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52 – 18/19�  Altstadtverein Fürth

tungsplatz seiner namensgleichen Vorfahren Ludwig d. Deutsche und Ludwig d. Jüngere im Kloster Lorsch (Abb. Torhalle u. ehem. Klosterkirche in Lorsch) an der Bergstraße gegenüber (heute Ldkr. Heppenheim). Dazu ist die Tatsache zu nennen, dass Ludwigs Vater König Arnulf dem Kloster Lorsch das Königsgut Brumath im Elsass geschenkt hat für die Gegenleistung der Mönche, sein sowie das Seelenheil seines Großvaters Ludwig des Deutschen, seines Vaters Karlmann und dessen Brüder in ihre Gebete einzuschließen und er mit seiner Klosterreform von 897 ein besonderes Verhältnis zu Lorsch erkennen lässt. Aus der wirtschaftlichen Stärke des Klosters hat jedenfalls der Erzieher Ludwig des Kindes Erzbischof Hatto (Otho) von Mainz – der faktische Regent – ganz persönlichen Nutzen für sich ziehen können. Er war nicht nur Patenonkel Ludwigs sondern auch ab 900 Abt des Klosters, dass die Verschenkung der oben genannten Rangauorte hauptsächlich auf ihn zurückgehen dürf-

te. Diese Beziehungen des jungen Königs bzw. seines Vormunds zum Kloster Lorsch hat Helmut Weigel in seiner Analyse mit keinem Wort erwähnt. In einer Heppenheimer Markbeschreibung, die dem Urkundenbuch des Klosters Lorsch (Codex Laureshamensis) zu entnehmen ist, wird auch der Grenzort Fürth aufgeführt. Im Gegensatz zu unserem Fürth an der Rednitz wird hier 1023 von „hubis principali curię in Furden“ (= Hufen des ersten [herausragenden] Königshofes in Fürth) gesprochen. Die Prinzipalstellung dieses Königshofes der Mark Heppenheim scheint sich aus den Erzgruben „Arezgreften“ am nahegelegenen Schmelzbuckel südlich vom Ortsteil Weschnitz zu erklären und würde als Besprechungsort Ludwig des Kindes zu Kriegsvorbereitungen gegen die Ungarn (Waffenproduktion) die gleichen Überlegungen Weigels anbieten. Lässt man Weigels Spekulationen beiseite, ist ferner ein ganz normaler Gerichtstag auf dem „Welinehouc“, dem heutigen Kahlberg bei Weschnitz

denkbar, auf dem schon Graf Warin im Auftrage Karls des Großen 795 zu Gericht gesessen hat, um die königliche Schenkung „Hephenheim“ von 773 zu verifizieren. Ein Ereignis wie es sich in entsprechender Weise für unser Fürth nicht voraussetzen lässt, in dem Odenwalder Fürth aber immer wieder zu Streitigkeiten zwischen der Diözese Worms und dem Kloster Lorsch geführt und damit anscheinend weitere Gerichtsverhandlungen heraufbeschworen hat, die vom König zu verhandeln gewesen wären. Die von Weigel vorgebrachte Bedeutung der Verkehrswege spielt dabei keine Rolle. Der ebenfalls mögliche Ausstellungsort im Odenwald lässt sich also ohne plausible Erklärung nicht beiseite schieben. Allein darum ist eine nähere Untersuchung der anderen FurtOrte gar nicht mehr nötig. Ergänzend kann bemerkt werden, dass der Bearbeiter der Ludwigsurkunden Theodor Schieffer festgestellt hat, dass seit Herzog Liutpolds Sohn Arnulf das Herzogsamt in Bayern 907 angetreten hat Ludwig im

bayerischen Stammesgebiet – zu dem auch Fürth im Nordgau zu rechnen ist – nicht mehr bezeugt werden kann. Dass der Fürther Häuserchronist Gottlieb Wunschel seine Liste der Furt-Orte auf die erweiterte Umgebung von Forchheim beschränkt hat, scheint den Vermutungen von Guttenbergs entsprungen zu sein. Seine Meinung, Ludwig das Kind sei von Forchheim auf seinen Meierhof nach Fürth gereist, lässt sich aus der zweiten Ludwigsurkunde von 907 nicht erschließen und geht auf eine Interpretation des ersten Herausgebers der Fuldaer Urkunden Johann Friedrich Schannat (1724 – 1729) zurück, deren teils dichterische Interpretation der Urkunden bereits Johann Georg von Eckhart 1727 kritisch bemängelt hat. Trotz der vermeintlichen Leistung Schannats für die frühe Herausgabe der Fuldaer Urkunden, sollte heute die Textausgabe von Ernst Friedrich Johann Dronke, Codex Diplomaticus Fuldensis, (Neudruck der Ausgabe 1850) Aalen 1962 herangezogen werden, dann

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