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Achte Periode (1795-1796).

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probstei. Letztere ließ darauf ihr Getreide direkt nach Forchheim gehen."") — Im Februar 1795 wurde August Bischof als Lehrer der lateinischen und französischen Sprache ausgenommen. Er hatte 26 Schüler, von denen jeder wöchentlich 8 Kreuzer Schulgeld zahlte, dafür aber Unterricht im Latein, Französischen, Geschichte, Geographie, Naturgeschichte, Mathematik und Religion erhielt. Außerdem bezog Bischof noch 167 fl. aus der Gemeindeund Armenschulkassa, dann freie Wohnung. Im Jahre 1799 sank die Schülerzahl auf fünf, so daß diese Schule aufgegeben

werden mußte."") — Als vermöge Patentes vom 3. Juli 1795 die Grenzlinie zwischen den Fürstenthümern Ansbach und Bayreuth gezogen wurde, fielen die Orte Kronach, Herboltshof und Ronhof zwar an das Fürstenthum Bayreuth, blieben jedoch bei der Pfarrei Fürth imparochirt."") — In diesem Jahre wurden wichtige organisatorische Maßregeln von Seiten Preußens in

den fränkischen Fürstenthümern vorgenommen. Am 23. Juli erfolgte ein königl. Patent wegen Einrichtung der Landeskollegien und Verbesserung des Justizwesens und am 29. November wegen Einführung des allgemeinen Landrechtes und der neuen allge­ meinen Gerichtsordnung. Am 21. Oktober erschien ein Aus­ schreiben des Königs von Preußen, wonach das bisher unter königlicher Garantie in Ansbach „geführte Banco-Jnstitut" im November nach Fürth zu verlegen sei, um dasselbe, bei der für beide fränkische Provinzen günstigen Lage dieses Haudelsortes, den Unterthanen noch nutzbarer zu machen. °") In Ansbach habe ein Filialbureau zu verbleiben. Die Bank begann in Fürth am 1. November 1795 ihre Geschäfte unter Leitung des Bankdirektors Gullmann mit Garantie des Staates. Die emittirten Banknoten trugen die Unterschrift desselben, sowie eines vortragenden Rathes im geheimen Landesministerium und des Regierungsrathes Denzel. Dem Handelsstande wurde da­ durch Geld und Credit verschafft. Von dieser Zeit an hob sich in Fürth der Manufakturhandel und der mit Ausschnittwaaren. Der Umsatz betrug gegen 30— 35,000 Centner. Manches israelitische Handlungshaus bezahlte allein an Einfuhrzoll jährlich 15—20,000 Gulden."") Vom 1. Januar 1796 an galt hier die neue preußische 1796 Gerichts- und Prozeßordnung."") — Die domprobsteilichen bamFronmüller, Chronik von Fürth.

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