorsitz im Landgericht und musste die Landesverteidigung organisieren. | Der historische Begriff Vogt (auch Voigt) ist abgeleitet vom mhd. vog(e)t, voit, und letztlich entlehnt aus lat. advocātus‚ der Hinzu-/Herbeigerufene. Er bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adeligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Der Vogt regierte und richtete als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Er hatte den Vorsitz im Landgericht und musste die Landesverteidigung organisieren. | ||
Das Bistum Bamberg hatte "seit seiner Entstehung das Recht der hohen Voigteilichkeit, und konnte die Verwaltung derselben nach Willkür irgendeinem Advocaten oder Voigte übertragen. [...]. So z. B. übte der Burggraf Friedrich III. die Voigtei vom Jahre 1246 bis 1277 aus. | Das Bistum Bamberg hatte ''"seit seiner Entstehung das Recht der hohen Voigteilichkeit, und konnte die Verwaltung derselben nach Willkür irgendeinem Advocaten oder Voigte übertragen."''<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref> | ||
Mit dem Aussterben der letzten Bamberger Hochstiftsvögte übernehmen ab [[1200]] die Burggrafen von Nürnberg die weltliche Herrschaft über Fürth.<ref> [http://www.stadtmuseum-fuerth.de/desktopdefault.aspx/tabid-705/1193_read-17750/ Stadtmuseum Fürth]</ref> | |||
So z. B. übte der Burggraf Friedrich III. die Voigtei vom Jahre 1246 bis 1277 aus.<ref>In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: ''Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste...'' Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - [http://gdz.sub.uni-goettingen.de/dms/load/img/?PID=PPN354020684|LOG_0275&physid=PHYS_0433 online-Digitalisat der Universität Göttingen]</ref> | |||
==Siehe auch== | ==Siehe auch== |
Version vom 6. März 2016, 19:52 Uhr
Als Vogtei bezeichnet man den Machtbereich und den Amtssitz eines Vogts. Der historische Begriff Vogt (auch Voigt) ist abgeleitet vom mhd. vog(e)t, voit, und letztlich entlehnt aus lat. advocātus‚ der Hinzu-/Herbeigerufene. Er bezeichnet allgemein einen herrschaftlichen, meist adeligen Beamten des Mittelalters und der frühen Neuzeit. Der Vogt regierte und richtete als Vertreter eines Feudalherrschers in einem bestimmten Gebiet im Namen des Landesherrn. Er hatte den Vorsitz im Landgericht und musste die Landesverteidigung organisieren.
Das Bistum Bamberg hatte "seit seiner Entstehung das Recht der hohen Voigteilichkeit, und konnte die Verwaltung derselben nach Willkür irgendeinem Advocaten oder Voigte übertragen."[1]
Mit dem Aussterben der letzten Bamberger Hochstiftsvögte übernehmen ab 1200 die Burggrafen von Nürnberg die weltliche Herrschaft über Fürth.[2]
So z. B. übte der Burggraf Friedrich III. die Voigtei vom Jahre 1246 bis 1277 aus.[3]
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - online-Digitalisat der Universität Göttingen
- ↑ Stadtmuseum Fürth
- ↑ In: J.S. Ersch, J.G. Gruber: Allgemeine Encyklopädie der Wissenschaften und Künste... Erste Section A-G. Leipzig: Brockhaus. 1849. S. 432f. - online-Digitalisat der Universität Göttingen