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678

Anmerkungen.

Schloß (ea^eUum) versehen war und über die Schlacht unter dessen Mauern. Am ausführlichsten ist >Viäu1oQäu8 in den rs8 F68tae 8axon. lib. III, ebend. S. 450: „kaetum^ue 68t ut pax äaretur U8ciue in 16e. Lalenä. «lulii et 1oeu8 638et apucl Oinam (Langenzenn) rationi8 äanäae et re8pon8ioni8 re^äenäae." — Die Vereinbarung kam jedoch nicht zu Stande zwischen Kaiser Otto und seinem Sohne, der Nachts mit seinem Heere Langenzenn verließ, um sich nach Regens­ burg zu begeben. „Hex autem, heißt es dann weiter, 86yuen8 ülium, urbem aüenllen8 yue äieitur Hor8eäal, od86<Iit eam. l^aeta autem xuAua, äuriu8 eertamev eirea murum nemo unguam viäerat mor­ talium. Nulti ibi ex utra^ue parte eas8i, plureb 8aueiati, noeti8 tenebrae proelium äibimere. 8aueiu8 aneipiti belli p08tera luee äuoitur inäe exereitll8." Haas (Rangau, S. 130) sagt: „Noch heute zeugen zwei im Torfmoor bei Zirndorf an der Straße aufgefundene alterthümliche eiserne Ritterwafsen, beilförmige, sogenannte Franzisken, die furchtbarste Waffe der fränkischen Ritter im Handgemenge, von diesem Kampfe zwischen Vater und Sohn. Bei Roßstall zeigte man mir noch einen Hunger- (Hunnen) und Mazenberg (Mäzen, sollen ein slavischer Stamm gewesen sein); auch sind in der Umgegend dort viele alte Waffen in früheren Zeiten ausgegraben worden. — „Roßstall wurde 955 von den Hunnen zer­ stört." (9. Jahresbericht des historischen Vereins von Mittelfranken 1839, S. 30.) Vergleiche Haas Rangau, S. 231. 22) Vergleiche Ewald, Geschichte von Poppenreuth, Nürnberg 1836, S. 15. Sax, Geschichte von Eichstätt, Nürnberg 1858, S. 12 und 39, ferner Bavaria, B. 3, München 1865, S. 1115. — Popp's Matrikel des Bisthums Eichstätt, 1336, S. 5. — Saueracker's Ge­ schichte der Hofmark Fürth, Thl. 1, 1786, S. 151. — Schematismus des Erzbisthums Bamberg von 1864.

Zweite Periode. 23) Diese hochwichtige Urkunde ist später der Gegenstand vieler Anfechtungen geworden, indem die markgräfliche Partei die Taktik be­ obachtete, die Urkunden, welche ihr unbequem waren, als unächt hin­ zustellen. Die Einwendungen, welche sie gegen die Heinrich'sche Do­ nations-Urkunde machten, betrafen zunächst die Form. Sie gaben an, die Worte k'urti äietum, ^orä^obe, Ueren^eri, kurti nuneupatum, äatae, ^ävoeatu3 ete. seien mit anderer Dinte geschrieben und nach den oben angeführten ersten drei Worten sei ein ziemlich leerer Raum vorhanden, dieselben seien daher später eingeschrieben worden. Die Hauptstelle sei ausgekratzt und „Fürth" mit neuer Dinte eingesetzt (I^anK. U6S. Loiea, p. 20). Die Umschrift des Siegels sei unleser­ lich. Dagegen ist zu erwiedern, daß die verschiedene Dinte und das