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Elfte Periode (1876).

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„Massenversammlung" in die Turnhalle einberufen hat. Von den aufgetretenen Rednern Christgau und Meier wurde das Verfahren der Brauer, sowie deren öffentliche Erklärung einer scharfen Kritik unterzogen und die Anwesenden, deren Zahl sich etwa auf 700 belaufen haben mag, aufgefordert, kein Bier zu trinken, welches mehr als 22 Pfg. pro Liter kostet. Für die Gasanstalt wurde am 20. Januar ein neuer Ver­ waltungsrath konstituirt und zum ersten Vorstand Magistrats­ rath Hesse, zum zweiten Vorstand Magistratsrath Feistmann gewählt. 9. Febr. Der Königl. Rath am hiesigen Bezirksgericht Fritz wurde zum ersten Staatsanwalt am K. Bezirksgericht Windsheim ernannt. — Bei der Verloosung des Kunstvereines in München hat der Kunstverein Fürth ein Oelgemälde „Vom Chiemsee" von Schleich, Preis 200 fl., und eine Marmorstatuette „Aschen­ brödel" von Jul. Zumbusch, Preis 650 fl., gewonnen. Am 21. Febr. sind als Frühlingsboten bereits die Lerchen und Staare eingetroffen. Auf die bei dem Bezirksgericht Fürth in Erledigung gekom­ mene Rathsstelle ist der Assessor des Bezirksgerichts Traunstein, C. Brügel, befördert worden. Oekonom I. L. Kühl, Besitzer des Hauses Nr. 1 am Höfener Wege, machte schon seit längerer Zeit die Bemerkung, daß das Wasser seines an der Sodafabrik liegenden Brunnens sich ver­ schlechtere. Auf seine Anzeige, daß das Wasser in neuerer Zeit ganz sauer geworden sei, wurde eine chemische Untersuchung desselben angeordnet, welche das Resultat ergab, daß die Ver­ unreinigung offenbar von dem im Freien aufbewahrten Abfall der Sodafabrikation herrührt, und daß das Wasser auf das Liter 724 Milligramm Kalkgehalt aufwies, sodaß es als völlig ungenießbar erschien. Da durch die Anhäufung der Fabrika­ tionsrückstände im Freien, wo sie dem Regen ausgesetzt sind, eine allgemeine Jnficirung des dortigen Terrains, aus welchem auch das hiesige Grund wasser seinen Zufluß erhält, zu befürchten stand, so erschien Abhilfe dringend geboten. Schon bei Ertheilung der Concession wurde durch den Vertreter der hiesigen Stadt die Bedingung gestellt, und von Seite der Sodafabrik die Verbindlichkeit eingegangen, daß Stoffe, welche durch Regenwasser löslich sind, im Freien nicht aufbewahrt werden dürfen,