1571
PersonenBearbeiten
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1571 geboren wurde.
Es ist aktuell keine Person verzeichnet, die 1571 gestorben ist.
FronmüllerchronikBearbeiten
- Rathsverlaß (Löffelholz) vom 22. Januar 1571: der Syndikus Joachim König soll am kaiserlichen Hof zu Prag die Sache weiter betreiben. Derselbe erhielt noch eine Instruktion von Doktor Bügel dem älteren. Am 25. Januar wurde in einer neuen Supplik an den Kaiser erwähnt, daß ein Dieb gewaltsam von den Bambergern abgeführt worden sei. In dem den 26. Januar an Joachim König übergebenen Memorial waren die für Nürnberg günstigen Momente aufgeführt. Es hieß darin unter Anderem, Fürth habe nie eine hohe Obrigkeit gehabt; es seien keine signa imperii vorhanden. Es habe in die kaiserliche Landvogtei gen Nürnberg gehört und in die Jurisdiktion der kaiserlichen Vesten. So haben auch die Landvögte etliche hundert Jahre nach geschehener Donation das merum imperium zu Fürth exercirt, von dem es nachher an einen löblichen Rath kam. - König berichtet unter dem 5. Februar 1571 aus Prag an den Rath, er habe das Memorial am 8. April übergeben, der sich erboten, an den Bischof von Bamberg einen Boten zu schicken und denselben nicht eher von Bamberg wegkommen zu lassen, bis er eine Antwort erhalten. Er wolle einstweilen darüber wachen, daß die Sache nicht in die lange Truhe gespielt werde. Am 12. Februar meldete er, daß er dem Kaiser etliche Jamnitzer Goldarbeiten zu überantworten hatte und daß (er den Kaiser bat) sich der Bamberger Sache weiter annehmen zu wollen. Derselbe habe sich sehr günstig für Nürnberg ausgesprochen und gesagt, er wolle soviel nachdenken, damit die Geburnus hierin sollte vollzogen werden. König wurde sodann von den Hofbeamten bis auf Weiteres wegen der türkischen Händel vertröstet. Doktor Geil, der Vicekanzler, wollte 1500 fl. zu 5 Procent bei dem Rathe anlegen. Den 13. Februar: Rathsverlaß, wonach das Schreiben Königs dem [...] Gugel und Hartesheim zuzustellen war. Am 17. Februar traf wieder ein Schreiben von König aus Prag ein. Ein Kammerbote soll an den Bischof abgegangen sein, für den von Nürnberg nichts zu zahlen sei. Das Kaiserliche Schreiben an denselben war wirklich am 7. Februar abgegangen; er wurde zur sofortigen Einlieferung des versprochenen Berichtes aufgefordert. - Doktor Chriftoph Gugel meinte in seinem unterdessen bei dem Rathe eingegangenen Gutachten, es wäre besser gewesen, wenn man sich an das Reichskammergericht gewendet hätte. - Am 19. Februar ging ein Schreiben des Rathes an Syndikus König ab. Er solle auf die eingelaufene Gegenschrift keinen weitläufigen Gegenbericht machen, sondern sich an das precisum poenale mandatum sine clausula halten. König schrieb unter dem 22. Februar von Prag, er habe von Sekretär Walcher wohl 300 fl. für Zehrung erhalten, aber in vielen bösen und verpönten Thalern. Am 28. berichtete er, er habe bei Tisch von [...] Schober bei dem Vicekanzler gehört, daß der Bischof einen langen Gegenbericht geschickt habe, schier länger als das Evangelium Lucä, das er noch nicht habe durchlesen können. Er müsse noch „in der Lausch liegen.“ Weiter meldete er unter dem 4. März die Gegenschrift des Bischofs werde nicht herausgegeben, da man keinen gerichtlichen Proceß zulassen wolle. Eine Kommission solle dem Kaiser Vorschläge machen, wogegen er sich zum Höchsten widersetzt habe. An gleichem Tage gab Doktor Gugel ein Gutachten über dieses Schreiben Königs. Derselbe solle aufgefordert werden, sich gegen eine Kommission auszusprechen. Der Rath selbst beschloß unter dem 12. März, lieber solle die Sache an das Reichskammergericht kommen, als von einer Kommission behandelt werden, was höchst nachtheilig für den Rath und weitläufig sei. - Den 15. März schrieb König, er sollte des Bischofs Schreiben bei dem Sekretär Obernburger lesen, aber nicht mit fortnehmen dürfen. Er habe es jedoch dahin gebracht, eine geheime Abschrift davon nehmen zu dürfen. Er bat deshalb um Auszahlung von 100 Gulden. Das Schreiben des Bischofs vom 13. Februar an den Kaiser liegt in der Abschrift bei. Darin kommt unter Anderem vor, seine Stiftsleute und Capitelherren seien keine Monachi regulares gewesen, obschon sie dem Sprachgebrauch nach Coenobitae genannt worden seien. Burggraf Conrad habe Vogtei und Niedergerichtsbarkeit den Vorfahrern des Domkapitels übergeben und habe dieselben von Bischof und Stift zu Lehen getragen gehabt. - Die Nürnberger hätten auch ihm vielen Schaden gethan, unter Anderem hätten sie im Jahre 1569 die Wasserräder demolirt, welche die domprobsteilichen Wiesen seit unvordenklichen Zeiten und über 70 bis 80 lange Jahre gehabt, zu Roß und zu Fuß einfallend unter dem Vorgehen, daß der Fluß in Nürnberg dadurch geschwellt werde. Sie hätten auch Band und Eisen aus dem Domprobsteiamt weggeführt. Endlich meldete er noch mehrere Uebelthaten der Nürnberger. - Am 29. März schrieb Syndikus König, er wolle den Kaiser selbst nochmals anlaufen und ansprechen. Der Deutschmeister und Jörg Ludwig von Sainsheim sollten Kommissäre sein. Am 5. April berichtete er, daß er den Kaiser nochmals angesprochen habe; derselbe habe die Beitreibung des Restitutionsmandats befohlen; am 10. der Kaiser habe decidirt, daß der Bischof pariren müsse. Der Kaiserliche Postmeister habe auf Befehl der Reichskanzlei einen eigenen Kammerboten, Valentin Wolf, mit dem Kaiserl. Originalschreiben abfertigen müssen. Den Boten müsse Nürnberg bezahlen. Dagegen werde er um so rühriger sein; der Bote müsse von Bamberg nach Nürnberg reisen. Er sei beauftragt eine Rekognition des erhaltenen Befehls mitzubringen. Eine Abschrift des Kaiserl. Mandats mit ernstlicher Strafandrohung, die Restitution des Bandes und Eisens vorzunehmen, lag bei, ebenso eine Abschrift des Schreibens an den Kaiser, worin Syndikus König die Handhabung des Kaiserlichen Pönal-Mandates ohne weiteres Eingehen auf die bischöflichen Einwendungen beanspruchte. Es folgt nun eine Instruktion an den Amtknecht in Fürth, welche am 25. April vom Rathe genehmigt wurde. Vor der Uebergabe soll er erst an den Rath berichten. Er solle sich die Eisen nicht in das Haus werfen lassen, sie auch nicht selbst holen. - Nachdem am 16. Mai der Termin verflossen war und Bamberg nicht parirt hatte, so beschloß der Rath, die beiden Herren Doktoren Nützel (Konsulenten) zu befragen, was nun zu thun sei. - Da kam endlich von Prag ein von Kaiser Maximilian eigenhändig unterzeichnetes Schreiben an den Rath von Nürnberg, worin er ihm anzeigte, „der Bischof habe zu gehorchen versprochen; doch habe er gebeten, daß wir gnädiglich zufrieden sein sollten, wenn er die Restitution durch Georg Ludwig von Sainsheim zu Hohenkottenheim vollziehen ließe.“ Er habe dies genehmigt und zweifle nicht, daß Nürnberg sich dabei beruhigen werde. „Gegeben auf Unserm Königlichen Schloß zu Prag den 14. Mai 1571.“ Außen mit dem großen Kaiserlichen Siegel. - Hierauf Rathsbeschluß am 29. Mai: über die Annehmbarkeit des Kaiserlichen Vorschlags sollen die hochgelehrten Herren berathschlagen. Der Rath dieser Herren - Gugel, Hardeschein, Hofmann, Herl - von demselben Datum lautete dahin, der Rath des Kaisers sei mehr zur Schmälerung als zur Reputation zu verstehen. Es komme heraus, als ob der Bischof nicht unrecht habe. Es solle vorsichtig zu Werk gegangen werden und die Restitution vor dem Syndikus geschehen, der die Rechte Nürnbergs hiebei wahren solle. Dann Rathsverlaß von gleichem Datum: die Angelegenheit soll also ausgeführt werden. Den 30. Mai: Schreiben des Ludwig von Sainsheim aus Seehaus, er wolle an seiner Statt morgen Jörg Köppel zur Restitution des Band und Eisen nach Fürth in Michel Enderees Herberge schicken. - Endlich am 31. Mai 1571 erfolgt nun wirklich die Restitution von Band und Eisen zu Fürth. Syndikus J. König, der sich in dieser Angelegenheit soviel Mühe gegeben hatte, sollte die Satisfaktion haben, der Uebergabe selbst beizuwohnen. Er ließ durch Notar Schilher Akt darüber aufnehmen. Dieser notificirte, daß am 31. Mai Nachmittags 3 der kleinen Uhr im Dorfe Fürth in des ehrsamen Wirths Michels Enderees Behausung, in der obern Stuben in Gegenwart von Zeugen und von vielen Spektatoren vor ihm erschienen sei Jörg Köppel, Vogt von Hohencottenheim, als Vertreter des Ludwig von Sainsheim, der die zwei eisernen Ketten vor ihn hinlegte. Er habe sodann den Püttel aufgefordert, zu constatiren, ob Band und Eisen die richtigen seien. Derselbe habe erklärt, daß an der Kette das Schloß fehle, worauf er deshalb Protest eingelegt habe. Band und Eisen seien sodann im Püttelhause abgegeben worden. Syndikus Joachim König berichtete weiter: „der Püttel mußte die Bänder und Eisen auf dem Rücken kreuzweise tragen und vor dem domprobsteilichen Amthaus vorübergehen, welches vielleicht den Amtmann mag verdrossen haben.“ - Sodann Rathsverlaß vom 5. Juni: Syndikats-Relation und Notariats-Instrument den Konsulenten vorzulegen mit der Frage, was nun zu thun? - Das Gutachten derselben vom 7. Juni lautete dahin, die Restitution sei als abgemacht anzunehmen, der Bischof jedoch bei dem Reichskammergericht wegen Diffamation zu verklagen. Rathsbeschluß vom 13. Juni wird zum Beschluß erhoben. Den 26. Juni: „die Supplikation und Proceß ex lege diffam.“ gegen den Bischof „verfaßt von Doktor Reifsteck" wird angenommen. Das Reichskammergericht schicke jedoch die Supplik als nicht annehmbar zurück; Sodann Mittheilung des Vorgangs an die Konsulenten. Hiemit schließen die Akten. Die Streitigkeiten zwischen beiden Parteien sollten nicht aufhören. Am 17. Juli 1571 wurde das Mandat des Bischofs von Bamberg, die geschenkten Handwerker betreffend, auf Befehl des Rathes von Nürnberg von den Kirchenthüren durch den Püttel abgerissen. Den Nürnbergern wurden dagegen ebenfalls Mandate abgerissen. Der Pfarrer von Fürth zeigte beim Rathe von Nürnberg an, daß die markgräflichen Visitatores den Pfarrherren zu Fürth, Farrnbach und Buschendorf geschrieben, bei ihnen visitiren zu wollen. Der Rath ließ ihnen dies durch einen Syndikus verbieten. - Aus dieser Zeit stammen die ersten Gemeinderechnungen, welche unter den reponirten Akten der Fürther Gemeinde aufbewahrt werden. Sie sind sehr kurz und einfach und beziehen sich vorzüglich auf Erhaltung des Hirten und Baders. Wie daraus ersichtlich ist, so wurde besondere Sorgfalt auf die gehörige Instandhaltung eines öffentlichen (warmen) Bades gewendet.[1]
EinzelnachweiseBearbeiten
- ↑ Fronmüllerchronik, 1871, S. 46 ff