Werner Riedel: Unterschied zwischen den Versionen
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Er war engagierter Gegner des [[City-Center]]-Bauvorhabens und stimmte als einziges Mitglied des | Er war engagierter Gegner des [[City-Center]]-Bauvorhabens und stimmte als einziges Mitglied des Stadtrates gegen den Abbruch des [[Geismann-Areal]]s. | ||
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Übernahme der [[Grundig AG]] durch ''Philips'' forderte Riedel Oberbürgermeister Scherzer auf, sich bei den Unternehmensleitungen dafür einzusetzen, die Arbeitsplätze zu sichern und alle 104 Auszubildenden in unbefristete | Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Übernahme der [[Grundig AG]] durch ''Philips'' forderte Riedel [[Oberbürgermeister]] [[Kurt Scherzer]] auf, sich bei den Unternehmensleitungen dafür einzusetzen, die Arbeitsplätze zu sichern und alle 104 Auszubildenden in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu übernehmen. | ||
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Version vom 25. Mai 2013, 10:19 Uhr
Werner Riedel war ein Fürther DKP-Funktionär und Stadtrat.
Funktionen
Riedel trat 1972, 1978 und 1984 als Oberbürgermeisterkandidat für die DKP an.
Positionen
Riedel setzte sich für ein Gedenken der Stadt Fürth an die beiden Opfer des Faschismus Rudolf Benario und Ernst Goldmann ein.
Er war engagierter Gegner des City-Center-Bauvorhabens und stimmte als einziges Mitglied des Stadtrates gegen den Abbruch des Geismann-Areals.
Vor dem Hintergrund der fortschreitenden Übernahme der Grundig AG durch Philips forderte Riedel Oberbürgermeister Kurt Scherzer auf, sich bei den Unternehmensleitungen dafür einzusetzen, die Arbeitsplätze zu sichern und alle 104 Auszubildenden in unbefristete Arbeitsverhältnisse zu übernehmen.
1984 nahm Riedel als Oberbürgermeister-Kandidat an einer Podiumsdiskussion im Jugendhaus Lindenhain teil. Bei der Diskussion über einen Arbeitslosenausweis forderte er das Publikum auf: «Fahrt schwarz und macht Zahlstreik - ich bezahl die Strafmandate». Zum Problem fehlender Jugendräume und dem Abriss des Geismann-Areals sagte Riedel: «Besetzen wir doch einen Tag lang die Stadthalle.» Das Amtsgericht sah darin die Anstiftung zu einer Straftat und verurteilte Riedel zu 1500 Mark Geldbuße.