Seite:Der Fürther Nordosten.pdf/33

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Installation, ohne Abnahmekosten. Errichtung einer Straßenbeleuchtung. Sollte durch die Stromzufuhr seitens der Elektrizitätswerke der Stadt Fürth an den bereits bestehenden Licht- und Kraftanlagen etwas geändert werden müssen, so dürfen dadurch den Stromabnehmern keine Kosten entstehen. b) Kostenlose Zuleitung von Gas und Wasser, sofern dies rentierlich erscheint. Sollte jedoch die Mehrzahl der Bewohner von Altronhof und Kronach die Einrichtung einer Gas- und Wasserleitung wünschen, so muß die Zuleitung unentgeltlich bzw. unverzinslich gelegt werden. Die Weiterbenützung der Brunnen darf nicht verboten werden. 4.

Der Vertrag vom Jahre 1894 wird aufgehoben und dauernde Einschulung der Kinder in das Pestalozzischulhaus beantragt. Sollten während der Erntezeit Hilfskräfte, d.h. Schüler zu Arbeiten benötigt werden, so muß eine einfache schriftliche Entschuldigung genügen.

5.

Gewährung von städt. Zuschüssen zu Wohnungsbauten für jährlich 4 Wohnungen, davon 2 Wohnungen für Private und 2 Wohnungen für die Siedlungsgenossenschaft Ronhof. Dies soll geschehen bei Bereitstellung von mindestens 5 Tagw. Ronhofer Gemeindeland für baulustige Ronhofer Einwohner zu einem angemessenen Preis (nicht über 2000 RM pro Tagwerk).

6

. Die Reststrecke des bereits zur Hälfte ausgebauten Verbindungsweges von Ronhof nach Kronach ist binnen Jahresfrist auszubauen, sowie eine Teilstrecke der sogenannten Sterngasse am Ortsausgang nach Poppenreuth, desgleichen Ausbau der Espanstraße und des Steinfeldweges, soweit die Einzäunungen der Besitzer reichen. Überhaupt müssen sämtliche Straßen und Feldfuhren sowie Fußwege in ordentlichem Zustand erhalten werden. Sollte eine Erweiterung von Straßen vorgenommen werden, was sehr zu begrüßen wäre, müssen die angrenzenden Besitzer entschädigt werden. Die Reinigung der Straßen und Fußsteige muß wöchentlich mindestens einmal, möglichst am Samstag, auf Kosten der Stadt vorgenommen werden. 7.

Errichtung einer Omnibuslinie Fürth-Ronhof-Kronach mit Anschluß an die Straßenbahn.

8.

Beseitigung der nicht mehr zeitgemäßen Fäkalien-Umleerstelle und zeitgerechte Einrichtung an geeignetem Platz.

9.

Übernahme des 1. Bürgermeisters Ringel als Distriktsvorsteher und Standesbeamten sowie des Gemeindedieners Ruff in städt. Dienste.

10.

Für den Ausflugsverkehr verlangen wir Ermäßigung der Vergnügungssteuer (10 RM pro Veranstaltung). Die Abhaltung der üblichen Kirchweih muß zugestanden werden. Einer Verlegung zu einem früheren Zeitpunkt soll seitens der Stadt zugestimmt werden. Bei 33