Heinrich Jakob Stucky: Unterschied zwischen den Versionen

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Er hatte mindestens zwei Söhne, der älteste war bei der Beerdigung 61 Jahre alt.<ref>"Fürther Tagblatt" vom 20. Januar 1843</ref>
Er hatte mindestens zwei Söhne, der älteste war bei der Beerdigung 61 Jahre alt.<ref>"Fürther Tagblatt" vom 20. Januar 1843</ref>


Im August 1797 verzeichnete der [[Fürther Anzeiger]] die Geburt eines "Jakob Heinrich Stuki". Im Dezember 1799 starb seine Ehefrau ("Barbara Stuky" [sic!]).<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 24. Dezember 1799</ref>
Im August 1797 verzeichnete der [[Fürther Anzeiger]] die Geburt eines "Jakob Heinrich Stuki". Im Dezember 1799 starb seine Ehefrau ("Barbara Stuky" [sic!]) 42-jährig.<ref>"[[Fürther Anzeiger]]" vom 24. Dezember 1799</ref>


1842 gab es in Fürth auch noch einen Schreinermeister namens [[Friedrich Wilhelm Stucky]].<ref>"Fürther Tagblatt" vom 9. Sep. 1842, S. 938</ref>
1842 gab es in Fürth auch noch einen Schreinermeister namens [[Friedrich Wilhelm Stucky]].<ref>"Fürther Tagblatt" vom 9. Sep. 1842, S. 938</ref>

Version vom 24. März 2019, 12:17 Uhr

Heinrich Jakob Stucky (geb. 10. Oktober 1755 in Berlin, gest. 17. Januar 1843 in Fürth) war ein Schreinermeister.

Stucky wurde in Berlin als Sohn eines Unteroffiziers geboren. In seinem 20. Lebensjahr kam er nach Fürth und machte sich hier als Schreinermeister ansässig. Bei der hiesigen Schützengesellschaft war er langjähriges Mitglied und zuletzt nicht nur das älteste Mitglied dieser Gesellschaft, sondern wohl auch einer der ältesten damals lebenden Bürger in Fürth gewesen. Er hatte mindestens zwei Söhne, der älteste war bei der Beerdigung 61 Jahre alt.[1]

Im August 1797 verzeichnete der Fürther Anzeiger die Geburt eines "Jakob Heinrich Stuki". Im Dezember 1799 starb seine Ehefrau ("Barbara Stuky" [sic!]) 42-jährig.[2]

1842 gab es in Fürth auch noch einen Schreinermeister namens Friedrich Wilhelm Stucky.[3]

Einzelnachweise

  1. "Fürther Tagblatt" vom 20. Januar 1843
  2. "Fürther Anzeiger" vom 24. Dezember 1799
  3. "Fürther Tagblatt" vom 9. Sep. 1842, S. 938

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