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47 – 13/14�  Altstadtverein Fürth

Bodeneingriffe durch die Stadt oder Baufirmen besonders auf mögliche Funde und Befunde geachtet werden, denn die Struktur ist schon etwas Besonderes und eventuell der Schlüssel zur Entstehungsgeschichte Fürths. Vergleicht man diese Vorstellung mit den Vorschlägen Wilhelm Funks von 1952, dann erscheint vieles der selben Beobachtung im Kataster entsprungen zu sein mit dem Unterschied, dass Funk in seiner Studie den Königshof erkannt haben will und sich dabei auf eine Feststellung Eduard Rühls von 1932 beruft. Mit den Bezeichnungen „A“ für Königshof, „B“ für die bisher nirgends erwähnte „Heriberga“ und „D“ für den „Locus Furthi von 1007?“ (Abb. 5) sieht er die Anfänge der Besiedlung in Fürth, ohne zu erklären, warum er den vierten nordwestlichen Bereich in dieser Struktur oberhalb der Hangkante nicht berücksichtigt hat. Außerdem fehlt die Begründung, warum gerade die mit Buchstaben erläuterten Siedlungsteile mit der belegten Funktion ausgestattet gewesen sein sollten. Der eingetragene Bereich „D“ unterhalb der unteren Königstraße müsste aufgrund der archäologischen Untersuchungen im Anwesen Königstraße 17 (Altstadtbläddla Nr. 46, 2012/13, Seite 16 – 21) wieder entfernt werden, da die Bebauung hier vorläufig nicht vor die 1. Hälfte des 15. Jahrhunderts datiert werden kann.

Abb. 5 Siedlungsentwicklung nach W. Funk (Fürther Heimatblätter, 2. Jg. 1952 Abb. 2 nach S. 8) Repro Werner

Fazit

Zusammenfassend kann festgehalten werden: Die Idee mit dem fränkischen Königshof („Palatium“) in Fürth geht auf eine anonyme Abhandlung aus Köln von 1766 zurück, die viel sagenhaftes um Karl den Großen zu berichten weiß aber keinen Standort mehr benennen kann, im wesentlichen das kaiserliche Landgericht des 14./15. Jahrhunderts als letzten Zeugen betrachtet, ohne ein plausible Erklärung oder Quellen dafür anzubieten. Aus allen davor benannten Quellen geht nicht eindeutig hervor, ob Fürth überhaupt gemeint war, weil man bei dem „ein Meilwegs von Nůrnberg“ gelegenen Ort nicht zwischen Altenfurt und Fürth unterschieden hat. Der Königshof spielte da noch keine Rolle sondern nur Karls vermeintliche Anwesenheit vor Ort, die nach damaliger Meinung ein repräsentatives Gebäude („Palatium“) vorausgesetzt

haben müsste und nicht nur ein Zeltlager wie man am Karlsgraben vermutet hat. Entgegen der Aussagekraft der Quellen hat man mit entsprechend politischen Druck dann geglaubt, dass König Ludwig das Kind seine Urkunden 907 in Fürth an der Rednitz ausgestellt habe und das nachweisbare Martinpatrozinium ein viel höheres Alter als die Kirchenpatrone Nürnbergs oder anderer Nachbarorte erklären könnte. Fürth in dieses Gedankengebäude ohne jeglichen Quellennachweis einzubinden, ist wissenschaftlich gesehen nicht möglich, zumal sich feststellen lässt, dass die alten Ansichten ein Relikt aus der Dreiherrschaft in Fürth sind. Schon 1953 hielt der immer wieder zitierte Helmut Weigel in seinem Aufsatz über den „Locus Furthi“ fest: „Fürth war eben 907 kein >Königshof< im Vollsinn des Wortes, nicht der Mittelpunkt einer hö-

heren Verwaltungseinheit, eines Gaues, sondern nur ein Platz, eine Siedlungsanlage innerhalb einer untergeordneten Verwaltungseinheit“ (Fürther Heimatblätter, 3. Jg. S. 11). Das wichtigste Ziel aber war erreicht. Fürth proklamiert für sich, gegenüber Nürnberg die 250 Jahre ältere Ansiedlung zu sein. Wie man sieht, lässt sich dennoch eine ganze Reihe an Möglichkeiten aufzeigen, die aufgrund der Indizien zur Kirchengeschichte, der aufgefundenen mittelalterlichen Keramik und der vorhandenen Strukturen im Urkataster an andere Entstehungsszenarien denken lassen als an den alleinigen Ursprung durch einen Königshof, der auch urkundlich durch die Menge der Zubehörgüter nicht unbedingt erschlossen werden darf, dass deutlich wird, dass die Frühgeschichte in Fürth bei weitem noch nicht zu Ende geschrieben ist. 45