der Bürger von Ronhof und Kronach gegen die Eingemeindung nach Fürth aus. Dies teilte Bürgermeister Ringel der Stadt Fürth mit. Auch lehnte Bgm. Ringel in einem Schreiben an die Stadt Fürth den weiteren Verkauf von Grundstücken an der Erlanger Straße ab, weil die Stadt Fürth für die Kinder, die das städt Schulhaus besuchten, ein zu hohes Schulgeld forderte. Er weist darauf hin, die Kinder evtl, in die Schule nach Höfles zu schicken. Am 21.5.1924 unternimmt der Finanzausschuß des Stadtrates Fürth einen erneuten Anlauf zur Eingemeindung. Dies vor allem deshalb, weil die Stadt Nürnberg inzwischen die Gemeinde Buch einverleibt hat und seine Fühler nach Höfles ausstreckt. Der Finanzausschuß ist der Meinung, daß seitens der Stadt versucht werden sollte, auch die Gemeinden Höfles, Sack, Braunsbach und Stadein zu bekommen. Am 22.5.1924 befaßt sich der Fürther Stadtrat nochmals mit dieser Frage und beschließt in geheimer Sitzung, mit den genannten Gemeinden Verhandlungen aufzunehmen. Am 6.11.1924 werden Bürgerm. Ringel, Altbürgermeister Georg Brandstätter und Gemeinderat Krehn zu einem Gespräch ins Rathaus geladen. In diesem Gespräch sagte Bürgermeister Ringel zu, abermals eine Gemeindeversammlung in dieser Frage abzuhalten. Am 4.5.1925 regt die Stadt Fürth bei Bürgermeister Ringel an, zur beabsichtigten BürgerverSammlung auch Vertreter der Stadt Fürth einzuladen. Aus Gesprächen mit Bürgern der Gemeinden Ronhof und Kronach gewinnt Bürgermeister Ringel den Eindruck, daß sich langsam eine Mehrheit für eine Eingemeindung bildet. Dabei stellte sich heraus, daß die Landwirtschaft mehr gegen und die Arbeiterschaft mehr für eine Eingemeindung war. Am 1.2.1926 wird seitens der Stadt Fürth nochmals schriftlich erinnert, die notwendigen Schritte zur Einverleibung zu tun. Anfang Februar 1926 fand dann eine Versammlung der Haus- und Grundbesitzer statt und am 26.2.1926 faßte schließlich der Gemeinderat einstimmig den Beschluß, Antrag auf Eingemeindung nach Fürth zu stellen, jedoch unter folgenden Bedingungen: 1. 2.
Die künftige Ortsbezeichnung heißt Fürth-Ronhof bzw. Fürth-Kronach. Beibehaltung des ländlichen Charakters unter Beibehaltung der bis zur Einverleibung üblichen ländlichen Gepflogenheiten, a) Beibehaltung der Hausschlachtungen ohne Schlachthofgebühren, b) Beibehaltung des jährlichen Hundesteuersatzes von 6,- RM auf mindestens 15 Jahre, c) Beibehaltung der Dung- und Abortgruben ohne wesentliche Bauveränderung, d) Befreiung der Verpflichtung zur Abfuhr von Müll und Fäkalien und von den Kanalgebühren, e) freier Auslauf des Geflügels. Die vorgenannten Bedingungen sind noch nicht erschöpfend, nur beispielsweise aufgezeigt.
3.
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a) Sofortige kostenlose Inangriffnahme und beschleunigte Durchführung der elektrischen Arbeiten für die Stromzufuhr mit Hausanschluß und Übernahme der bestehenden Haus-