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Sechste Periode (1749-1750).

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1733 zweiter und seit 1740 erster Diakon, zu Himpfelshof den 28. November 1693 geb., zum Pfarrer gewählt. "§) — Die Domprobstei ließ am 9. Oktober d. I. einen scharfen Befehl an die Parnossen in Fürth ergehen, etwaige Uebergriffe von Seiten Ansbachs sofort zur Anzeige zu bringen. Wirklich wurde am 9. Dezember gemeldet (Peter Josef Stadler war damals domprobsteilicher Amtmann), daß der brandenburger Hoffaktor Uhl­ mann bereits angekommen sei und den Befehl des Markgrafen mitgebracht habe, daß auf zwei Ansbacher ein domprobsteilicher Parnoß, zum Kassier aber nur ein brandenburgischer gewählt werden solle."") — In diesem Jahre wurde der sogenannte Siech­ kobel, früher zur Aufnahme der Leprosen bestimmt, renovirt; 1858 konnte man noch an der gegen Fürth gerichteten Giebel­ wand folgende Inschrift lesen: „Renovirt 1749. Die verordneten vier Pfleger des würdigen Gotteshauses St. Michaelis zu Fürth, Nikolaus Vogel, Johann Scheuerlein, Friedrich Errmann, Johann Reichel." An der gegen Farrnbach schauenden Giebelseite war

an der Inschrift nur noch 1793 und Pfleger Kißkalt leserlich. — Um diese Zeit führte der Domprobst für die Fürther Einwohner eine Consens-Renevationsgebühr ein, welche ganz das Ansehen einer Steuer hatte. Der Darleiher eines Kapitales auf eine gerichtliche Verschreibung war bei Verlust seines Unterpfand­ rechtes verbunden, alle drei Jahre die unterpfändliche Verschrei­ bung vorzuzeigen und solche gegen Entrichtung von ein Procent erneuern zu lasten. Diese Gebühren sollen der Domprobstei ein jährliches Einkommen von 1000 fl. verschafft haben. Das be­ schwerlichste davon war, daß nicht der Darleiher, sondern der Empfänger die Erneuerungsgebühren bezahlen mußte."*) Am 21. Februar 1750 wurde Pfarrer Rieger unter der 1750 hergebrachten Protestation des domprobsteilichen Amtmanns Stadler installirt; gleichzeitig wurde Johann Sigmund Burger aus Nürnberg als zweiter Diakon eingesetzt. Mit Hilfe dieser Persönlichkeiten kam es zu einem Kompromisse mit der Gemeinde und zur Beendigung des Streites, der durch unangenehme Vor­ kommniste in dem Lochner'schen Familienleben wohl wesentlich genährt worden war. Es wurde ausgemacht, daß der Pfarrer künftig seine ordentliche Amtsbesoldung von Nürnberg aus erhalten solle, ferner den Pfarrzehnten und neben dem Ertrage des Bauernhofes auch das Beichtgeld seiner Beichtkinder, die 10*