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VI Vorrede zur ersten Auflage.
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mir Herr Regierungsrath Sax in München zu freier Be­nützung überließ, endlich die zahlreichen Auszeichnungen hiesiger Einwohner, welche ich zum große» Theil in Folge einer öffent­lichen Aufforderung zur Mittheilung erhalten hatte. — Neben diesem reichen Material kam mir zu Statten, daß ich, in Fürth geboren, mich bis heute daselbst aufgehalten und somit die neueste Geschichte der Stadt mit durchlebt habe. Was ich nur irgend dem Zweck entsprechend Verwendbares fand, habe ich getreulich aufgeführt; daß mir jedoch Vieles nicht zur Kennt­niß gekommen sein mag, dies liegt in der Natur der Sache. Ultra posse nemo tenetur. Eine besondere Aufgabe war es hierbei für mich, zur Begründung der einzelnen Aufstel­lungen, auch der minder bedeutenden, genau die Quellen anzugeben, woraus ich geschöpft habe und dabei, wo es anging, den Wortlaut derselben einzuhalten. Für die letztverflossenen Decennien mußten besonders auch die in Fürth erschienenen Tages- und Intelligenzblätter, natürlich unter nöthiger Sich­tung des Stoffes, benützt werden. Wo hierbei die Quellen­angabe fehlt, da ist anzunehmen, daß dieselben als Grundlage gedient haben. Die wichtigeren älteren Urkunden der Stadt sind im Anhange meist ihrem ganzen Inhalte nach aufgenommen.
mir Herr Regierungsrath Sax in München zu freier Be­nützung überließ, endlich die zahlreichen Auszeichnungen hiesiger Einwohner, welche ich zum große» Theil in Folge einer öffent­lichen Aufforderung zur Mittheilung erhalten hatte. — Neben diesem reichen Material kam mir zu Statten, daß ich, in Fürth geboren, mich bis heute daselbst aufgehalten und somit die neueste Geschichte der Stadt mit durchlebt habe. Was ich nur irgend dem Zweck entsprechend Verwendbares fand, habe ich getreulich aufgeführt; daß mir jedoch Vieles nicht zur Kennt­niß gekommen sein mag, dies liegt in der Natur der Sache. Ultra posse nemo tenetur. Eine besondere Aufgabe war es hierbei für mich, zur Begründung der einzelnen Aufstel­lungen, auch der minder bedeutenden, genau die Quellen anzugeben, woraus ich geschöpft habe und dabei, wo es anging, den Wortlaut derselben einzuhalten. Für die letztverflossenen Decennien mußten besonders auch die in Fürth erschienenen Tages- und Intelligenzblätter, natürlich unter nöthiger Sich­tung des Stoffes, benützt werden. Wo hierbei die Quellen­angabe fehlt, da ist anzunehmen, daß dieselben als Grundlage gedient haben. Die wichtigeren älteren Urkunden der Stadt sind im Anhange meist ihrem ganzen Inhalte nach aufgenommen.


Bei Bestimmung der Grenzen für die aufzuführenden geschichtlichen Thatsachen ging ich von der Ansicht aus, daß eine Ortschronik zunächst für die betreffenden Einwohner verfaßt wird und daß denselben auch die Erinnerung an die Per­sonen von öffentlichem Charakter von Werth sein muß, die da gelebt und gewirkt haben, ebenso die Kenntniß sonst weniger wichtiger, jedoch die Bevölkerung momentan erregender Ereig­nisse. Diese Rücksicht bestimmte mich, die herrschaftlichen und
Bei Bestimmung der Grenzen für die aufzuführenden geschichtlichen Thatsachen ging ich von der Ansicht aus, daß eine Ortschronik zunächst für die betreffenden Einwohner verfaßt wird und daß denselben auch die Erinnerung an die Per­sonen von öffentlichem Charakter von Werth sein muß, die da gelebt und gewirkt haben, ebenso die Kenntniß sonst weniger wichtiger, jedoch die Bevölkerung momentan erregender Ereig­nisse. Diese Rücksicht bestimmte mich, die herrschaftlichen und

Aktuelle Version vom 24. Juli 2024, 13:32 Uhr

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VI Vorrede zur ersten Auflage.

mir Herr Regierungsrath Sax in München zu freier Be­nützung überließ, endlich die zahlreichen Auszeichnungen hiesiger Einwohner, welche ich zum große» Theil in Folge einer öffent­lichen Aufforderung zur Mittheilung erhalten hatte. — Neben diesem reichen Material kam mir zu Statten, daß ich, in Fürth geboren, mich bis heute daselbst aufgehalten und somit die neueste Geschichte der Stadt mit durchlebt habe. Was ich nur irgend dem Zweck entsprechend Verwendbares fand, habe ich getreulich aufgeführt; daß mir jedoch Vieles nicht zur Kennt­niß gekommen sein mag, dies liegt in der Natur der Sache. Ultra posse nemo tenetur. Eine besondere Aufgabe war es hierbei für mich, zur Begründung der einzelnen Aufstel­lungen, auch der minder bedeutenden, genau die Quellen anzugeben, woraus ich geschöpft habe und dabei, wo es anging, den Wortlaut derselben einzuhalten. Für die letztverflossenen Decennien mußten besonders auch die in Fürth erschienenen Tages- und Intelligenzblätter, natürlich unter nöthiger Sich­tung des Stoffes, benützt werden. Wo hierbei die Quellen­angabe fehlt, da ist anzunehmen, daß dieselben als Grundlage gedient haben. Die wichtigeren älteren Urkunden der Stadt sind im Anhange meist ihrem ganzen Inhalte nach aufgenommen.

Bei Bestimmung der Grenzen für die aufzuführenden geschichtlichen Thatsachen ging ich von der Ansicht aus, daß eine Ortschronik zunächst für die betreffenden Einwohner verfaßt wird und daß denselben auch die Erinnerung an die Per­sonen von öffentlichem Charakter von Werth sein muß, die da gelebt und gewirkt haben, ebenso die Kenntniß sonst weniger wichtiger, jedoch die Bevölkerung momentan erregender Ereig­nisse. Diese Rücksicht bestimmte mich, die herrschaftlichen und