Markterhebung: Unterschied zwischen den Versionen

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Mit der '''Markterhebung''' des Ort Fürth ("''Markt Fürth''") von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] an, war von Anfang an das Recht des Ortes Märkte abzuhalten.
Mit der '''Markterhebung''', bekam der Ort Fürth das '''Marktrecht''' ("''Markt Fürth''"), von seiner Gründung als [[Königshof Fürth|Königsort]] vom König verliehen. Damit hatte Fürth von Anfang an das königliche Recht Märkte abzuhalten.


Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III.
Fürth verlor sein anfängliches ''Marktrecht'' nach [[1007]] im Zuge von [[Nürnberg]] Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder [[1062]] durch König Heinrich III.


Es war neben dem Marktrecht, auch das Recht auf Steuern und Zölle zu erheben.
Das ''Marktrecht'' war ein sehr wichtiges und bedeutendes Recht - ein bedeutsames wirtschaftlich Recht.
 
Das '''Marktrecht''' war in der mitteralterlichen Rechtsordnung die Erlaubnis, eines Ortes einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt abzuhalten, auf einem bestimmten Platz, der dann unter Marktfrieden, also einem besonderen, für den Markt und seine Besucher geltenden Recht stand und vom Marktherrn (König, Bischof, Fürst) geschützt wurde. Für die städtische Wirtschaft war dieses Privileg von entscheidender Bedeutung. Die Verleihung des Marktrechtes stand seit der fränkischen Zeit dem König zu, und erst im 12. Jahrhundert ging diese Regalie auf geistliche und weltliche Fürsten über und gestattete ihnen die Gründung von Städten. Das Marktrecht war somit die Vorstufe zu den Stadtrechten.
 
'''Zu allgemeiner Thematik rund um das [http://de.wikipedia.org/wiki/Marktrecht ''Marktrecht''] sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.'''


'''Siehe''':
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Version vom 25. Oktober 2008, 19:22 Uhr

Mit der Markterhebung, bekam der Ort Fürth das Marktrecht ("Markt Fürth"), von seiner Gründung als Königsort vom König verliehen. Damit hatte Fürth von Anfang an das königliche Recht Märkte abzuhalten.

Fürth verlor sein anfängliches Marktrecht nach 1007 im Zuge von Nürnberg Erhebung zum neuen Königsort, und erhielt es erst wieder 1062 durch König Heinrich III.

Das Marktrecht war ein sehr wichtiges und bedeutendes Recht - ein bedeutsames wirtschaftlich Recht.

Das Marktrecht war in der mitteralterlichen Rechtsordnung die Erlaubnis, eines Ortes einen ständigen Markt, einen Wochen- oder Jahrmarkt abzuhalten, auf einem bestimmten Platz, der dann unter Marktfrieden, also einem besonderen, für den Markt und seine Besucher geltenden Recht stand und vom Marktherrn (König, Bischof, Fürst) geschützt wurde. Für die städtische Wirtschaft war dieses Privileg von entscheidender Bedeutung. Die Verleihung des Marktrechtes stand seit der fränkischen Zeit dem König zu, und erst im 12. Jahrhundert ging diese Regalie auf geistliche und weltliche Fürsten über und gestattete ihnen die Gründung von Städten. Das Marktrecht war somit die Vorstufe zu den Stadtrechten.

Zu allgemeiner Thematik rund um das Marktrecht sei auf den entsprechenden Artikel auf wikipedia.de verwiesen.

Siehe: