Ehrenbürger(innen): Unterschied zwischen den Versionen
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* [[Adolf Schwammberger|Adolf Schwammberger]]: ''Fürther Ehrenbürger''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1959/7, S. 123 - 132 | * [[Adolf Schwammberger|Adolf Schwammberger]]: ''Fürther Ehrenbürger''. In: [[Fürther Heimatblätter]], 1959/7, S. 123 - 132 | ||
* ''Ehrenbürger''. In: Adolf Schwammberger: ''[[Fürth von A bis Z]]. Ein Geschichtslexikon''. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 103 - 104 | * ''Ehrenbürger''. In: Adolf Schwammberger: ''[[Fürth von A bis Z]]. Ein Geschichtslexikon''. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 103 - 104 |
Version vom 18. September 2017, 12:40 Uhr
Ehrenbürger sind natürliche Personen, welche von der Stadt Fürth mit dem Ehrenbürgerrecht ausgezeichnet worden sind.
Geschichte
Zur Organisation des Magistrates mit Leitung der Wahlverhandlungen hatte im Jahr 1818 die Regierung in Ansbach den Regierungsrat Bezold beauftragt. Um sich dafür erkenntlich zu zeigen und den Dank der Gemeindeglieder für Daniel August Bezold hilfsbereites und umsichtiges Vorgehen auszudrücken, kamen Magistrat unter 1. Bürgermeister Franz Joseph von Bäumen und die Gemeindebevollmächtigten im Dezember 1818 überein, dem Staatsbeamten als Geschenk ein Paar Girandole (=Armleuchter) aus Silber zu übergeben. Gefertigt wurden die Girandole vom Magistratsrat G. Christian Reich und dem Silberarbeiter Georg Haeberlein in Nürnberg. Letzterer erhielt hierfür als Lohn 170 Gulden.
Regierungsrat Bezold nahm die Girandolen nur unter Vorbehalt an, denn schließlich hatte er nach eigenem Bekunden nichts anderes getan als seine dienstlichen Pflichten. In der Folge genehmigte die Regierung die Annahme des Präsents nicht durch Bezold. Das silberne Geschenk wurde stattdessen wieder mit genommen, nicht ohne nochmals "ausdrücklich die Liebe und Verehrung der Fürther Bevölkerung zu versichern". Nun kam man in Fürth auf die Idee, statt der Leuchter das Ehrenbürgerrecht zu verleihen, zumal man kurz vorher - am 17. November 1818 gemäß der bayerischen Verfassung - zur Stadt I. Klasse ernannt wurde. Als Stadt Fürth stand man nun jedoch vor dem Dilemma, dass man nicht den Regierungsrat Bezold mit der Ehrenbürgerwürde versehen kann, dessen Vorgesetzter Graf von Drechsel aber leer ausging. Demzufolge sollte erst dem Regierungspräsidenten Karl Josef Graf von Drechsel die Ehrenbürgerwürde verleihen werden, "für die Beförderung geistiger Ausbildung, für die Bildung des Kunstfleißes, des Handels und der Gewerbe und für die Gründung nützlicher Institute"[1], so im Sitzungsbeschluss vom 23. August 1820, der gemeinsam von Magistrat und Gemeinde-Bevollmächtigten einmütig gefasst wurde. Erst nach der Anerkennung des Regierungspräsidenten Graf von Drechsel war der "Weg frei" für den eigentlich Ehrenbürger: Regierungsrat Bezold. Am 11. September 1820, also knapp drei Wochen später als Regierungspräsident Graf von Drechsel, wurde nun Regierungsrat Bezold die gleiche Ehrung zuteil. Um niemanden zu kränken, so vermutet später der Historiker Dr. Schwammberger in einem Artikel der Fürther Heimatblätter von 1959, wurde im gleichen Atemzug auch gleich noch der Vizepräsident der Regierung des Rezatkreises, Adam Freiherr von Mulzer, durch den Magistrat ebenfalls mit der Ehrenbürgerehrung ausgezeichnet.
Die Ehrung Graf von Drechsels sollte ursprünglich während der Fürther Kirchweih überreicht werden, die Gelegenheit bot sich aber erst am 26. November 1820. Am 30. November 1820 begab sich die Deputation unter der Leitung von Bürgermeister Schönwald nach Ansbach und überbrachten die Diplome: eines für den Vize Präsidenten Freiherr von Mulzer und eines für den Regierungsrat Daniel August Bezold. Die Delegation wurde im Gegenzug von den beiden Regierungsräten zum Mittagessen eingeladen und rühmten im Anschluss die "ausgezeichnete, huldvolle und liebreiche Behandlung", die sie "in jeder Hinsicht hochverehrungswürdigen Staatsbeamten" erfahren hatten. Die Stadt versäumte auch nicht, diese Ehrenbezeugung zu publizieren und zwar im Korrespondent von und für Deutschland, Ausgabe Num. 347 vom 12. Dezember 1820. Damit konnte gleich Stadtmarketing betrieben werden:
- Die Stadt Fürth, welche durch ausgebreiteten Großhandel, durch den Kunstfleiß und die Betriebsamkeit ihrer Bewohner, sich den Städten erster Klasse des Königreichs Bayern ehrenvoll anreiht, hat, in hoher Würdigung der Verdienste welche königliche Staatsbeamte sich um den pünktlichen Vollzug der konstitutionellen Anordnungen für das Gemeindewesen erworben haben, und in dankbarster Anerkennung dessen, dem königlich Wirklichen Staatsrat, Generalkommissär und Regierungspräsidenten, Kommandeur des Verdienstordens der bayerischen Krone, Herrn Grafen von Drechsel Exzellenz, dem königlichen Herrn Vizepräsidenten und Ritter des Verdienstordens der bayerischen Krone, Freiherrn von Mulzer, sowie dem königlichen Regierungsrat Bezold, das Ehrenbürgerrecht verliehen, und die Diplome durch feierliche Deputation des Stadtmagistrats und der Gemeindebevollmächtigten überreichen lassen. Die erwähnten höchsten Kreisbeamte haben diese Ehrenbezeugung, vorbehaltlich der allerhöchsten Genehmigung, welche der gute König pflichtliebenden Staatsdienern niemals zu versagen pflegt, mit echter Humanität und Wohlwollen übernommen.
Die Bewilligung aus München, das verliehene Ehrenbürger-Recht annehmen zu dürfen, erteilte der Staat im Nachhinein am 22. Februar 1821. Die Ausfertigung der Diplome geschah in einem Einband mit Siegel in silberner Kapsel. Ihre Fertigung kostete je 31 Gulden. Der neue Bürger Daniel August Bezold fühlte sich hoch geehrt und bedankte sich mit Schreiben vom 2. März 1821, wobei er betonte, er habe als Wahlkommissär nur die Pflichten erfüllt, welche die Verfassung in die Hände der Bürger gelegt hatte.
1848 wiederholte sich die Ehrung der Verleihung des Bürgerrechts an den Regierungsrat aus Ansbach, welcher als Wahlkommissär im Laufe eines 10-jährigen Zeitraums die Wahlen in Fürth durchführte: Moritz Wilhelm Freiherr von der Heyde. Diesmal brachte man die Absicht doch zuerst bei der Regierung im September 1842 vor. Die allerhöchste Bestätigung erteilte König Ludwig am 5. November 1842. Die Fertigung der Urkunde auf Pergament, der Kunstband in Samt und Silber und die silberne Kapsel zum Stadtsiegel kostete diesmal 22 Gulden 42 Kreuzer.
Über die nachfolgenden Ehrenbürger berichtete Adolf Schwammberger in einer Abhandlung von 1959 in den Fürther Heimatblättern. Er kam zu dem Schluss, dass es seltsam anmutete, Ansbacher Beamte, die nur gelegentlich in die Fürther Entwicklung einwirkten, zu Ehrenbürgern zu ernennen, nicht aber den verdienstvollen Bürgermeister Franz Joseph von Bäumen nach seiner Pensionierung. Erst 1863 verlieh man dem Fürther Lehrer Konrad Hätzner für sein verdienstvolles Wirken die Ehrenbürgerwürde[2].
Ehrenbürger der Stadt Fürth
- Karl Josef Graf von Drechsel
- Institutsgründer
- Beschluss 23. August 1820 | Verleihung 26. November 1820
- für Beförderung geistiger Ausbildung ... und die Gründung nützlicher Institute
- Daniel August Bezold
- Regierungsrat
- Beschluss 11. September 1820 | Verleihung 30. November 1820
- wegen seiner Tätigkeit anlässlich der Bildung städtischer Kollegien und der städt. Verwaltung
- Adam Josef Freiherr von Mulzer
- Regierungsvizepräsident
- Beschluss 26. Oktober 1820 | Verleihung 30. November 1820
- ähnliche Verdienst-Begründung der Graf v. Drechsels
- Alexander Christof Ludwig Friedrich Karl Christian Freiherr von Reitzenstein
- Hans Julius Freiherr Ecker von Eckhofen
- Moritz Wilhelm Freiherr von der Heydte
- Gustav von Bezold
- Ministerialrat
- Beschluss 17. November 1843
- Wilhelm von Branca
- Förderer der gesundheitlichen Interessen
- Beschluss 24. Januar 1851 | Verleihung 27. Juli 1851
- für Förderung der gesundheitlichen Interessen, namentlich Gründung einer Gewerbe- und Handelsschule
- Konrad Hätzner
- Erzieher
- Beschluss 19. November 1863 | 14. Dezember 1863
- für seine 50jährige erfolgreiche Tätigkeit als Erzieher der Fürther Jugend
- Dr. phil. Johann Kaspar Beeg
- Rektor der Handels- und Gewerbeschule
- Verleihung 1864
- besonders für seine Verdienste um das Fürther Gewerbewesen
- Dr. Wilhelm Königswarter
- Stiftungsgründer
- Beschluss 14. Oktober 1867 | Verleihung 2. Dezember 1867
- für seine reichen, verständnisvollen Stiftungen sozialer und kultureller Art
- Dr. Samson Landmann
- Mitglied in diversen städtischen Gremien
- Beschluss 30. Dezember 1891 | Verleihung 26. März 1892
- wegen seiner hohen Verdienste um das Ansehen der städtischen Gremien
- Georg Friedrich Karl Ritter von Langhans
- Erster Bürgermeister
- Verleihung 1891
- anlässlich seines Ausscheidens aus dem städtischen Dienst wegen seiner Tätigkeit als 1. Bürgermeister
- Kommerzienrat Heinrich Berolzheimer
- Beschluss 2. Juni 1904 | Verleihung 9. Juli 1904
- wegen seiner hohen Verdienste um die Hebung der Volksbildung, besonders durch die Begründung des Berolzheimerianums
- Alfred Louis Nathan
- Stifter u.a. des Nathanstifts
- Beschluss 4. / 6. Dezember 1906 | Verleihung 6. April 1907
- für seine unabmessbaren Verdienste als selbstloser tätiger Menschenfreund, besonders aber für die Begründung des Nathanstifts
- Hans Lohnert
- Stifter des Hans-Lohnert-Sportplatzes
- Beschluss 1. Dezember 1927 | Verleihung 1928
- wegen seiner Verdienste auf wirtschaftlichem, gemeinnützigem und sozialem Gebiet
- 1933-1945: Es folgten 8 willkürliche und ungültige Ehrenbürgerernennungen während der NS-Zeit
- Konsul Dr. oec. h.c. Gustav Schickedanz
- Gründer und Inhaber der Unternehmensgruppe Schickedanz
- Beschluss 1. Oktober 1959 | Verleihung 10. Dezember 1959
- Konsul Dr. rer. pol. h.c. Max Grundig
- Grete Schickedanz
- Inhaberin des Großversandhauses Quelle
- Beschluss 29. Juli 1981 | Verleihung 15. Oktober 1981
- Henry Kissinger
- Ehemaliger Außenminister der Vereinigten Staaten von Amerika
- Beschluss 17. Dezember 1997 | Verleihung 20. Mai 1998
Ehrenbürgerverleihung während der NS-Zeit
In Fürth wurde folgenden Personen die während der NS-Zeit zuerkannte Ehrenbürgerschaft nach dem Krieg wieder entzogen:
- Franz von Epp[3]
- Adolf Hitler[4]
- Paul von Hindenburg[5]
- Hermann Göring
- Julius Streicher[6]
- Beschluss 21. September 1933
- Ernst Röhm
- Beschluss 27. November 1933
- Aberkennung am 30. Juni 1934[7] nach dem sog. "Röhm-Putsch" und dessen Erschießung im Gefängnis München-Stadelheim durch den Kommandanten des KZ Dachau, Theodor Eicke.
- Beschluss 26. April 1934
- Albert Forster wurde die Urkunde feierlich am 28. Oktober 1934 im Stadttheater überreicht. Im Anschluss hielt Forster bei einer Massenkundgebung vor dem Rathaus eine Ansprache. Anlässlich des 40. Geburtstages Forsters im Juli 1942 besuchten der Bürgermeister Dr. Häupler und der berufsmäßige Stadtrat Dr. Wagner ihn im Gau Danzig, dessen Gauleiter er bereits seit 1930 war. Forster gab den beiden Angereisten seine Ehrenbürgerurkunde von 1934 wieder zurück mit dem Wunsch, dass diese anders zu gestalten sei. Nach Auffassung Forsters und maßgebenden Urteilen war die Ehrenbürgerurkunde nicht besonders gut gelungen. Die Stadt beauftragte in der Folge den akademischen Maler und Kunstschreiner Hans Hemmeter aus München. Es wurde ein Urkundenschränkchen mit Intarsien (Wappen der Stadt und fränkisches Wappen) gefertigt. Darin enthalten - nunmehr auf einer Silberplatte - der Text der Urkunde von 1934. Aufgrund der Arbeitsüberlastung des Künstlers dauerte die Anfertigung jedoch bis Januar 1944, so dass die neue Urkunde am 26. Januar 1944 in Danzig übergeben werden konnte. Die Kosten für die neue Urkunde beliefen sich auf 4.750 Reichsmark (~ ca. 18.000 Euro).
- Beschluss 13. September 1941
- Auch Heinrich Hoffmann erhielt 1941 den Ehrenbürgerbrief der Stadt Fürth, ebenfalls in einer Kassette und auch nicht auf Papier, sondern auf einer vergoldeten Silberplatte in getriebener Schrift. Die Kosten beliefen sich auf 2.250 Reichsmark (~ ca. 8.500 Euro). Nach Fürth kam er persönlich nicht, da sein Verhältnis zur Stadt nicht sonderlich innig war. Hoffmann selbst lebte nur bis zu seinem dritten Lebensjahr in der Nürnberger Straße 89. Auch sein Geburtshaus Nürnberger Straße 38 existierte zu diesem Zeitpunkt nicht mehr. An dieser Stelle steht ein 1889 erbautes dreistöckiges Wohnhaus Ecke Nürnberger Straße/Luisenstraße, in dem sich die ehemalige Luisenapotheke befand. Die Übergabe der Kassette erfolgte in Berlin, Hoffmann selbst war unabkömmlich als Reichsbildberichterstatter und Leib-Fotograf Adolf Hitlers.
Die Ehrenbürgerverleihung erfolgt in der Regel auf Lebenszeit. Für Kriegsverbrecher hat eine Direktive des Alliierten Kontrollrats am 12. Oktober 1946 in Deutschland den Verlust des Ehrenbürgerrechts festgelegt, was mangels gerichtlicher Verurteilung nicht bei allen Kriegsverbrechern Anwendung finden konnte, da viele NS-Kriegsverbrecher entweder im Krieg gefallen waren bzw. sich einem gerichtlichen Verfahren durch Selbstmord entzogen und somit nicht verurteilt werden konnten, so z. B. Adolf Hitler oder Joseph Goebbels.
In Fürth wurde bereits unmittelbar nach Kriegsende reagiert. Der am 20. April 1945 durch die Militärregierung eingesetzte kommissarische Oberbürgermeister Adolf Schwiening erließ bereits am 20. Mai 1945 mit sofortiger Wirkung die Aberkennung aller Ehrenbürgerwürden, die in der NS-Zeit von 1933 bis 1941 verliehen wurden.[9] Damit hatte die Stadt Fürth rascher reagiert als die meisten anderen deutschen Städte und als es die Vorgaben der Direktive des Alliierten Kontrollrates verlangten. Das Thema der Aberkennung der den Nazigrößen verliehenen Ehrungen beschäftigte 1989 die Presse. Die Fürther Nachrichten brachten vermutlich anlässlich des 100. Geburtstags Adolf Hitlers am 20. April 1989 den Artikel „Braune Ehrenbürger getilgt. Die Stadt hatte sofort nach dem Krieg reagiert. Jetzt Platz der Opfer im Gespräch". Andere Städte folgten dem Beispiel und erklärten symbolisch erneut die Aberkennung der Ehrenbürgerschaft, so z. B. Köln oder Gelsenkirchen. Systematisch kamen die Listen der Ehrenbürger in den meisten deutschen Städten erst durch die Wende im November 1989 auf den Prüfstand. Hier wurden, zunächst mit dem Fokus, die ehemaligen kommunistischen Machthaber in den Städten der neuen Bundesländer zu streichen, die Listen der Ehrenbürger durchforstet, bis man mit Verwunderung feststellte, dass in vielen deutschen Städten zum Teil immer noch NS-Größen Ehrenbürger waren bzw. nach 1945 keine bewusste Aberkennung erfolgte.
Literatur
- Fürth in Vergangenheit und Gegenwart - Chronik der Stadt Fürth, 1887, Eintrag: Ehrenbürger, S. 214
- Adolf Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: Fürther Heimatblätter, 1959/7, S. 123 - 132
- Ehrenbürger. In: Adolf Schwammberger: Fürth von A bis Z. Ein Geschichtslexikon. Fürth: Selbstverlag der Stadt Fürth, 1968, S. 103 - 104
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Dr. Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: Fürther Heimatblätter 1959, Nr. 7, S. 124
- ↑ Stadtarchiv Fürth, Fach 129a/1. Fürther Heimatblätter 1959, S. 123-132 (Heft 1959 Nr. 7). Ausführungen von Peter Frank
- ↑ Ehrenbürgerrecht. In: Manfred Mümmler: Fürth 1933 - 1945. Maria Mümmler, 1995, S. 23.
- ↑ Ehrenbürgerrecht. In: Manfred Mümmler: Fürth 1933 - 1945. Maria Mümmler, 1995, S. 23.
- ↑ Ehrenbürgerrecht. In: Manfred Mümmler: Fürth 1933 - 1945. Maria Mümmler, 1995, S. 23.
- ↑ Ehrenbürgerrecht. In: Adolf Schwammberger, U. a.: Fürth, eine verkannte Stadt. Bayerland Verlag e. V., München, 1934, S. 24.
- ↑ Adolf Schwammberger: Fürther Ehrenbürger. In: Fürther Heimatblätter, 1959/7
- ↑ Stadtarchiv Fürth, Bildarchiv, Bild Nr. A3443
- ↑ Stadtarchiv Fürth, Zeitgeschichtliche Sammlung „Ehrenbürger-Ernennungen“ und Stadtratsakten