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== Städtische Verantwortlichkeiten == | == Städtische Verantwortlichkeiten == |
Version vom 3. Mai 2009, 00:41 Uhr
Einzelbäume, Baumgruppen und sogenannte "erdgeschichtliche Aufschlüsse" (wie z.B. Steinbrüche) von besonderer Schönheit und Seltenheit oder anderweitig besonderem Schutzbedürfnis und -wert, können gemäß dem Bayerischen Naturschutzgesetz zum Naturdenkmal bestimmt werden.
Fürther Naturdenkmäler
In der Stadt Fürth gibt es 16 Naturdenkmäler:
- Siebzehn Eichen beidseitig des Michelbachtals
- Eiche am rekonstruierten Grabhügel in Burgfarrnbach
- Stadelner Kiefer in Stadeln
- Eiche am ehemaligen Hey`schen Hof in Burgfarrnbach
- Linde an der Martersäule
- Vier Eichen an der Kapellenruh im Rednitzgrund
- Eiche in Ritzmannshof
- Ulme an der Parkstraße in Dambach
- Eiche am Ronhof
- Steinbrüche im Stadtwald
- Zwei Eichen in Weikershof
- Eiche an der Schwefelquelle
- Eiche am Roggenweg
- Eiche an der Unterfarrnbacher Straße
- Linde am Kirchenweg in Oberfürberg
- Eiche am Gebäude 72 der ehemaligen William-O.-Darby Barracks
Städtische Verantwortlichkeiten
Zuständig für die Verordnungen und Eingriffe ist die Untere Naturschutzbehörde des Fürther Ordnungsamtes. Die Pflege liegt beim Umweltplanungsamt in Kooperation mit dem Grünflächenamt.
Strafen
Bis zu 50 000 Euro Geldbuße sieht der Gesetzgeber für den Fall vor, dass die Vorschriften nicht eingehalten werden. Wird ein Naturdenkmal gar beschädigt oder zerstört, so kann gemäß StGB eine Geldstrafe oder gar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden.