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Dritte Periode (1527-1528.)

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der Nürnberger Gemeinde zu Fürth erkundigt habe. Er bat, daß derselbe, blos wegen seiner Verkündigung des reinen Gotteswortes verfolgt, vor unparteiliche Richter gestellt werde."") Ueber die weiteren Schicksale des Kaplans Nußberger fehlen weitere Aufzeichnungen. Pfarrer Hofmann zu Fürth erhielt am 13. Juli 1527 von dem Bambergischeu Amtmann in Herzogenaurach eine Aufforderung, daß er weder Markgräflich noch Nürnbergisch auf der Kanzel verkünden solle; denn alle hohe Obrigkeit zu Fürth sei seinem gnädigen Herrn und Landesfürsten zuständig."') Im Herbst 1528 fand die erste Visitation der Fürther 1528 Pfarrei von Seite Nürnbergs durch eine Kommission von Geist­ lichen und Rathsgliedern Statt, wodurch die Reformation in Fürth förmlich eingeführt wurde?") Man fand damals noch einen Frühmesser in Fürth, Johann Höfler, der zwar noch Messe las, „aber selbst dawider Zweifel im Herzen hegte". Man ließ ihn in Fürth absterben, verbot ihm aber „die Papistische Messe fernerhin zu halten", wie es in den Aufzeichnungen von Pfarrer Würfel heißt?") — Die Kirche von St. Lorenz in Nürnberg, die damals von großer Bedeutung war, indem an derselben ein Probst, ein Prediger, sieben Kapläne, von denen der älteste den Titel Schaffner führte, zwanzig Vikarien, zwei Kornschreiber, ein Kirchner, ein Schulmeister angestellt waren, erstreckte bis zu dieser Zeit ihre Parochialrechte über die ganze links der Pegnitz ge­ legene Stadtseite, dann über alle rings um die Stadt auf der linken Flußseite gelegenen Ortschaften und übte eine gewisse Ober­ herrschaft über die Pfarreien Fürth, Farrnbach und Eibach aus. Der Probst von St. Lorenz hatte das Präsentationsrecht für diese Pfarreien, das Bestätigungsrecht der Bischof von Bamberg. Mit dem Eintritte der Reformation legte der erstere sein Patronat über diese Pfarreien in die Hände des Raths von Nürnberg nieder, der diese Funktion durch das Landalmosenamt ausüben ließ, welches auch die Baulast für diese Kirchen übernahm. Lehnsherr über Pfarrhaus und Pfarrgut blieb fortwährend der Domprobst von Bamberg, dessen Amtmann den Vorsitz bei Abhör der Kirchenrechnung führte. Der Pfarrer mußte dem jedesmaligen Domprobst als Lehnsherrn huldigen, jedoch ohne Präjustiz für seine Wirksamkeit als Geistlicher. An Reichniß für die Domprobstei mußte er jährlich 1'/z Simra Getreide abgeben. Fron Müller, Chronik von Fürth.

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