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Vierte Periode (1571).

45

Sache mit Fleiß bedenken und mit seinen Räthen darüber reden wolle. Rathsverlaß (Löffelholz) vom 22. Januar 1571: der 1571 Syndikus Joachim König soll am kaiserlichen Hof zu Prag die Sache weiter betreiben. Derselbe erhielt noch eine Instruktion von Doktor Bügel dem ältern. Am 25. Januar wurde in einer neuen Supplik an den Kaiser erwähnt, daß ein Dieb gewalt­ sam von den Bambergern abgeführt worden sei. In dem den 26. Januar an Joachim König übergebenen Memorial waren die für Nürnberg günstigen Momente aufgeführt. Es hieß darin unter Anderem, Fürth habe nie eine hohe Obrigkeit gehabt; es seien keine signa imperii vorhanden. Es habe in die kaiserliche Landvogtei gen Nürnberg gehört und in die Jurisdiktion der kaiserlichen Vesten. So haben auch die Landvögte etliche hun­ dert Jahre nach geschehener Donation das merum imperium zu Fürth exercirt, von dem es nachher an einen löblichen Rath kam. — König berichtet unter dem 5. Februar 1571 aus Prag an den Rath, er habe das Memorial am 6. April über­ geben, der sich erboten, an den Bischof von Bamberg einen Boten zu fchiäen und denselben nicht eher von Bamberg weg­ kommen zu lassen, bis er eine Antwort erhalten. Er wolle einst­ weilen darüber wachen, daß die Sache nicht in die lange Truhe gespielt werde. Am 12. Februar meldete er, daß er dem Kaiser etliche Jamnitzer Goldarbeiten zu überantworten hatte und daß er den Kaiser bat, sich der Bamberger Sache weiter annehmen zu wollen. Derselbe habe sich sehr günstig für Nürnberg aus­ gesprochen und gesagt, er wolle soviel nachdenken, damit die „Geburnus" hierin sollte vollzogen werden. König wurde sodann von den Hofbeamten bis auf Weiteres wegen der türkischen Händel vertröstet. Doctor Geil, der Vicekanzler, wollte 150V fl. zu 5 Procent bei dem Rathe anlegen. Den 13. Februar: Raths­ verlaß, wonach das Schreiben Königs dem rc. Gugel und Hartesheim zuzustellen war. Am 17. Februar traf wieder ein Schreiben von König aus Prag ein. Ein Kammerbote soll an den Bischof abgegangen sein, für den von Nürnberg nichts zu zahlen sei. Das Kaiserliche Schreiben an denselben war wirk­ lich am 7. Februar abgegangen; er wurde zur sofortigen Ein­ lieferung des versprochenen Berichtes aufgefordert. — Doktor Christoph Gugel meinte in seinem unterdessen bei dem Rathe eingegangenen Gutachten, es wäre besser gewesen, wenn man