Konrad Weber
- Vorname
- Konrad
- Nachname
- Weber
- Geschlecht
- männlich
- Geburtsdatum
- 3. August 1845
- Geburtsort
- Steppach bei Höchstadt
- Todesdatum
- 11. April 1909
- Todesort
- Nürnberg
- Beruf
- Zimmermeister, Bauunternehmer, Architekt
- Religion
- evangelisch-lutherisch
Adressart | VonObjekt |
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Letzter Wohnort in Fürth | Karolinenstraße 15 |
Konrad Weber (geb. 3. August 1845 in Steppach[1], gest. 11. April 1909 in Nürnberg[2]) war ein Zimmermeister und ein in Fürth sehr aktiver Bauunternehmer.
Leben
Er erblickte als zweites Kind des Zimmergesellen Peter Weber (1812–1866) und seiner Ehefrau Anna, geborene Leistner (1809–1866) im Haus Nr. 30 von Steppach, nahe am Ufer des Stöckleinsbaches gelegen, das Licht der Welt. Taufpate war Conrad Leistner, Schlosser aus Lonnerstadt. Die Mutter Anna Weber war in erster Ehe mit dem durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommenen Zimmergesellen Johann Weber (1804-1838) verheiratet, dem älteren Bruder des Vaters. Aus dieser Ehe stammte sein älterer Bruder Johann Weber, mit dem er zusammen aufwuchs.
Konrad Weber besuchte im Alter von 6 bis 13 Jahren in Steppach die Werktagsschule. Aus der dortigen Sonntagsschule wurde er mit Zeugnis vom 15. April 1862 entlassen. Er erlernte ordnungsgemäß das Zimmerhandwerk. Vermutlich war er bald nach Fürth gekommen und hier als Zimmergeselle tätig. Bereits im Alter von 20 Jahren bestand er am 20. Juli 1866 die Prüfung für gewerbsberechtigte Zimmerleute bei der kgl. Kreisbaubehörde für Mittelfranken in Ansbach. Bei den „Conscriptionsverhandlungen der Altersklasse 1845“ wurde er als militärdienstuntauglich befunden, was ihm mit Bescheinigung des Bezirksamts Höchstadt vom 20. März 1867 bestätigt wurde.
Mit seiner Braut Margaretha ‚Babetta‘ Beck (geb. 7. Februar 1845 in Fürth)[3], Tochter des Holzhändlers und vormaligen Gelbgießers Johann Georg Beck und seiner Ehefrau Margaretha Luisa, geborene Mittermeier, ging er am 19. März 1867 zum Stadtmagistrat und stellte ein Gesuch für eine Konzession zum Betrieb des Zimmergewerbes im Verbund mit der Ansässigmachung als Fürther Bürger sowie für die Erlaubnis zur Verehelichung mit Babetta Beck.
Dabei übergab Weber an Rechtsrat von Haller und Polizeioffiziant Ott eine Reihe von Zeugnissen (Impfschein vom 12. Mai 1846, Werktags- und Sonntags-Schulentlassungsscheine von 1859 bzw. 1862, Religionszeugnis des kgl. prot. Pfarramts Steppach von 1859, pfarramtlicher Totenschein der Eltern vom 13. März 1867, ein Leumunds- und Vermögenszeugnis der Gemeindeverwaltung und Armenpflege Steppach gleichen Datums und das Ansbacher Gewerbsprüfungszeugnis[4]), den noch fehlenden Militärentlassschein wollte er nachreichen. Dabei wies er darauf hin, dass er laut Zeugnis der Gemeinde Steppach ein elterliches Vermögen von 500 f. (Gulden) besitze, seine Verlobte außer einer standesgemäßen Ausstattung ein Heiratsgut von 2000 f. in die Ehe bringen werde.
Seine Braut Babetta Beck erklärte ihre Bereitschaft zur beabsichtigten Heirat und übergab ebenfalls etliche Zeugnisse, u. a. ein Zeugnis über einen Aufenthalt von 1858 bis 1860 im Brunner’schen Mädchen-Erziehungsintitut in Bayreuth.[5] Der mit anwesende Brautvater Georg Beck gab seine Einwilligung zur Verehelichung seiner Tochter mit Konrad Weber und verpflichtete sich, ihr ein bares Heiratsgut von 2000 f. mitzugeben.[6]
Die Bewerbung von Weber um die Zimmererkonzession wurde vom Stadtmagistrat durch Anschlag vom 21. März öffentlich bekannt gegeben. Nach Ablauf der zweiwöchigen Frist trat kein Mitbewerber auf, sodass nun der Armenpflegschaftsrat zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Dieser sprach sich am 10. April für die Aufnahme unter der Bedingung aus, dass Weber seine Verlobte auch wirklich ehelicht. Das Kollegium der Gemeindebevollmächtigten erklärte sich am 30. April auch einverstanden. Daraufhin erteilte der Stadtmagistrat mit „Plenar-Sitzungs-Beschluss“ vom 2. Mai 1867 (Unterschrift John, Haller) die nachgesuchte Konzession, bewilligte die Ansässigmachung als Fürther Bürger und erlaubte die Verehelichung mit Babette Beck. Dieser Beschluss wurde ihm zwei Tage später vorlesend eröffnet. Am 20. Mai 1867 wurden die Konzessionsurkunde und das Kopulationsattest ausgefertigt. Ferner verfügte der Stadtmagistrat, dass Konrad Weber von Steppach als Auswärtiger die Aufnahmegebühr nach II. Klasse mit 35 f. zu entrichten hat. Dazu kamen noch 2 f. 30 xr. (Kreuzer) Löschgerätebeitrag und 36 xr. Hochzeitsgeld.
Ende November 1867 suchte Weber beim Stadtmagistrat unter Übergabe eines Prüfungszeugnisses um Erteilung einer Konzession zum Betrieb des Schreinergewerbes nach. Er hatte die Prüfung bereits am 21. April 1866 mit der Note II (sehr gute Befähigung) bei der Gewerbsprüfungskommission des Stadtmagistrats Ansbach abgelegt. Der Fürther Magistrat verlieh ihm diese Konzession mit Beschluss vom 28. Dezember, die entsprechend Urkunde wurde erst am 14. März 1868 ausgestellt.[6]
[wird ergänzt ...]
Werke als Architekt/Planfertiger
Werke als Bauherr
Siehe auch
Einzelnachweise
- ↑ Kirchenbücher St. Erhard Steppach, Taufen, Trauungen, Bestattungen 1833–1856, S. 75
- ↑ Kirchenbücher St. Peter Nürnberg, Bestattungen 1908–1913, S. 66
- ↑ Kirchenbücher St. Michael, Taufen 1839–1845, S. 515
- ↑ Konrad Weber forderte dieses Zeugnis mit Schreiben aus Nürnberg vom 28. Januar 1891 zurück; es wurde ihm am 30. Januar ausgehändigt.
- ↑ Das Brunner’sche Institut war eine private Anstalt für Mädchen aus sog. „Ständen höheren Ranges“ zur Geistesbildung und Erziehung für häusliches und bürgerliches Leben; für Pensionärinnen betrugen die Jahresgebühren 200 f. – siehe Friedrich Stillkrauth: Bayreuth und seine Umgebung …, Verlag des Verfassers 1841, S. 31 - Digitalisat der Bayerischen Staatsbibliothek
- ↑ 6,0 6,1 „Acten des Magistrats der Kgl. Bayr. Stadt Fürth betreffend 1) das Meisteraufnahms-Gesuch des Zimmergesellen Konrad Weber von Steppach, 1867. 2) das Gesuch um eine Zimmer-Concession.”; StadtAFÜ Sign.-Nr. Fach 18a/W 307