Elfte Periode (1880).
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gegeben hat und 4406 M. dafür an Einnahme erzielte. Die Unterstützung an Geld betrug 11,218 M., an Brennmaterial 5456 M., an Betten und Kleidern 402 M., an Deckung für die Ausgaben der Volksküche 1240 M., an kleineren Ausgaben 31 M. Die Einnahme betrug 25,792 M. Der Ueberschuß von 7000 M. wurde verzinslich angelegt. Davon wurde für die im Spätherbst wieder zu eröffnende Volksküche die Summe von 1800 M. bewilligt. Zur Verwaltung des restirenden Kapitales wurde ein besonderes Komite niedergesetzt, bestehend aus H. Berolzheimer, Dr. Landmann, Sigfr. Ullmann, I. Schildknecht
und F. Ziegele, mit der Ermächtigung, eine Generalversamm lung im kommenden Spätherbste einzuberufen und die Volks küche wieder in Betrieb zu setzen. — Bezüglich der neuen Fried hofsanlage wurde im Magistrate am 29. April Folgendes beschlossen: 1. Das gesammte von der Gemeinde Ronhof erkaufte Areal ist, ohne Abtrennung eines Raumes für einen besonderen israelitischen Friedhof, zu einem allgemeinen städtischen Friedhof zu bestimmen. 2. Auf dem alten Kirchhofe dürfen, vom Tage der Eröffnung des neuen an, Gemeindegräber nicht mehr er öffnet, Familiengräber nicht mehr verliehen werden. Letztere dürfen bis zur völligen Schließung des Friedhofes noch benutzt werden, wenn in der Familie des Besitzers ein Todesfall ein tritt und der Verstorbene in das betreffende Grab kommt. 3. Die vollständige Schließung des seitherigen Friedhofes hat längstens 25 Jahre nach dem Tage der Eröffnung des neuen zu erfolgen, unabbrüchig der Anordnung allenfallsiger früherer Schließung aus sanitätischen und sonstigen zwingenden Gründen. 4. Jedem Besitzer eines Familiengrabes auf dem alten Friedhofe wird, wenn er innerhalb dreier Jahre, vom Tage der Eröffnung des neuen an, darauf Verzicht leistet, ein Grab auf dem neuen unentgeltlich angewiesen. Den Umtauschenden wird das Recht eingeräumt, das alte Grab noch 25 Jahre lang zu pflegen. Dieses Recht erlischt jedoch, wenn wägend zweier Jahre die
Pflege unterlassen wird. — In Betreff der auf dem neuen Friedhof zu errichtenden Gebäude wurde am 4. Mai vom Ma gistrate beschlossen, daß die Leichenhalle in der Mitte des Friedhofes erbaut und mit einer von Säulen getragenen Vor halle mit Sektionszimmer, Todtengräberswohnung, Geschäfts zimmer und der Leichensaal mit 16 Bahren ausgestattet werde,