Hans Eckerlein: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Textersetzung - „Berufsmässiger Stadtrat“ durch „Berufsmäßiger Stadtrat“)
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Im Oktober 1961 wurden in der Lokalpresse Vorwürfe gegen Dr. Eckerlein publik: Nach dem Fall „[[Julius Hirsch|Hirsch]]“ nun der Fall „Eckerlein“. Der Leiter der Fürther Stadtwerke wurde der schweren passiven Bestechung bezichtigt. Er hatte Geschenke angenommen, die das übliche Maß kleinerer Werbe- oder Reklamepräsente überstiegen, insbesondere aber Vorteil gefordert und angenommen.
Im Oktober 1961 wurden in der Lokalpresse Vorwürfe gegen Dr. Eckerlein publik: Nach dem Fall „[[Julius Hirsch|Hirsch]]“ nun der Fall „Eckerlein“. Der Leiter der Fürther Stadtwerke wurde der schweren passiven Bestechung bezichtigt. Er hatte Geschenke angenommen, die das übliche Maß kleinerer Werbe- oder Reklamepräsente überstiegen, insbesondere aber Vorteil gefordert und angenommen.
Ermittelt wurde wegen des Baus seines Einfamilienhauses in Gräfenberg. Bei diesem, 1956/57 erbauten Haus, sollen mehrere Firmen zu einem „Vorzugspreis“ tätig gewesen sein. Die Baufirmen hofften dadurch, vom Direktor der Stadtwerke mehr Aufträge zu erhalten.
Ermittelt wurde wegen des Baus seines Einfamilienhauses in Gräfenberg. Bei diesem, 1956/57 erbauten Haus, sollen mehrere Firmen zu einem „Vorzugspreis“ tätig gewesen sein. Die Baufirmen hofften dadurch, vom Direktor der Stadtwerke mehr Aufträge zu erhalten.
Der Stadtrat beschloss, Eckerlein wegen des Verdachts der passiven Bestechung vorläufig des Dientes zu entheben und die Bezüge um 50% zu kürzen. Eckerlein saß fast acht Monate in Untersuchnungshaft bevor er gegen Zahlung einer Kaution von 125.000 Mark freikam. Der Prozess (Vorwurf: Bestechung, Betrug und Untreue) gegen Eckerlein zog sich wegen Formfehlern und Krankheit Eckerleins über mehrere Jahre und verschiedene Strafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth hin und verlief letztlich im Sande. Im Juli 1964 beschloss der Stadtrat Hans Eckerlein in den Ruhestand zu versetzen, nachdem seine Wahlperiode als berufsmäßiger Stadtrat ausgelaufen war.<ref>Biografische Sammlung mit Zeitungsberichten, Stadtarchiv Fürth. Recherche Peter Frank 2015</ref>
Der Stadtrat beschloss, Eckerlein wegen des Verdachts der passiven Bestechung vorläufig des Dientes zu entheben und die Bezüge um 50% zu kürzen. Eckerlein saß fast acht Monate in Untersuchungshaft bevor er gegen Zahlung einer Kaution von 125.000 Mark freikam. Der Prozess (Vorwurf: Bestechung, Betrug und Untreue) gegen Eckerlein zog sich wegen Formfehlern und Krankheit Eckerleins über mehrere Jahre und verschiedene Strafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth hin und verlief letztlich im Sande. Im Juli 1964 beschloss der Stadtrat Hans Eckerlein in den Ruhestand zu versetzen, nachdem seine Wahlperiode als berufsmäßiger Stadtrat ausgelaufen war.<ref>Biografische Sammlung mit Zeitungsberichten, Stadtarchiv Fürth. Recherche Peter Frank 2015</ref>
===Lokalpresse===
===Lokalpresse===
* ''Stadtwerke-Direktor verhaftet: Wertvolle Geschenke erhalten''. In: Nordbayerische Zeitung vom 21. Oktober 1961
* ''Stadtwerke-Direktor verhaftet: Wertvolle Geschenke erhalten''. In: Nordbayerische Zeitung vom 21. Oktober 1961

Version vom 23. Oktober 2016, 21:10 Uhr

Hans Eckerlein 1949.JPG
Hans Eckerlein, Werkleiter der Stadtwerke von 1949 - 1961
FunktionFunktionVonFunktionBis
Berufsmäßiger Stadtrat1 August 194931 Juli 1964
DirektorJuni 1949Oktober 1961

Hans Eckerlein (geb. 16. Juli 1911; gest. ) war Werkleiter der Stadtwerke in Fürth. Er übernahm nach Tod seines Vorgängers Karl Graf zunächst kommissarisch die Werksleitung, und wurde später als Oberbaurat und berufsmäßiger Stadtrat gewählt. Eckerlein machte sich um den Ausbau der Strom- Gas- und Wasserversorgung nach dem Zweiten Weltkrieg verdient. 1961 Suspendierung wg. des Vorwurfs der Bestechlichkeit.[1].

Dienstenthebung

Im Oktober 1961 wurden in der Lokalpresse Vorwürfe gegen Dr. Eckerlein publik: Nach dem Fall „Hirsch“ nun der Fall „Eckerlein“. Der Leiter der Fürther Stadtwerke wurde der schweren passiven Bestechung bezichtigt. Er hatte Geschenke angenommen, die das übliche Maß kleinerer Werbe- oder Reklamepräsente überstiegen, insbesondere aber Vorteil gefordert und angenommen. Ermittelt wurde wegen des Baus seines Einfamilienhauses in Gräfenberg. Bei diesem, 1956/57 erbauten Haus, sollen mehrere Firmen zu einem „Vorzugspreis“ tätig gewesen sein. Die Baufirmen hofften dadurch, vom Direktor der Stadtwerke mehr Aufträge zu erhalten. Der Stadtrat beschloss, Eckerlein wegen des Verdachts der passiven Bestechung vorläufig des Dientes zu entheben und die Bezüge um 50% zu kürzen. Eckerlein saß fast acht Monate in Untersuchungshaft bevor er gegen Zahlung einer Kaution von 125.000 Mark freikam. Der Prozess (Vorwurf: Bestechung, Betrug und Untreue) gegen Eckerlein zog sich wegen Formfehlern und Krankheit Eckerleins über mehrere Jahre und verschiedene Strafkammern des Landgerichts Nürnberg-Fürth hin und verlief letztlich im Sande. Im Juli 1964 beschloss der Stadtrat Hans Eckerlein in den Ruhestand zu versetzen, nachdem seine Wahlperiode als berufsmäßiger Stadtrat ausgelaufen war.[2]

Lokalpresse

  • Stadtwerke-Direktor verhaftet: Wertvolle Geschenke erhalten. In: Nordbayerische Zeitung vom 21. Oktober 1961
  • Dr. H. Eckerlein bleibt in Haft: „Vorzugspreis“ für Privathaus erhalten. In: Fränkische Tagespost vom 21. Oktober 1961
  • Dr. Eckerlein weiter in Haft. Beschuldigung ausgedehnt auf den Hausbau. Eine unverhältnismäßig niedrige Rechnung. In: Fürther Nachrichten vom 5. Dezember 1961
  • Des Dienstes enhoben. Dienststrafverfahren gegen Dr. Eckerlein. In: Fürther Nachrichten vom 23. Dezember 1961

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Recherche Peter Frank, 2015
  2. Biografische Sammlung mit Zeitungsberichten, Stadtarchiv Fürth. Recherche Peter Frank 2015

Bilder