Bürgermeister (Dreiherrschaft)
Die Bürgermeister zur Zeit der Dreiherrschaft in Fürth (bis 1652 "Gemeindmeister") waren nicht Vorsitzende der Gemeinderegierung, wie es heute ist, sondern sie waren Männer die nur ganz eng begrenzte Verwaltungsaufgaben leiten dürfen, die immer von den Herren beäugt wurden.
Sie wurden auf zwei Jahre gewählt.
Es waren zuerst ab 1652, zwei Bürgermeister aus dem Bambergischen und zwei aus dem Nürnbergischen, ab 1697 waren es nochmals je einer aus dem Bambergischen und dem Nürnbergischen. Ab 1719 kamen dann noch zwei aus dem Ansbachischen Grundbesitz dazu. Somit waren es dann acht Bürgermeister.
Die Bürgermeister waren an Grundbesitz geknüpft.
Ihre Aufgaben erstreckten sich aber nur auf ortseigene Probleme:
- Schutz und Sicherheit der Bevölkerung im Ort.
- Kranken- und Armenfürsorge.
- Straßenbau und -pflege.
- Pflege des eigenen Ortswaldes als wichtigste Einnahmequelle für den Gesamtort
und die Rechnungslegung für diese Aufgaben.
Die Bürgermeisterwahl fand alljährlich am 26. Dezember, dem St. Stephanstag, im Rahmen der Gemeindeversammlung ("Ganze Gemein") im ersten Stock des Bambergischen Amtshaus statt.