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Elfte Periode (1884).

der Einkommens- und Lebensverhältnisse des Arbeiterstandes machen sollen. Er schloß mit dem Appell an den Arbeiterstand, nur arbeiterfreundliche Vertreter in den Reichstag zu entsenden. Auf Antrag Zick's wurde sodann eine Resolution angenommen, in welcher sich die Versammlung dahin aussprach, daß sie das bisherige Verhalten der sozialdemokratischen Abgeordneten in­ sofern billigt, als dieselben die vorgenannten Gesetzvorlagen als unbrauchbar befunden und demgemäß in ablehnendem Sinne behandelt haben. — Am 8. August wurde der Stab und eine halbe Eskadron mit 91 Pferden des 6. Chevauxlegers-Regimentes auf die Dauer von 21 Tagen dahier einquartiert. — Der Kgl. Reallehrer Gegenfurtner wurde durch ein Dankschreiben aus dem Privatkabinet des deutschen Kronprinzen bezüglich dessen Abhandlung: „Die Kadolzburg, ein ehemaliger Fürstensitz der Hohenzollern" geehrt. — Großhändler Münch, Direktor der Ludwigseisenbahn ist auf die Dauer der nächsten drei Jahre zum Mitglieds des bayer. Eisenbahnrathes ernannt worden. — Die von dem Kaufmann Wilhelm Farnbacher dahier mit einem Kapitale von 5000 M. zu Gunsten der Diakonissenanstalt in Fürth begründete Wohlthätigkeitsstiftung ist unter der Bezeich­ nung „Karoline Farnbacher-Ley'sche Diakonissenhausstiftung" landesherrlich bestätigt worden. — Im August verlegt Gustav Scharff aus Rothenburg sein Delikatessen- und Spezereiwaarengeschäft in das von ihm erkaufte Haus, Weinstraße Nr. 31, mit sehr schönem Laden. In gleichem Hause befindet sich der schöne Laden des Kurzwaaren- und Tapisseriegeschäftes von Hermann Fiedler, ebenfalls im August bezogen. — Der Magistrat hat am 21. August der Straßenbahngesellschaft die probeweise Be­ nutzung eines Zahlkastenwagens bis zum 1. Okt. gestattet. — Eine wiederholte Untersuchung öffentlicher Brunnen hat ein sehr ungünstiges Resultat geliefert. Es ist konstatirt, daß sich nur wenige Brunnen hier befinden, die ein nur annähernd reines Wasser führen. — Am 25. August wurde das Geburts­ und Namensfest Sr. Majestät des Königs in würdiger Weise begangen. Dem Festgottesdienste der verschiedenen Konfessionen wohnten die königlichen und städtischen Beamten, die Mitglieder

der städtischen Kollegien, die dahier befindlichen Offiziere der Reserve und Landwehr, Mitglieder sonstiger öffentlicher Korpo­ rationen, sowie Andächtige aus allen Ständen bei. Die könig-