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Urkunden.

747

vor einen Kirchensitz auf.............................................. — fl. 15 kr. denen heiling Pfleger vor einen Grabstein all 4 . — fl. 15 kr. auch vor einen Kirchensiz alle vier............................— fl. 15 kr. Wann sich einer Berhörn läßt hinter das Gottes­ haus, ist er zu geben schuldig.................................... 1 fl. 30 kr. davon gebührt Hrn. Amtmamn..................................— fl. 12 kr. Hrn. Gerichtsschreiber.................................................... — fl. 12 kr. den Amtknecht...................................................................... — fl. 6 kr. daß andrer bleibt den Herrn Pfarrer und heil. Gotteshauß auch wieder hinweg, so muß er zuvor bej den Amt Fürth seinen Abschied losen bekommt Herr Amtmann.......................................................... — fl. 20 kr. Herr Gerichtsschreiber.................................................... — fl. 24 kr. Aus den Gotteshaus zu Sant Michaelis in Fürth jährt. Besoldung Hr. Pfarrer . . - . . . . 6 fl. — kr. Den Dombptl. Schulmeister seine von altersher Be­ soldung aus den Gotteshaus.................................. 20 fl. — kr. den Organisten von gotteshaus jährt. Besoldung . 10 fl. — kr. den domprobstl. amt Knecht jährt................................... — fl.45V2kr. Denen 2 Schulmeistern, Organisten, Todlengräber an den heil. Festtagen als: Michaelis, Weihnachten, Neu Jahr, Ostern, Pfingsten Einem Jeden vor eine Maaß Wein............................... — fl. 12 kr. ^nno 1681 ist bei der Gotteshausrechnung von Esten und Trinken aufgegangen......................... 30 fl. — kr. Nun folgt auch was man dem Nürnb. Schulmeister und der Kirchen gibt; Erstl. auf Weihnachten, Ostern, Pfingsten und Michaelis deß Jahr vier Mahl von denen 2 meßigen Leuchtern zu fegen . . . — fl. 10 kr. vor die Teppich auf die Altar zu machen . . . — fl. 10 kr. die Kirch auszukehren............................................. — fl. 10 kr. die Kanzel und Altar zu fegen...........................— fl. 10 kr. den großen Leuchter zu fegen................................. — fl. 20 kr. vor das Graß an Pfingsten zu streuen . . . . — fl. — kr. vor die Kirch überall auszukehren, die Stühl . . — fl. 20 kr. vor das Schmek-Gras.............................................. — fl. 10 kr. vor ein Chorrock zu waschen und zu falten. . . — fl. 24 kr. vor die 3 Kinder hembter ein der Jungfrau Maria zu waschen................................................................... — fl. 24 kr. und zu falten................................................................... — fl. 3 kr.

(Aus Sax, die Michaelskirche.

S. 48—50.)

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