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erfahrungsgemäß gewisse Schwierigkeiten und sind noch relativ unsicher. Als Hilfe dient der Fragebogen, wie er am Dientzenhofer-Gymnasium entwickelt wurde. 2. Etwa 4 Wochen vor Schuljahresende findet eine Sitzung sämtlicher Lehrer der 5. KI. statt, bei denen jeder Einzelfall besprochen wird. Hier werden herangezogen: a) die Noten. Ausgegangen wird in der Regel von Note 2, in Einzelfällen auch 3, wenn andere Gründe die Note aufwiegen. b) Gutachten der Volksschule, dem in der Regel das Ergebnis eines Intelligenztestes beigefügt ist. c) vor allem aber das Urteil der Fachlehrer über das Leistungsverhalten. Reicht die Zahl der für geeignet befundenen Schüler aus, dann wird die Bildung eines Leistungszuges für das folgende Schuljahr beschlossen. 3. Auf Grund des Ergebnisses der Sitzung werden die Eltern der ausgewählten Schüler angeschrieben und um Stellungnahme zu dem Vorschlag gebeten, ihren Sohn/Tochter in den Leistungszug zu geben. Der Leistungszug wird dabei kurz charakterisiert. Den Eltern wird empfohlen, mit dem Klaßleiter oder dem Schulleiter bzw. einem seiner Stellvertreter persönlich Verbindung aufzunehmen. Auf Grund der Zusagen wird dann die Klasse zusammengestellt. Fast alle Eltern machen von dem Angebot Gebrauch, sich persönIich informieren zu lassen. Diese persönlichen Gespräche waren bisher einerseits wichtig, weil es gelang, Skeptiker zu überzeugen, andererseits weil sich verschiedentlich plötzlich Gesichtspunkte ergaben, die es geraten erscheinen ließen, von einer Aufnahme in den Leistungszug doch abzusehen. In einem Fall erfuhren wir auf diese Weise von der Mutter, daß der Vater eines Jungen zu Hause fürchterliche Szenen macht, wenn der Junge einmal nicht die Note 1 oder 2 bringt. Kein Fall für den Leistungszug. Es hat sich als richtig erwiesen, zunächst die Eltern einzeln zu informieren. Elternversammlungen tragen immer die Gefahr in sich, emotional aufgeladen zu werden. An einem Gymnasium in Nürnberg ist es geschehen, daß eine Versammlung richtiggehend umgepolt wurde und trotz günstiger Vorraussetzungen der Kurs dann nicht zustande kam. Es genügt oft schon ein Argument, geschickt eingeworfen, etwa man wolle seinem Kind doch nicht die Jugend nehmen, oder die Lehrer würden ihre Kinder selbst nicht in den Leistungszug geben, um einen Stimmungsumschwung bei den Eltern zu bewirken. Der Prozentsatz von Skeptikern unter den angesprochenen Eltern hat im letzten Jahr zugenommen, er stieg von etwa 10% auf 20%. Er ist allerdings bei den einzelnen Schulen sehr unterschiedlich. Am Goethe-Gymnasium Regensburg waren in diesem Jahr 40 Schüler durch die Schule (einschI. psychologischem Test) vorgeschlagen worden, allerdings nur 26 waren bereit, in den Leistungszug einzutreten. Der Kurs kam nicht zustande, weil die Parallelklassen sonst zu groß geworden wären. Die Zahl zögernder Eltern (trotz Eignung der Kinder) ist mehr in den Großstädten bzw. Universitätsstädten zu finden, bei Akademikern und Freiberuflichen wiederum mehr als bei Angestellten und Arbeitern. Hauptargument der nicht zustimmenden Eltern ist, daß die Freizeit der Kinder leide, die Kindheit eingeschränkt werde und vor allem, daß das gewonnene Jahr außer der Zeit nicht viel einbringe. Die Mühe werde nicht entsprechend honoriert. Das Gespenst des numerus clausus veranlaßt schließlich zu einem Notendenken, hinter dem alles andere zurücksteht. Aufgeschlossen sind die Eltern wesentlich mehr in mittleren und Kleinstädten: Altdorf b. Nürnberg, Kronach, Weiden, Münnerstadt, Cham. Von dort wird sogar berichtet, daß die Einrichtung von Leistungszügen mehr von Eltern als von Lehrern gewünscht wird und daß bei solchen Eltern z.T. etwas wie elitärer Dünkel auftritt.

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